Online-Roboter

Guten Morgen,

nach langer Zeit beschäftigt mich einmal wieder eine technische Frage. In den Schulen Berlins ist zur Zeit das Thema Inklusion ganz groß geschrieben, für die einen eher mit einer negativen Bedeutung, für die anderen eher positiv. Aber um diese Diskussion geht es mir hier nicht, weshalb ich im WLAN - Bereich poste. Meine spezielle Frage die mir kam, hat mit der Umsetzung dessen zu tun, was Inklusion verlangt bei Kindern die über kleinere bzw größere Zeiträume nicht selbst physisch anwesend sein können in den Schulklassen. Vieles wird von Eltern und Lehrern, Rechtsanwälten und Gerichten diskutiert, doch fand ich dabei etwas, das mein ganz persönliches Interesse weckte:

Der Online-Roboter

So wird er zumindest bei Gesprächen genannt, die ich mitbekomme. Selbst bin ich nicht involviert, also ich brauche so ein "Wesen" gerade nicht, aber es weckt in mir etwas, es fasziniert mich und ich möchte mehr darüber erfahren. Was ich herausfinden konnte war: er ist wohl zu teuer. Keine Schule würde sich so etwas zulegen. Dann sind weitere Argumente, die Billigen können keine Treppen steigen. Es werden auch in diesem Gespräch Gesetze genannt:

Nach BDSG-Novelle § 6b - Videoüberwachung sind Datenschutzrechtlich keine Einwände das stimmt so weit: § 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

Was aber angeblich schwierig ist, ist jenes Gesetz: § 33 KUG geahndet mit dem § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 33

Geahndet mit diesem Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht

Wenn ich ein Fazit ziehe bedeutet das, wenn alle Eltern ihre Unterschrift leisten und von KUG§33 keinen Nutzen machen wollen, dann wäre das schon in Ordnung, wenn diese Roboter nicht so teuer wären? Die Übertragung soll wohl sicher sein und es soll keine Aufzeichnung des Datenmateriales stattfinden.

Weiß jemand von euch ob das realistisch wäre umzusetzen, so ein Online-Roboter und falls ja von Seiten Technik und Gesetzen, was würde man für so etwas zahlen müssen?

liebe Grüße

Landra
 
Hallo Landra,
Vom rechtlichen abgesehen, was bei einem mobilen Gerät durchaus schwierig werden würde
und prinzipiell eine Aufzeichnung durch den Empfänger des Streams nicht verhindert werden
könnte und sei es mit einer Handykamera, halte ich das Konzept grundsätzlich für ein schießen
mit Kanonen auf Spatzen.
Zum einen müsste der betreffende Schüler körperlich und psychisch zur tatsächlichen Schulzeit auch fähig sein am
Unterricht teilzunehmen, was bei manchen Erkrankungen, welche eben auch entsprechende Medikamentenverabreichung
und/oder Anwendungen/Untersuchungen erfordern (z.B. Leukämie, Physiotherapie in der Reha...),
sich sehr schwer oder gar nicht umsetzen lassen.
Hier wäre ein Konzept mit stationären Geräten, welche der Schüler eben nicht selbst steuern kann
ihm aber die Teilnahme live am Unterricht oder später als Aufzeichnung ermöglichen billiger
und rechtlich einfacher umzusetzen. Es gibt hier schon viele Umsetzungen im Bereich Onlineunterricht.

Ich sehe allerdings auch die Gefahr, dass hier weiterer Druck auf die Schüler aufgebaut wird
und Krankheitszeiten eben nicht mehr in dem Maße zur Genesung genutzt werden können, wie es vielleicht
nötig wäre, sei es durch Druck der Eltern oder der Schule. Wirklich positiv dürfte es nur
für sehr wenige Fälle sein, da Schule eigentlich auch soziale Kompetenzen vermitteln soll, was sie ohne
körperliche Präsenz meiner Meinung nach nicht kann. Man muss hier sehr genau prüfen,
unter Einbeziehung von Ärzten und Psychologen, ob dies im Einzelfall sinnvoll ist.

Gruss
 
Es gibt durchaus viele Erkrankungen, bei denen so ein Roboter Sinn macht. Als Beispiele seien Hypersensibilität, Autismus und Lichtdermatose genannt.

Technisch umsetzbar ist sowas recht einfach. Im Prinzip benötigt man nur eine Kamera mit Mikrofon sowie Lautsprecher in den Klassenräumen. Rechtlich ist das schon schwieriger, da der Datenschutz beachtet werden muss und man dafür erstmal definieren müsste, ob eine Schule ein öffentlicher Raum ist, wo man ohne Einwilligung Aufnahmen machen kann. Ist dies nicht der Fall, müssten entsprechende Regelungen in die Schulordnung aufgenommen werden um Aufnahmen zum Zweck des Online-Unterrichts zu ermöglichen. Soweit mir bekannt ist, wurde eine solche Definition bisher nicht getroffen, weswegen z.B. Film-Crews nur die Einwilligung des Direktors brauchen um auf dem Gelände zu filmen. Und auch diese Einwilligung ist nur notwendig, weil der reibungslose Schulablauf sichergestellt sein muss, wofür der Direktor die Verantwortung trägt.
 
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