Frage bin neu in der Branche..

Und zwar hab ich folgende Frage..

Eine Freundin von mir schuldet mir 300€...

Da sie nun untergetaucht ist.. ist es kaum möglich herauszufinden wo sie wohnt...

Vllt könnte mir jemand helfen was IP / Standort fragen angeht..


Mein Rechtsanwalt ist auch informiert und bekommt nichts raus... also wäre es schön wenn mir jemand helfen kann
 
Höhö,

Ich glaube kaum das jemand wegen 300 Mücken untertaucht.
Lass den Rechtsstaat das regeln.
Und eine Freundin kann sie auch nicht sein.
Meine Bekannten prellen mich nicht um mein Geld, kann aber sein das deine Definition etwas "ausbeutungs-freundlicher" ist :D .

Gruß

Fluffy

P.s.:
Wie stellst du dir das überhaupt vor?
Das wir in eine Glaskugel schauen?
Mal kurz FB hacken um zu schauen ob eine Person die untergetaucht ist so dumm ist sich auf deren Acc einzuloggen?
Einen Satelliten benutzen der die Poren von pubertären Teenagern zählen kann und dann schauen ob wir sie nackt beim sonnenbaden ausfindig machen können?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was die beiden anderen sagen wollen ist: Es ist eigentlich nur dem Provider möglich den genauen Standort/Anschluss einer Person anhand ihrer IP-Adresse zu ermitteln. Mit herkömmlichen Tools kannst du im Normalfall lediglich die Stadt ermitteln, in der sie sich aufhält. Ansonsten brauchst du mehr Daten wie GPS, in der Nähe befindliche WLANs usw. um zumindest einen halbwegs genauen Standort zu bekommen.

Im Übrigen wage ich es zu bezweifeln, dass ein Anwalt nichts herausbekommen kann. Doch spätestens wenn die Sache beim Gerichtsvollzieher landet, hat dieser durchaus Möglichkeiten den Aufenthaltsort einer Person zu ermitteln. Der kann die Polizei für eine offizielle Aufenthaltsermittlung einschalten.

PS: Beitrag verschoben. Bitte lies dir auch https://www.hackerboard.de/hackerboard-de-feedback/5791-richtig-posten-so-wirds-gemacht.html durch. Dein Titel ist alles andere als aussagekräftig.
 
rechtskräftigen Titel erstreiten lassen durch den Anwalt und dann beitreiben. Notfalls kann man Schuldner auch zur Fahndung ausschreiben lassen. Der Schuldenturm existiert auch heute noch ;-)
 
Kommt immer darauf an, wie wichtig einem das ist =)
Alternativ füllt man das Formular für einen Mahnbescheid aus, erlässt den Vollstreckungsbescheid usw. aber das Gericht macht ohne Gebührenauslage auch nichts.

Um über das Einwohnermeldeamt die aktuelle Adresse heraus zu finden hilft ein Anwalt jedenfalls.
Oder man versicht die Forderung für 100,- EUR zu verkaufen, wenn man ausreichende Unterlagen/Nachweise hat.

Gibt viele Wege, aber Risiko ist immer dabei.
 
Bevor hier noch mehr Antworten im Planschbecken landen.
Laut Meldegesetz erhält jeder Antragsteller, der eine schriftliche Anfrage beim
Einwohnermeldeamt stellt, Auskunft über andere Personen. Es sei denn diese
Person hat dies untersagt, was allerdings auch nur gegen "kommerzielle Nutzung"
möglich ist z.B. Parteien, Religiongemeinschaften, Direktwerber, Adressenhändler .......
Ansonsten wird nur noch Auskunft verweigert wenn ein besonderes Schutzinteresse
besteht z.B. Frauenhaus, Stalking, Zeugenschutz.....

Hieraus ergibt sich für mich, dass die Dame ein berechtigtes Interesse hat entweder
besonderen Schutz in Anspruch zunehmen oder gegen das Meldegesetz zu verstoßen.
Bei "Freunden", die wegen 300 €, einen Anwalt einschalten habe ich sogar Verständnis dafür.

Gruß
 
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