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Was hältst du davon: Benutz deinen Arbeitsplatz doch zur Abwechslung mal zum arbeiten ^^
wenn in einer Betriebsvereinbarung bzw. Vertrag festgelegt ist, daß private e-mail und Surfen erlaubt sind, darf der AG keine Überwachung durch führen.
Anders sieht es aus, wenn in der Betriebsvereinbarung die private Nutzung verboten ist. Da ist die Überwachung erlaubt, da der AG davon ausgehen kann, daß nur geschäftliche Vorgänge auf dem PC zu finden sind. Und über geschäftliche Vorgänge darf der Chef ja bescheid wissen!
Dann hast du gewiss auch die passenden Paragraphen parat, die genau das untermauern was du schreibst.
Wenn du persoenliche Daten auf deinem PC hast - DARF nicht geschnueffelt werden. Fuer einen Arbeitgeber/Schnueffler ist das ein juristische Dilemma.
Hi,
Oder häng nen Rechner mit 2 Netzwerkkarten zwischen deinen PC und das Netzwerk, mach n Debian drauf und lass das Ding routen bzw firewallen.
cu
serow