Hi,
die neue Datenschutzverordnung tritt in Kraft und, wie ich finde, ist diese sehr unübersichtlich und schwierig auszulegen.
Als kleiner, privater und nicht kommerzieller Blogger (aus Spaß an der Freude) frage ich mich hier überhaupt noch etwas zu bloggen. Ich bin nicht eingeschüchtert, hab aber auch keine Lust
abgemahnt zu werden. Zum Einsatz bei mir kommen Wordpress Module wie Kontakt, Kommentare im überschaubaren Sinne. Diese sind im Impressum/Datenschutz bereits integriert und als Text für
Form, Art, Speicherung und Umgang/Löschung der Daten definiert.
Aber wie sieht es mit Bilder von Produkten wie zum Beispiel einer Zutatenliste aus - als Beispiel: "Ist es zulässig Bilder (selbst fotografiert) von Produkten zu veröffentlichen, die den Namen/Logo/Design etc. darstellen." - ist sowas zulässig?
Denn das was ich lese bezieht sich immer auf Personen und der damit zu schützende private Bereich.
die neue Datenschutzverordnung tritt in Kraft und, wie ich finde, ist diese sehr unübersichtlich und schwierig auszulegen.
Als kleiner, privater und nicht kommerzieller Blogger (aus Spaß an der Freude) frage ich mich hier überhaupt noch etwas zu bloggen. Ich bin nicht eingeschüchtert, hab aber auch keine Lust
abgemahnt zu werden. Zum Einsatz bei mir kommen Wordpress Module wie Kontakt, Kommentare im überschaubaren Sinne. Diese sind im Impressum/Datenschutz bereits integriert und als Text für
Form, Art, Speicherung und Umgang/Löschung der Daten definiert.
Aber wie sieht es mit Bilder von Produkten wie zum Beispiel einer Zutatenliste aus - als Beispiel: "Ist es zulässig Bilder (selbst fotografiert) von Produkten zu veröffentlichen, die den Namen/Logo/Design etc. darstellen." - ist sowas zulässig?
Denn das was ich lese bezieht sich immer auf Personen und der damit zu schützende private Bereich.