[TdW 167] Darf der wirklich BND ungestraft Gesetze brechen?

Eigentlich hatte ich vor für dieses TdW die neuen EU-Leitlinien zur Netzneutralität zum Thema zu machen, aber die Bundesdatenschutzbeauftrage Andrea Voßhof hat mir einen Strich durch die Rechnung gemacht: Frau Voßhof hat nämlich gerade ihren Prüfbericht über die Arbeit des BND vorgelegt. Eigentlich ist der Bericht, aus Sicht des Geheimdienstes & der Regierung sicherlich praktischerweise, als geheim eingestuft - dennoch ist er bei netzpolitik.org einsehbar. Wer den 60 Seiten langen Bericht nicht selbst lesen will, kann natürlich auch auf Analysen & Zusammenfassungen durch Journalisten zurückgreifen. Hier mal ein paar Highlights:
Die Bilanz der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff zur Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendiensts (BND) mit der NSA am Horchposten in Bad Aibling könnte kaum fataler ausfallen: 18 massive Rechtsverstöße hat sie ausgemacht, "die herausragende Bedeutung haben und Kernbereiche der Aufgabenerfüllung des BND betreffen", zwölf offizielle Beanstandungen ausgesprochen.
[...]
Die BND-Datenschutzbeauftragte, "Frau Dr. F.", hatte zudem im Herbst 2014 gegenüber den Abgeordneten eingeräumt, dass die Spionagebehörde gesetzeswidrig Datenbanken betreibe, da sie ohne die erforderlichen Anordnungen eingerichtet worden seien. Sie wertete dies aber nur als "formalen Verstoß gegen das BND-Gesetz". [...] Das Ausmaß der rechtswidrigen BND-Praktiken lässt sich nun genauso schwarz auf weiß in dem Bericht nachlesen. Dazu kommen noch einige bislang unbekannte brisante Details und die Bewertung Voßhoffs, die ganz anders ausfällt wie die ihrer internen BND-Kollegin. Die Bundesbeauftragte stellt klar: "Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht weiter verwendet werden."
[...]
Bei XKeyscore rügt die Bundesdatenschützerin vor allem, dass der Auslandsgeheimdienst die Software nicht nur zur Analyse, sondern auch zur Datengewinnung mit "frei definierbaren und verknüpfbaren" Zielvorgaben verwende. [...] Aufgrund der Konzeption des Werkzeugs erfasse der BND so in den Trefferfällen unweigerlich auch eine "Vielzahl personenbezogener Daten unbescholtener Personen", moniert Voßhoff. Das genaue Ausmaß dieser illegalen Erhebung sei unbekannt. Die damit verknüpften Grundrechtseingriffe seien gravierend, zumal der BND diese Daten "unstreitig" gar nicht benötige.
[...]
Dass der BND Selektoren der NSA weitgehend ungeprüft und anlasslos übernehme, wertet Voßhoff als weiteren "schwerwiegenden Verstoß" gegen das BND-Gesetz. Dazu komme, dass der BND nach dem unvollständigen Dafis-Einsatz Metadaten selbst von Unverdächtigen drei Monate speichere, analysiere und daraus gewonnene Erkenntnisse einsetze, um eigene Selektoren zu gewinnen. Vor dem Kontrollbericht habe der Geheimdienst einen Teil der Verbindungs- und Standortdaten gelöscht, obwohl ihm dies derzeit durch ein Moratorium untersagt ist.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meld...bringt-BND-in-grosse-Bedraengnis-3312229.html

Dabei ist es schon ein Wunder das Frau Voßhof diese Gesetzesverstöße überhaupt aufgedeckt hat, immerhin ist die Datenschutzbeauftrage seit ihrer Ernennung nicht unumstritten, hatte sie als Bundestagsabgeordnete doch für die Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen und ACTA gestimmt - für die meisten Datenschützer ist sie damit eine absolute Fehlbesetzung & der CCC fasste ihr erstes Jahr im Amt schlicht mit dem Wort desaströs zusammen. Aber obwohl der BND mit Frau Voßhof auf eine ungewöhnlich wohlwollende Datenschutzbeauftrage hoffen konnte, hat er der Frau das Leben wohl ziemlich schwer gemacht:
"Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich", zitierten die Sender Voßhoff: "Dies sind schwerwiegende Rechtsverstöße." Besonders an der Überprüfung der umstrittenen Selektorenlisten habe der BND sie gehindert.
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschl...htendienst-andrea-vosshoff-gesetzesverstoesse

Wieder einmal stellt sich somit die Frage ob Geheimdienste über dem Gesetz stehen. Das Treiben der Geheimdienste ist naturgemäß schwer zu überwachen, aber wann immer Gesetzesverstöße doch einmal publik werden, scheinen sie entweder völlig folgenlos zu bleiben - oder gar nachträglich legitmiert zu werden. Auch jetzt ist ja bereits eine "Reform" für den BND auf dem Weg, die dessen Befugnisse massiv ausweiten würde und vieles von dem was er jetzt schon illegal treibt ganz legal erlauben würde. Der Historiker Josef Foschepoth drückt das so aus:
"Historisch betrachtet sind alle größeren Geheimdienstaffären in der Bundesrepublik zugunsten der Dienste ausgegangen"
Wird der BND auch diesmal wieder Sieger bleiben und Regeln und Gesetze ungestraft umgehen und brechen können? Denn das es um Gesetzesbrüche geht, kann ja wohl wirklich niemand mehr bestreiten. Den Prüfbericht von Frau Voß kommentierte z. B. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, so:
Die Menschen in Deutschland entscheiden über Gesetze, was Behörden tun dürfen und was nicht. Wenn der BND diese Grenzen nicht einhält, dann höhlt er den Rechtsstaat des Grundgesetzes aus, den er doch eigentlich schützen soll.
Quelle: https://netzpolitik.org/2016/geheim...-gesetz-und-verfassung-allein-in-bad-aibling/

Vor diesem Hintergrund stellt das TdW also die Frage: Darf der BND wirklich ungestraft Gesetze brechen?

Quellen & mehr zum Thema:
https://netzpolitik.org/2016/geheim...-gesetz-und-verfassung-allein-in-bad-aibling/
https://de.wikipedia.org/wiki/Andre..._den_Datenschutz_und_die_Informationsfreiheit
http://www.heise.de/newsticker/meld...bringt-BND-in-grosse-Bedraengnis-3312229.html
http://www.zeit.de/politik/deutschl...htendienst-andrea-vosshoff-gesetzesverstoesse
http://www.heise.de/newsticker/meld...ssflaechige-Internetueberwachung-3250327.html
 
Auch wenn dort steht, dass Daten gesammelt wurden, die eigentlich nicht benötigt wurden.

Ich denke ein Geheimdienst (egal welcher) kann im Rechtssystem eines demokratischen Staates grundsätzlich nicht sinnvoll funktionieren. Werden die Gesetze entsprechend ausgeweitet stellt sich die Frage, ob man sich hier noch im demokratischen Feld bewegt. Andernfalls werden die Befugnisse und Fähigkeiten entsprechend eingeschränkt, sodass man sich den Apparat sparen könnte und die Daten von Facebook, Google und Co. kaufen könnte. Denen geben wir die ja freiwillig [emoji16]

Irgendwie macht man hier auch nur den Kompromiss zwischen "Sicherheit" und "Freiheit".

Informationen sind in diesem Gewerbe immerhin Gold wert.
 
Es ist ein Irrglaube, wenn man denkt, dass der BND das Grundgesetz schützen soll. Das ist eine typische Polarisierung des grünen Propaganda-Blättchens Netzpolitik. Er soll die Sicherheit der BRD schützen. Für den Schutz des Grundgesetzes ist das BKA zuständig. Auch ist der Bundesdatenschutzbeauftragte kein Mitglied der parlamentarischen Kontrollgremien und somit ist der BND ihm gegenüber keine Rechenschaft schuldig. Rechenschaftspflicht hat er nur gegenüber den entsprechenden Gremien des Bundestags und des Bundesrats.

Dennoch ist er natürlich an die deutsche Gesetzgebung gebunden, solange er Daten innerhalb von Deutschland erfasst und/oder aufbewahrt. Und in dem Moment, in dem er Daten in Deutschland erfasst oder aufbewahrt ist er auch dem Bundesdatenschutzbeauftragten unterzuordnen. Insgesamt ist die Rechtslage also doch etwas komplizierter als uns die Medien weismachen wollen. Werden z.B. Daten in einer US-Basis gespeichert, befinden sich diese auf dem Hoheitsgebiet der USA == nicht Zuständigkeit des BDS-Beauftragten. Weiterhin muss in Betracht gezogen werden, dass es zwischen diversen Geheimdiensten wie BND, NSA, Mossad etc. auch Verträge gibt, die nicht öffentlich publiziert werden und über die nur die Abgeordneten der entsprechenden Kontrollgremien Kenntnis haben. Trotzdem solche Verträge nur einem kleinen Personenkreis bekannt sind, ist die gesamte BRD an diese gebunden. Ich kann daher den Verallgemeinerungen, die von unserer Bundesdatenschutzbeauftragten getroffen werden, nur bedingt folgen.

Das größte Problem sehe ich darin, dass der BDS-Beauftragte nicht automatisch zum Mitglied der Kontrollgremien der Geheimdienste wird. Daher kann er nur bedingt einschätzen, was da nun wirklich rechtsgültig ist. Er müsste zumindest Einsicht in die "Inter-Intelligence Contracts" haben um seine Aufgabe gegenüber den Geheimdiensten vollumfänglich wahrnehmen zu können. Diesbezüglich sehe ich noch dringenden Nachholebedarf. Dennoch halte ich Geheimdienste wie den BND in heutiger Zeit für unumgänglich. Die Gesetzeslage für Geheimdienste muss aber (endlich mal) besser ausformuliert werden ohne ihre Freiheiten dazu allzu sehr zu beschränken. Zum Beispiel müsste eine Verpflichtung der Speicherung von Daten innerhalb Deutschlands eingeführt werden und es müsste definiert werden wie lange Geheimdienste bestimmte Daten aufbewahren dürfen. Dass die Anforderungen hier etwas anders sein müssen als in der freien Wirtschaft, versteht sich eigentlich von selbst. Leider ist das BDSG auf wirtschaftliche Belange ausgelegt. Auch müsste festgelegt werden, welche Daten an ausländische Behörden weitergegeben werden dürfen, so dass auch die Vertragslage für den BND genauer wird. Ausserdem sollte es nicht nur parlamentarische Kontrollgremien geben sondern auch Gerichte, die z.B. für Abhöraktionen oder für die Weitergabe von Daten an andere Geheimdienste ihr OK geben müssen. Erst dann wird der BND überhaupt die Möglichkeit haben ohne Gesetzesbrüche seine Arbeit zu vollrichten. So lange diese Umstände nicht gegeben sind, müssen wir uns nicht darüber beschweren, dass der BND sich nicht an Gesetze hält. Vielleicht sollte man auch einfach mal aufhören sich die Gesetze von der Wirtschaft diktieren zu lassen. Das dürfte auch schon eine Menge helfen.
 
bitmuncher hat gesagt.:
Es ist ein Irrglaube, wenn man denkt, dass der BND das Grundgesetz schützen soll. Das ist eine typische Polarisierung des grünen Propaganda-Blättchens Netzpolitik. Er soll die Sicherheit der BRD schützen.
Das Zitat das ich im Eröffnungsthread gebracht habe und das dem BND vorwirft den Rechtsstaat auszuhöhlen, den es eigentlich beschützen sollte, findet sich zwar bei netzpolitik.org (zusammen mit vielen weiteren Kommentaren zu dem Prüfbericht) - es stammt aber nicht von einem Mitarbeiter von netzpolitik.org sondern von Ulf Buermeyer einem Richter am Berliner Landgericht. Es handelt sich also nicht um die Einschätzung eines "grünen Propaganda-Blättchens", sondern um die eines Juristen mit dem Schwerpunkt Verfassungsrecht.
Auch verstehe ich Deine Unterscheidung zwischen Schutz des Grundgesetzs und Schutz der BRD nicht so ganz: Das Grundgesetz ist die rechtliche und politische Grundordnung der BRD - man kann das eine nicht ohne das andere haben...

bitmuncher hat gesagt.:
Für den Schutz des Grundgesetzes ist das BKA zuständig.
Das ist schlichtweg falsch. Das BKA gehört nicht zu den Nachrichtendiensten, sondern ist eine dem Innenministerium angeschlossene Polizeibehörde, zu deren vornehmlichen Aufgaben die Bekämpfung der Kriminalität gehört. Außerdem ist es für den Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane zuständig (vielleicht hast Du das falsch verstanden), was aber nichts anderes heißt als das dem BKA der Personenschutz von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten unterliegt.
Der Nachrichtendienst, der explizit für den Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordung zuständig ist und diese Aufgabe auch schon im Namen trägt, ist natürlich der Verfassungsschutz.
Vielleicht sollte man das einmal kurz zusammenfassen, da offenkundig viele Menschen falsche Vorstellungen von Aufgaben und Kompetenzen unserer Geheimdienste haben:
Der BND ist der deutsche Auslandsgeheimdienst, seine Hauptaufgabe ist das Sammeln von Informationen im Ausland, die für die Politik der Bundesregierung oder die Sicherheit der BRD relevant sind. Analysen des BND werden z. B. genutzt um Außenpolitiker oder Diplomaten mit wichtigen Hintergrundinformationen zu versorgen.
Der Verfassungsschutz ist der deutsche Inlandsgeheimdienst und zu seinen Hauptaufgaben gehört der Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vor Feinden aus dem Ausland (Spionageabwehr) und dem Inland (Schutz vor verfassungsfeindlichen Extremisten / Terroristen wie z. B. der RAF oder dem NSU).
Dann haben wir noch den MAD, den militärischen Abschirmdienst, der praktisch eine Art Verfassungsschutz nur für das Verteidigungsministerium ist. Zu seinen Aufgaben gehört die Abwehr militärischer Spionage und der Schutz der Bundeswehr vor Unterwanderung durch Extremisten.
Das BKA ist kein Nachrichtendienst, sondern eine Polizeibehörde. In Deutschland gilt eigentlich der Grundsatz des Trennungsgebots, der eine strikte Trennung von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Befugnissen vorsieht - im Zuge des Terrorwahns sind da in den letzten Jahren die Grenzen jedoch immer mehr aufgeweicht worden.

bitmuncher hat gesagt.:
Auch ist der Bundesdatenschutzbeauftragte kein Mitglied der parlamentarischen Kontrollgremien und somit ist der BND ihm gegenüber keine Rechenschaft schuldig. Rechenschaftspflicht hat er nur gegenüber den entsprechenden Gremien des Bundestags und des Bundesrats.
Auch das ist leider falsch. Der BND ist eine dem Bundeskanzleramt unterstellte Dienststelle und unterliegt damit gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz auch der Kontrolle durch den Bundesdatenschutzbeauftragten. Das kann man übrigens auch beim BND selbst nachlesen:
Gemäß den Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung kontrolliert der Deutsche Bundestag das Handeln der Nachrichtendienste. Dies geschieht im Parlamentarischen Kontrollgremium, in der G10-Kommission sowie im Vertrauensgremium. Ebenso steht der Rechtsweg zur Überprüfung von Maßnahmen des Bundesnachrichtendienstes offen. Des Weiteren prüfen auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Bundesrechnungshof den Bundesnachrichtendienst gemäß ihrem Auftrag.
Quelle: Bundesnachrichtendienst - Aufsicht und Kontrolle

Da hätte man aber auch ganz von alleine drauf kommen können, immerhin hat der BND der Bundesdatenschutzbeauftrage ja Zugang gewährt, er hat - nach Aussage von Frau Voßhoff - lediglich rechtswidrig versucht ihre Kontrolle massiv zu beschränken. Glaubst Du wirklich ein Geheimdienst würde einem Kontrolleur auch nur die Uhrzeit sagen, wenn dieser keine Befugnisse zur Kontrolle hätte?
Außerdem ist Frau Voßhoff Juristin, glaubst Du ein Jurist spricht in einem offiziellen Bericht von rechtswidrigen Versuchen seine Arbeit zu behindern, wenn es gar keine Rechtsgrundlage für diese Arbeit geben würde?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bnd

Hallo

@tara
Wieder einmal stellt sich somit die Frage ob Geheimdienste über dem Gesetz stehen.


Wenn es ums Inland geht nein, wenn es ums Ausland geht, m.M. nach ja (ist aber leider defacto nicht so, da der BND auch im Ausland an dt. Recht gebunden ist), ansonsten ist der BND uneffektiv und nutzlos.


mfg
schwedenmann
 
@Tarantoga: Stimmt, mit dem Verfassungsschutz hast du Recht. Da war ich wohl in Gedanken zu sehr beim Durchsetzen von Gesetzen.

Auch verstehe ich Deine Unterscheidung zwischen Schutz des Grundgesetzs und Schutz der BRD nicht so ganz: Das Grundgesetz ist die rechtliche und politische Grundordnung der BRD - man kann das eine nicht ohne das andere haben...
Man kann zwar das eine nicht ohne das andere haben, aber dennoch sind die Schutzaufgaben unterschiedlich verteilt. Du willst ja sicherlich auch nicht, dass die Bundeswehr polizeiliche Aufgaben wahrnimmt, weil sie ja dem Grundgesetz verpflichtet ist. Daher muss hier unterschieden werden, ob ein Dienst das Grundgesetz schützen soll oder dem Grundgesetz verpflichtet ist.

Da hätte man aber auch ganz von alleine drauf kommen können, immerhin hat der BND der Bundesdatenschutzbeauftrage ja Zugang gewährt, er hat - nach Aussage von Frau Voßhoff - lediglich rechtswidrig versucht ihre Kontrolle massiv zu beschränken. Glaubst Du wirklich ein Geheimdienst würde einem Kontrolleur auch nur die Uhrzeit sagen, wenn dieser keine Befugnisse zur Kontrolle hätte?
Ich wage halt die Rechtswidrigkeit der Beschränkungen anzuzweifeln. Denn auch wenn der BDS-Beauftragte berechtigt ist den Geheimdienst in Sachen Datenschutz zu kontrollieren bedeutet dies nicht automatisch, dass er Zugang zu allen Bereichen hat. Deswegen halte ich es für notwendig, dass ein BDS-Beauftragter automatisch in den entsprechenden Kontrollgremien eingesetzt wird. Nur dann ist tatsächlich ein unbeschränkter Zugang gewährleistet.

Außerdem ist Frau Voßhoff Juristin, glaubst Du ein Jurist spricht in einem offiziellen Bericht von rechtswidrigen Versuchen seine Arbeit zu behindern, wenn es gar keine Rechtsgrundlage für diese Arbeit geben würde?

Ich glaube, dass auch Juristen nicht fehlerfrei sind und dass Frau Voßhoff z.B. nicht darüber informiert ist, welche Verträge die Geheimdienste untereinander haben, weil sie eben nicht in den entsprechenden Gremien sitzt. Dementsprechend kann sie nur auf Basis der Informationen urteilen, die sie hat. Ist die Informationslage unvollständig, wird sie zu einem Fehlurteil kommen. So kann es z.B. in bestimmten Verträgen Verschwiegenheitsklauseln geben, die vielleicht auch nicht unbedingt rechtsgültig sind, aber vorhanden und somit für die Zusammenarbeit mit anderen Diensten eingehalten werden müssen. Inwiefern solche Verschwiegenheitsklauseln erlaubt sind, ist z.B. für den BND meines Wissens nach nirgendwo eindeutig geregelt. Das meine ich mit einer notwendigen besseren Ausformulierung der Rechtsgrundlagen. Es gibt einfach zu viele Grauzonen, in denen sich der BND bewegen kann und die dann z.B. zu Konflikten mit dem Datenschutz führen können.
 
Man kann zwar das eine nicht ohne das andere haben, aber dennoch sind die Schutzaufgaben unterschiedlich verteilt. Du willst ja sicherlich auch nicht, dass die Bundeswehr polizeiliche Aufgaben wahrnimmt, weil sie ja dem Grundgesetz verpflichtet ist. Daher muss hier unterschieden werden, ob ein Dienst das Grundgesetz schützen soll oder dem Grundgesetz verpflichtet ist.

Tatsächlich ist das ein unlösbares Dilemma: Ein Dienst der uns hilft den Rechtsstaat zu erhalten und zu schützen, muss ihn hintergehen, denn ein Dienst, der sich an die Spielregeln hält, wird kaum etwas in Erfahrung bringen und nichts haben, um mit ihm zu kooperieren.
 
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