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Ist das legal?

Diskussion: Ist das legal? im Forum Virenschutz · Tools & Aggressive Software, in der Kategorie Security Area; Hallo! Einer meiner Lehrer benutzt neuerdings iTALC um auf alle Schüler-PCs zugreifen zu können. Wenn man dem nicht schriftlich zugestimmt ...

Antwort
Alt 20.10.09, 21:12   #1 (permalink)
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Standard Ist das legal?


Hallo!
Einer meiner Lehrer benutzt neuerdings iTALC um auf alle Schüler-PCs zugreifen zu können. Wenn man dem nicht schriftlich zugestimmt hat, ist das dann überhaupt legal?

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Alt 20.10.09, 21:15   #2 (permalink)
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<laienantwort>darf er nicht!</laienantwort>

was ich mit sicherheit sagen kann ist, daß man sich beim datenschutzbeauftragten des bundeslandes in dem man lebt melden kann, um denen den fall zu schildern. das geht per mail, eventuell sogar mit einem anruf.

würde mich dann in der tat auch interessieren, weil das schon der zweite fall ist, in dem ich von einer solchen vorgehensweise höre.
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Alt 20.10.09, 21:31   #3 (permalink)
 
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In meiner alten Schule mussten wir unterschreiben, dass unsere Daten mitgeloggt werden. Soweit ich weiß ist es ohne Zustimmung verboten, was genauso auch für das Überwachen des Bildschirms zählen sollte.
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Alt 20.10.09, 21:32   #4 (permalink)
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Bald ist eh Schulinspektion. Mal schaun.
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Alt 20.10.09, 21:34   #5 (permalink)
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<ebenfallsLaienantwort>darf er bedingt</ebenfallsLaienantwort>

Ich gehe mal davon aus, du meinst jetzt direkt die Schulrechner im Arbeitsraum. Wenn diese ausschließlich für das Bearbeiten der Aufgabenstellungen gedacht sind und ihr auch darüber informiert seid, dann kann ich mir gut vorstellen, dass dies erlaubt ist. In diesem Fall stellt es nämlich keine Überwachung dar sondern eine Notwendigkeit, um eure Arbeit zu bewerten.
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Alt 20.10.09, 21:37   #6 (permalink)
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Tja, dankbarerweise durfte ich mich vor kurzem mit dem Thema Remote-Access und Datenschutz (in meinem Fall VNC) auseinandersetzen und sollte die rechtlichen Rahmen klären.

Also: SOBALD du private Daten auf diesem Rechner verwaltest, speicherst, wasauchimmer, interessiert es keinen mehr (ausser du verstößt damit gegen eine Vorschrift [im Sinne von: nix privates] - aber auch da Vorsicht), wem der Rechner gehört.
Ab da gilt: für jeden Eingriff, für jede Änderung und für jede Betrachtung, muss der Benutzer dessen private Daten dort gefährdet sind sein schriftliches(!) Einverständnis geben und der Betrachter/Einwirkende muss jederzeit darüber Auskunft geben, was er gerade tut.
Desweiteren musst du JEDERZEIT die Möglichkeit haben diesen Remote-Eingriff oder generellen Eingriff zu unterbinden.

Deswegen macht VNC in Firmen mit lockerer Privatdateien-Policy auch so verdammt viel Spaß.

lG

Brabax
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<< Wir leben bereits im morgigen Gestern, doch vom gestrigen Morgen sind wir noch weit entfernt. >>

<< Träume sind Schäume. Es liegt an dir ob du sie lebst oder ein Schaumschläger bist! >>

<< Erst wenn man beginnt zu implizieren, wird man merken, dass einem sowieso keiner richtig zuhört. >>
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Alt 20.10.09, 21:38   #7 (permalink)
 
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Wenn die Rechner der Schule gehören dürfen sie damit machen was sie wollen.
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Alt 20.10.09, 21:51   #8 (permalink)
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Würde auch für Firmenrechner gelten. Aber sobald diese zur Arbeit freigegeben sind und der User auch private Daten verwaltet, haben diese Daten Vorrang.

lG

Brabax
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Alt 20.10.09, 21:58   #9 (permalink)
 
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Die Schule ist da aber auch in einem gewissen Dilemma. An meiner Schule war ich damals im Adminteam und wir haben auch diverse Überwachungsmechanismen implementiert, weil sich immer wieder Eltern von Schülern beschwert haben, die von irgendwo erfahren haben, dass Schüler im Unterricht auf nicht jugendfreien Seiten herumgesurft sind. Nachdem man dann später herausfinden konnte, wer das war und die entsprechende Person einen Verweis bekommen hat, war das Problem fast auf einen Schlag gelöst.

Aber mal ehrlich. Wenn du in der Schule im Unterricht am einem Rechner, der der Schule gehört, Aufgaben erledigst, die zum Unterricht gehören, kann es dir dann nicht egal sein, ob der Lehrer dir über die Schulter schaut oder nicht? Für bedenklich halte ich das nur, wenn du in einer Freistunde die Rechner privat nutzen darfst und dann überwacht wird.
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Die Politik kann uns nur für so dumm verkaufen, wie wir sind.
Thunderb0lt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.10.09, 22:51   #10 (permalink)
 
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Ebenfalls eine Laienantwort:
In Firmen ist das ganze grob wie folgt geregelt (wenn ich das grad richtig auf die Reihe bekomme):

Explizite Privaterlaubnis: Rechner darf für private, legale Zwecke verwendet werden.

Explizite Firmennutzung: Jeder Datentransfer wird protokolliert. Die Protokolle dürfen nur im Verdachtsfall ausgewertet werden und nicht "Just4Fun", weil damit die Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Stichprobenprüfungen sind erlaubt. Das Internet darf nur für Firmenkommunikation verwendet werden. Ausnahme hier: Wenn das Privatleben vom Firmenleben beeinflusst wird, so darf man z.B. seine Freundin anrufen, dass man später kommt (da man noch zu tun hat).

Unbestimmte Nutzung: Hier gilt im Normalfall das gleiche wie die explizite Firmennutzung. Es dürfen alle Daten protokolliert werden und im Verdachtsfall ausgewertet werden.

Ich könnte mir vorstellen, dass das in Schulen ähnlich ist, zumal man ja auch einen Schulvertrag mit der jeweiligen Schule unterschreibt.
Auf meiner alten Schule haben ein paar Leute über die Schulleitung Pornos verteilt - die sind auch auf- und rausgeflogen.

An Schulen sollten die Lehrer schon eine gewisse Kontrolle haben. An einer anderen Schule von mir haben die meisten Leute CS gezockt wenn wir im PC Raum waren. (Gut, der Admin war/ist auch total unfähig)
Rothkegel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.09, 13:52   #11 (permalink)
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Naja unsere Schule hat aufm Server IServ laufen. Wem eMails und private Dateien nicht privat genug sind.
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Alt 21.10.09, 14:08   #12 (permalink)
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Gibt es zu diesem Thema eigentlich auch irgendwelche laufenden Verfahren oder Urteile?
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Alt 26.10.09, 18:51   #13 (permalink)
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end4win hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
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Zitat:
Monitoring

Das so genannte "Monitoring" ermöglicht es der Lehrkraft, sich in das Monitorbild,
welches eine bestimmte Schülerin oder ein bestimmter Schüler betrachtet,"einzuschalten".
Vom Aufbau ist dieses Überwachungssystem mit den Sprachlaboratorien vergleichbar.
Gegen die Zulässigkeit des Einsatzes im Unterricht - auch ohne Einwilligung der Eltern
- bestehen daher in bestimmten Grenzen keine Bedenken, sofern die Schülerinnen und Schüler
über die Kontrollen informiert sind und es sich um eine Echtzeitkontrolle handelt, mit der keine Aufzeichnung einher geht.
Sofern keine Speicherung erfolgt, unterscheidet sich die elektronische Überwachung im Hinblick auf
die Eingriffsintensität nicht wesentlich von dem unstreitig zulässigen Gang durch die Reihen.

Grenzen der Kontrolle

Grenzen setzt dieser Form der Überwachung im Unterricht wie auch außerhalb
insbesondere das grundgesetzlich garantierte Post- und Fernmeldegeheimnis,
welches einen Einblick in die private E-Mail-Korrespondenz verbietet. Außerdem
sind bei der Kontrolle des Internetverhaltens der Schülerinnen und Schüler auch
die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) sowie
unter Umständen auch des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beziehungsweise
der entsprechenden Landesdatenschutzgesetze (LDSG-Bundesland) zu beachten.
Nach diesen Vorschriften ist die Überwachung und Speicherung der bei der
Nutzung des Internets durch die Schülerinnen und Schüler entstandenen Daten
nur unter bestimmten Umständen zulässig. Kann nicht ausgeschlossen werden,
dass durch die Kontrolle diese rechtlich geschützten Bereiche verletzt werden, ist
die visuelle Kontrolle unter Zuhilfenahme solcher Systeme ausgeschlossen.

In jedem Falle sind die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten
über die Installation der technischen Aufsichtsinstrumente (Filter,
Videoüberwachung sowie die Kontrolle des Nutzungsverhaltens) vorab zu
informieren. Eine über die reine Information der Betroffenen hinausgehende
Einwilligung ist nur in bestimmten Fällen erforderlich, sollte aber, um spätere
Missverständnisse zu vermeiden, nach Möglichkeit bereits im Vorfeld der
Überwachungsmaßnahme möglichst in schriftlicher Form eingeholt werden.
Eigentlich sollte es eine Nutzungsordnung geben, in der steht ob private Nutzung
Überhaupt erlaubt ist.

Quelle: http://www.lehrer-online.de/faq-kont...sfuehrlich.php
__________________
Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, daher darf man sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form
veröffentlichen.
end4win ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.09, 11:41   #14 (permalink)
 
Registriert seit: 07.12.03
Mechanius Leistung: Z3
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Ich sehe es in den Fällen kritisch in dennen die Nutzung der EDVanlagen nur zu schulischen Zwecken genehmigt wurde. Dem entsprechend wird alles geloggt was in diesen Fällen vollkommen zulässig. Damit hab ich auch kein Problem solang nicht jeder per Remotezugriff (schlecht gesichert) unter meiner Kennung "Unfug" mit der Kiste anstellen kann. Solche Aktionen wie Mikrofonremote ohne Wissen der Schüler verletzt meiner Meinung nach die Vertraulichkeit des Wortes.

Je nach Bundesland muss oder kann deine Schule einen Datenschutzbeauftragten haben ansonsten wende dich an den Datenschutzbeauftragten deines Schulträger. Sollte dieser dir die Rechtmäßigkeit
dieser Maßnahme nicht darlegen können kannst du Beschwerde bei der Datenschutzbehörde deines Landes einlegen.

Wobei ich denk Freunde macht man sich so keine

Mit freundlichen Grüßen
Mechanius
Mechanius ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.09, 19:29   #15 (permalink)
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Registriert seit: 13.07.08
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Alle Schüler haben ein eigenes eMail Postfach, sowie ein Verzeichnis für ihre Daten.
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