Betrug bei Ebay

Hallo !

Ich hab' da mal ne Frage. Und zwar habe ich vor ca. 3 Wochen ein Poloshirt bei ebay ersteigert, als das Ding gestern angekommen ist, ist mir aufgefallen das es nicht original isr,obowhl es in seiner Beschreibung als "...selbstverstaendlich Original" angepriesen wurde. Heute war ich dann in einem Fachgeschaeft und dort haben die mir dann meinen Verdacht bestaetigt. So, meine Frage ist nun, was ich tun kann ? Ich habe dem Kerl gestern schon eine E-Mail geschrieben und dort mit Rechtsmitteln gedroht, allerdings hat er darauf nur geantwortet, wie ich ihm soetwas unterstellen koenne & das ich mir mal meine Bewertungen und dann seine anschauen sollte.
Naja, bei ebay habe ich ihn schon gemeldet, aber gibt's noch was, was man da machen kann ? Also irgenwdie so, dass ich mein Geld zurueck bekomme.
Ich meine nuetzt eine Anzeige was, oder kann man sich das sparen, wenn er dabeibleibt, dass es Original ist ?


Gruss, junb !
 
Du könntest ihn schon anzeigen, da er Ware verkauft, die er falsch (beabsichtigt falsch) beschreibt.
Und wenn die Artikelbeschreibung nicht mit der Ware übereinstimmt, dann ist das betrug.
Erkundige dich mal bei einem Juristen deiner Wahl ;)


MfG
Lord
 
Naja, es war aber nicht gerade billig & es geht ja auch um's Prinzip. Aber wenn ich bei einem Juristen frage, kostet das gleich was oder erst, wenn der irgendwie taetig wird ?


Gruss, junb !
 
Original von unixio
Original von DolphVS
Also ich würde keine Anzeige erstatten, wegen einem Shirt.

mir scheint,du bist der verkäufer, *muhaaaaaaaaaaaaaa* :D

ICH mach doch so was nicht! Und wenn schreib ich ganz groß PRIVATKAUF dahin! ;)

Nee, aber jetzt ehrlich, Anwaltskosten (Wenn du verlierst bekommst du ihn nicht gezahlt, sonst musst du sie vorstrecken), am Ende ists wie bei uns im Geschäft: Er hatt ne große Firma hinter sich und geht bis vors Bundesverfassungsgericht(überdrieben), bis dir dein Geld nicht mehr reicht!

Oder Er hat gar kein Geld das er dir zurückzahlen kann.

Also mir wärs zu viel.

DolphVS

PS: Vielleicht meinte er echt es wär original.
Vielleicht eine Arme Mutter die Klamotten von ihrm Sohn verkauft :p oder so.
 
Vielleicht eine Arme Mutter die Klamotten von ihrm Sohn verkauft :p oder so.

Glaube ich kaum. Naja, aber Anwalt zahlen moechte ich eigentlich auch nicht sonderlich gerne. Mal sehen, vielleicht regelt sich das ja noch so. Aber im Moment meldet er sich ja gar nicht mehr...
 
Du solltest dich in erster Linie beim Hersteller melden und ihn darauf aufmerksam machen, wer dort gefälschte Produkte verkauft. Egal, ob das nun ein Händler oder eine Privatperson ist.
 
Meinst du, dass der Hersteller sich bei einem Privatverkaeufer daraum kuemmern wird, wenn er gefaelschte Sachen anbietet ? Ich meine, der verkauft die ja nicht im großen Stil...
 
verklagen kannste vergessen
er hat ja nicht gesagt was er mit "original" meint
es ist ja rotzdem irgend etwas originales
auch wenn es ein shirt ist das nicht von der firma ist von der du es wolltest

aber bei Ebay hat man da man ja die Ware nicht vorher richtig angucken kann
sowiso 14 Tage rückgaberecht

weiß nur nicht ob das auch bei Privatanbietern zählt
ich glaub nämlich nicht
 
Schick doch mal den Artikellink oder den ebay-Namen des Verkäufers, ich weiß z.B. nicht, was ein gefälschtes Poloshirt ist ?(
 
Schau mal auf http://www.snakecirty.de/

Da melden sich viele eBay Geschädigte und die Betreiber der Seite besuchen meistens den Verkäufer und unterstützen dich. Vielleicht findest du dort ja auch schon andere Betroffene des Verkäufers. Ein Besuch ist es auf jeden Fall wert.

Wenn es sicher gefälscht ist und auch noch teuer war würde ich Anzeige erstatten.
 
Original von junb
Meinst du, dass der Hersteller sich bei einem Privatverkaeufer daraum kuemmern wird, wenn er gefaelschte Sachen anbietet ? Ich meine, der verkauft die ja nicht im großen Stil...

Wir hatten bisher zweimal Ärger mit gefälschten Sachen, und die Hersteller waren jedes Mal höchst interessiert. In einem Fall gab es sogar ein treat für die Daten des Verkäufers. Mal abgesehen davon: Es kostet dich ja nichts, Kontakt zum Hersteller aufzunehmen. Wenn's nichts wird, dann halt nicht, aber Du hast es zumindest versucht.

verklagen kannste vergessen
er hat ja nicht gesagt was er mit "original" meint
es ist ja rotzdem irgend etwas originales
auch wenn es ein shirt ist das nicht von der firma ist von der du es wolltest

Das ist absoluter Blödsinn.

Cheers, Ray.
 
also ich hatte schon 2 mal das vergnügen dass die verkäufer nicht das getan haben was abgemacht war (einmal falsche ware und einmal gar nicht erst geliefert). Beide male habe ich anzeige erstattet und beide male habe ich mein geld zurück bekommen. einfach den ganzen email verkehr und was du sonst noch hast (als kopie!!!) bei der nächsten kripo abgeben und dann nimmt das ganze seinen lauf!

ich bin bis jetzt sehr gut damit gefahren! auch wenns viel arbeit ist!

mfg bikky
 
Denke mal das es zentral darum geht was im Text steht aber da du ja auch in einem Laden warst wo man dir bestätigt hat das es nicht ein Origanl Herstellername Polo Shirt ist. Würde ich mich auf jeden Fall versuchen das zurück zu geben bzw. auch die Hersteller Firma informieren die sind an gefälschten Sachen immer sehr interessiert. Auch würde ich E-Bay informieren.
Selber nen Anwalt einschalten würde ich wohl net weill es halt kosten sind... Dann dem doch lieber einen über die Hersteller Firma auswischen.
 
@junb :

So, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :

Gemäß §433 I S. 2 BGB hat der Verkäufer...die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen ( übergeben ).

Somit liegt hier ein Sachmangel nach §434 BGB vor.

Jetzt schauen wir mal, welche Rechte Du geltend machen kannst.

Nach §437 BGB kannst Du :
1. Eine Nacherfüllung ( nach §439 BGB ) verlangen
2. Vom Vertrag zurücktreten ( Jedoch erst nach 2 gescheiterten Nacherfüllungsversuchen )
3. Hier uninteressant.

Leider gleichen Deine o.g. "Rechte" bei eBay einer Utopie, da hier die Beweislast bei Dir ( u.a., weil der Verkäufer eine Privatperson ist, d.h. eine natürliche Person impliziert ) liegt. Siehe Urteil vom BGH 2004 ( Quelle :http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl97-004.shtml )

"...Macht der Käufer unter Berufung auf das Vorliegen eines Sachmangels ein derartiges Recht geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen..."

Viel Spaß beim klagen ! ( Das Verfahren wird ( mit Anwalt ) dann 100-300 EUR kosten )

-------------------------------------------------------------------------------------------------------
@Lord_Nykon


Und wenn die Artikelbeschreibung nicht mit der Ware übereinstimmt, dann ist das betrug.

Nicht immer. Siehe §§ 119 u. 120 BGB
 
ganz egal, ob er geschrieben hat, dass es orginal ist oder nicht.. der verkauf von replikaten ist sowieso Illegal. Genauso machst du dich strafbar, wenn du (wenna uch unbewusst) ein Replikat kaufst. Du bist jetzt also praktisch zu rechtlichen schritten gezwungen, da du dich sonst selbst strafbar machst, wenn du den kaufvertrag als erfüllt anerkennst!
 
Zurück
Oben