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Es stellt sich für mich nur die Frage ob die Beweise die über den Staatstrojaner erbracht werden vor Gericht tatsächlich anerkannt werden... ??!
entsprechend den veröffentlichungen seitens CCC und co, darf man wohl daran zweifeln ...
Zum Beispiel bei einer Zollkontrolle, wo die dich und deinen Laptop in getrennten Räumen befragen.
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage, dass man seine Dingens die man mitführt abgeben muss in DE ?
Man beruft sich dabei auf § 100a StPO. Allgemein gilt aber, dass der Zoll dazu kein Recht hat, solange du den Laptop nicht freiwillig dem Zoll übergibst. Auf die Daten darf er sonst nur in Anwesenheit des "Verdächtigen" zugreifen oder wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.