Kapitalaussage der Staatsanwaltschaft Frankfurt im Fall der Gema-Attacke

Ich habe heute nicht schlecht gestaunt, als ich während des Trainings ein Kurzinterview mit einem Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt auf einem hesssichen Radiosender hörte, in dem es um die Hausdurchsuchungswelle nach der letztjährigen DOS-Attacke auf die Gema-Website durch Anonymous-Sympatisanten bzw. Zufallsklicker kam.

Dieser nette Herr, der von unser aller Steuergeldern bezahlt wird, ließ nämlich verlautbaren, dass "...gezeigt werden muss, dass es eben keine Bagatelltat ist, die Website einer großen Firma anzugreifen...".

Suuuuper - als ist es eine Bagatelle, wenn die Website einer kleinen Firma angegriffen wird, aber nicht, wenn es eine große Firma ist? Oder entscheidet Staatsnähe, wo bagatellisiert wird und wo nicht? Auf alle Fälle lässt das in Richtung Willkür ahnen...so scheint mir das jedenfalls.
 
sTEk hat gesagt.:
Suuuuper - als ist es eine Bagatelle, wenn die Website einer kleinen Firma angegriffen wird, aber nicht, wenn es eine große Firma ist? Oder entscheidet Staatsnähe, wo bagatellisiert wird und wo nicht? Auf alle Fälle lässt das in Richtung Willkür ahnen...so scheint mir das jedenfalls.
Ich könnte mir da mehrere Faktoren vorstellen, die Einfluss auf die Einschätzung haben, ob es sich um ein Bagatelldelikt handelt oder nicht:
1. Der too-big-to-fail-Faktor - wenn ein Unternehmen so groß geworden ist, dass es als systemrelevant gilt, ist so ein Angriff keine Bagatelle, da im Grunde die Gesellschaft selbst angegriffen wird (gilt besonders bei Banken)
2. Der too-much-to-refuse-Faktor - wenn der Scheck mit der Parteispende / dem Beraterhonorar oder dem Privatkredit der betreffenden Firma einfach zuviele Dezimalstellen enthielt, um ihn abzulehnen
3. Der too-close-to-ignore-Faktor - wenn man selbst viele Aktien der betroffenen Firma besitzt oder eine Bezugsperson (z. B. der Ehepartner) im Aufsichtsrat sitzt oder zum Management der Firma gehört

Natürlich ist dies nur ein kleiner Auszug denkbarer Faktoren und auch ein Auftreten mehrerer Faktoren (z. B. 2 + 3) gleichzeitig ist möglich...;)
 
Vielleicht gehts dabei auch um entstehenden Schaden? So nach dem Motto wenn man die Seite eines kleinen Handwerkers, der nur seine Firma vorstellen will "angreift", ist es wohl für den Handwerker der Täglich 0,5 Besuche hat, weniger schlimm, als für ein großes Unternehmen, was womöglich durch ungünstige Texte sich vor anderen Verantworten muss bzw. große wirtschaftliche Schäden daraus zieht. Ohje. Heut hab ich es aber mit langen blöden Sätzen.

Ich würde übrigens nicht aus der Aussage von dem netten Herren entnehmen das es dabei nur um "Große Unternehmen" geht. Jedenfalls sollte man nicht gleich von Willkür reden, nur weil jemand ein Adjektiv verwendet, was nicht auf alle in einer Gruppe passt.
 
Ich bin kein Jurist, aber ich hab die Vermutung, dass der wirtschaftliche Schaden ein zivilrechtliches Problem ist, während der DDoS an sich erstmal strafrechtlich relevant ist.

Insofern ist es eine Straftat, egal, wen man angreift, aber die Rechung, die einem das Opfer hinterher schickt, dürfte sich unterscheiden.
 
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