Ist das legal?

Hallo!
Einer meiner Lehrer benutzt neuerdings iTALC um auf alle Schüler-PCs zugreifen zu können. Wenn man dem nicht schriftlich zugestimmt hat, ist das dann überhaupt legal?
 
<laienantwort>darf er nicht!</laienantwort>

was ich mit sicherheit sagen kann ist, daß man sich beim datenschutzbeauftragten des bundeslandes in dem man lebt melden kann, um denen den fall zu schildern. das geht per mail, eventuell sogar mit einem anruf.

würde mich dann in der tat auch interessieren, weil das schon der zweite fall ist, in dem ich von einer solchen vorgehensweise höre.
 
In meiner alten Schule mussten wir unterschreiben, dass unsere Daten mitgeloggt werden. Soweit ich weiß ist es ohne Zustimmung verboten, was genauso auch für das Überwachen des Bildschirms zählen sollte.
 
<ebenfallsLaienantwort>darf er bedingt</ebenfallsLaienantwort>

Ich gehe mal davon aus, du meinst jetzt direkt die Schulrechner im Arbeitsraum. Wenn diese ausschließlich für das Bearbeiten der Aufgabenstellungen gedacht sind und ihr auch darüber informiert seid, dann kann ich mir gut vorstellen, dass dies erlaubt ist. In diesem Fall stellt es nämlich keine Überwachung dar sondern eine Notwendigkeit, um eure Arbeit zu bewerten.
 
Tja, dankbarerweise durfte ich mich vor kurzem mit dem Thema Remote-Access und Datenschutz (in meinem Fall VNC) auseinandersetzen und sollte die rechtlichen Rahmen klären.

Also: SOBALD du private Daten auf diesem Rechner verwaltest, speicherst, wasauchimmer, interessiert es keinen mehr (ausser du verstößt damit gegen eine Vorschrift [im Sinne von: nix privates] - aber auch da Vorsicht), wem der Rechner gehört.
Ab da gilt: für jeden Eingriff, für jede Änderung und für jede Betrachtung, muss der Benutzer dessen private Daten dort gefährdet sind sein schriftliches(!) Einverständnis geben und der Betrachter/Einwirkende muss jederzeit darüber Auskunft geben, was er gerade tut.
Desweiteren musst du JEDERZEIT die Möglichkeit haben diesen Remote-Eingriff oder generellen Eingriff zu unterbinden.

Deswegen macht VNC in Firmen mit lockerer Privatdateien-Policy auch so verdammt viel Spaß.

lG

Brabax
 
Würde auch für Firmenrechner gelten. Aber sobald diese zur Arbeit freigegeben sind und der User auch private Daten verwaltet, haben diese Daten Vorrang.

lG

Brabax
 
Die Schule ist da aber auch in einem gewissen Dilemma. An meiner Schule war ich damals im Adminteam und wir haben auch diverse Überwachungsmechanismen implementiert, weil sich immer wieder Eltern von Schülern beschwert haben, die von irgendwo erfahren haben, dass Schüler im Unterricht auf nicht jugendfreien Seiten herumgesurft sind. Nachdem man dann später herausfinden konnte, wer das war und die entsprechende Person einen Verweis bekommen hat, war das Problem fast auf einen Schlag gelöst.

Aber mal ehrlich. Wenn du in der Schule im Unterricht am einem Rechner, der der Schule gehört, Aufgaben erledigst, die zum Unterricht gehören, kann es dir dann nicht egal sein, ob der Lehrer dir über die Schulter schaut oder nicht? Für bedenklich halte ich das nur, wenn du in einer Freistunde die Rechner privat nutzen darfst und dann überwacht wird.
 
Ebenfalls eine Laienantwort:
In Firmen ist das ganze grob wie folgt geregelt (wenn ich das grad richtig auf die Reihe bekomme):

Explizite Privaterlaubnis: Rechner darf für private, legale Zwecke verwendet werden.

Explizite Firmennutzung: Jeder Datentransfer wird protokolliert. Die Protokolle dürfen nur im Verdachtsfall ausgewertet werden und nicht "Just4Fun", weil damit die Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Stichprobenprüfungen sind erlaubt. Das Internet darf nur für Firmenkommunikation verwendet werden. Ausnahme hier: Wenn das Privatleben vom Firmenleben beeinflusst wird, so darf man z.B. seine Freundin anrufen, dass man später kommt (da man noch zu tun hat).

Unbestimmte Nutzung: Hier gilt im Normalfall das gleiche wie die explizite Firmennutzung. Es dürfen alle Daten protokolliert werden und im Verdachtsfall ausgewertet werden.

Ich könnte mir vorstellen, dass das in Schulen ähnlich ist, zumal man ja auch einen Schulvertrag mit der jeweiligen Schule unterschreibt.
Auf meiner alten Schule haben ein paar Leute über die Schulleitung Pornos verteilt - die sind auch auf- und rausgeflogen.

An Schulen sollten die Lehrer schon eine gewisse Kontrolle haben. An einer anderen Schule von mir haben die meisten Leute CS gezockt wenn wir im PC Raum waren. (Gut, der Admin war/ist auch total unfähig)
 
Monitoring

Das so genannte "Monitoring" ermöglicht es der Lehrkraft, sich in das Monitorbild,
welches eine bestimmte Schülerin oder ein bestimmter Schüler betrachtet,"einzuschalten".
Vom Aufbau ist dieses Überwachungssystem mit den Sprachlaboratorien vergleichbar.
Gegen die Zulässigkeit des Einsatzes im Unterricht - auch ohne Einwilligung der Eltern
- bestehen daher in bestimmten Grenzen keine Bedenken, sofern die Schülerinnen und Schüler
über die Kontrollen informiert sind und es sich um eine Echtzeitkontrolle handelt, mit der keine Aufzeichnung einher geht.
Sofern keine Speicherung erfolgt, unterscheidet sich die elektronische Überwachung im Hinblick auf
die Eingriffsintensität nicht wesentlich von dem unstreitig zulässigen Gang durch die Reihen.

Grenzen der Kontrolle

Grenzen setzt dieser Form der Überwachung im Unterricht wie auch außerhalb
insbesondere das grundgesetzlich garantierte Post- und Fernmeldegeheimnis,
welches einen Einblick in die private E-Mail-Korrespondenz verbietet. Außerdem
sind bei der Kontrolle des Internetverhaltens der Schülerinnen und Schüler auch
die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) sowie
unter Umständen auch des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beziehungsweise
der entsprechenden Landesdatenschutzgesetze (LDSG-Bundesland) zu beachten.
Nach diesen Vorschriften ist die Überwachung und Speicherung der bei der
Nutzung des Internets durch die Schülerinnen und Schüler entstandenen Daten
nur unter bestimmten Umständen zulässig. Kann nicht ausgeschlossen werden,
dass durch die Kontrolle diese rechtlich geschützten Bereiche verletzt werden, ist
die visuelle Kontrolle unter Zuhilfenahme solcher Systeme ausgeschlossen.

In jedem Falle sind die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten
über die Installation der technischen Aufsichtsinstrumente (Filter,
Videoüberwachung sowie die Kontrolle des Nutzungsverhaltens) vorab zu
informieren. Eine über die reine Information der Betroffenen hinausgehende
Einwilligung ist nur in bestimmten Fällen erforderlich, sollte aber, um spätere
Missverständnisse zu vermeiden, nach Möglichkeit bereits im Vorfeld der
Überwachungsmaßnahme möglichst in schriftlicher Form eingeholt werden.

Eigentlich sollte es eine Nutzungsordnung geben, in der steht ob private Nutzung
Überhaupt erlaubt ist.

Quelle: http://www.lehrer-online.de/faq-kontrolltechniken-ausfuehrlich.php
 
Ich sehe es in den Fällen kritisch in dennen die Nutzung der EDVanlagen nur zu schulischen Zwecken genehmigt wurde. Dem entsprechend wird alles geloggt was in diesen Fällen vollkommen zulässig. Damit hab ich auch kein Problem solang nicht jeder per Remotezugriff (schlecht gesichert) unter meiner Kennung "Unfug" mit der Kiste anstellen kann. Solche Aktionen wie Mikrofonremote ohne Wissen der Schüler verletzt meiner Meinung nach die Vertraulichkeit des Wortes.

Je nach Bundesland muss oder kann deine Schule einen Datenschutzbeauftragten haben ansonsten wende dich an den Datenschutzbeauftragten deines Schulträger. Sollte dieser dir die Rechtmäßigkeit
dieser Maßnahme nicht darlegen können kannst du Beschwerde bei der Datenschutzbehörde deines Landes einlegen.

Wobei ich denk Freunde macht man sich so keine;)

Mit freundlichen Grüßen
Mechanius
 
Während des Unterrichts kannst du dich nicht dagegen wehren.
Ausserhalb des Unterrichts wäre Monitoring kein angemessenes Instrument zur
Erfüllung der Aufsichtspflicht, zumindest nicht bei 10.Klässlern und schon gar
nicht wenn euch ein Postfach eingerichtet wurde.

Gruss
 
Original von csde_rats
Alle Schüler haben ein eigenes eMail Postfach, sowie ein Verzeichnis für ihre Daten.

Auch im Unterricht darf keine Fernwartung ohne Einwillgung durchgeführt werden, da kein Gesetzt existiert, welches verbietet emails im Unterricht zu lesen.

Artikel 10 Grundgesetz

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
 
Original von friday0D
Original von csde_rats
Alle Schüler haben ein eigenes eMail Postfach, sowie ein Verzeichnis für ihre Daten.

Auch im Unterricht darf keine Fernwartung ohne Einwillgung durchgeführt werden, da kein Gesetzt existiert, welches verbietet emails im Unterricht zu lesen.

Artikel 10 Grundgesetz

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Schule ist kein privater Raum und im Unterricht hast du eben keine privaten
Mails zu lesen. Versuch mal in einem Bus zu sagen bitte steigt mal alle aus, ich
möchte mit meinem Handy ein privates Gespräch führen und da wäre es sogar
dein Handy. :rolleyes:
Du musst dich schon selbst bemühen deine Privatsphäre zu schützen, um
dich auf das Grundgesetz berufen zu können.
Es reicht also vollkommen wenn dir die Überwachungsmassnahmen bekannt sind.
Dann liegt es an dir deine Privatsphäre zu schützen.

Gruss
 
Also ich lasse den Link mal stehen, da das Programm an sich ja nicht illegal ist, aber ich kann vor der Benutzung nur warnen. Das dürfte in den meisten Fällen in der Schule richtig ärger geben, sowas zu installieren oder zu nutzen wird nämlich im Regelfall in den Nutzerbestimmungen der Schulen nicht erlaubt sein. Und diese Software ist ja doch eher dafür da, mal remote auf den Bildschirm zu sehen und nicht zum Überwachen.

Persönlich verstehe ich die Aufregung in diesem Fall eh nicht so ganz. Ja, ich bin auch gegen eine generelle Überwachung, aber die Schule ist nicht dafür da, Leuten einen privaten Computer/Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Speziell im Unterricht haben die Computer ausschließlich für Unterrichtszwecke verwendet zu werden, und da sehe ich dann keinen Unterschied dazu, ob der Lehrer nun auf nen Zettel auf dem man arbeitet guckt, oder ebend remote auf den Monitor. Er wird sich ja wohl kaum vorne hinsetzen, alle Schülermonitore gleichzeitig vorne bei sich anzeigen lassen und euch ausspionieren. Es ist doch eher so, dass der Lehrer immer mal nachsieht, wie man so arbeitet und was man so für Zwischenergebnisse hat. Genau für sowas ist diese Software ja auch gedacht und nicht zur Spionage
Des Weiteren sind die Schüler ja über die Software informiert.
Wenn die Rechner auch in den Pausen privat genutzt werden dürfen (ist ja nicht selbstverständlich), dann kann man noch immer abklären, ob die Software in dieser Zeit überhaupt genutzt wird und falls ja, kann man dann noch immer mit dem Lehrer reden, wieso es da dann sein muss.
 
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