Landra
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Guten Morgen,
nach langer Zeit beschäftigt mich einmal wieder eine technische Frage. In den Schulen Berlins ist zur Zeit das Thema Inklusion ganz groß geschrieben, für die einen eher mit einer negativen Bedeutung, für die anderen eher positiv. Aber um diese Diskussion geht es mir hier nicht, weshalb ich im WLAN - Bereich poste. Meine spezielle Frage die mir kam, hat mit der Umsetzung dessen zu tun, was Inklusion verlangt bei Kindern die über kleinere bzw größere Zeiträume nicht selbst physisch anwesend sein können in den Schulklassen. Vieles wird von Eltern und Lehrern, Rechtsanwälten und Gerichten diskutiert, doch fand ich dabei etwas, das mein ganz persönliches Interesse weckte:
Der Online-Roboter
So wird er zumindest bei Gesprächen genannt, die ich mitbekomme. Selbst bin ich nicht involviert, also ich brauche so ein "Wesen" gerade nicht, aber es weckt in mir etwas, es fasziniert mich und ich möchte mehr darüber erfahren. Was ich herausfinden konnte war: er ist wohl zu teuer. Keine Schule würde sich so etwas zulegen. Dann sind weitere Argumente, die Billigen können keine Treppen steigen. Es werden auch in diesem Gespräch Gesetze genannt:
Nach BDSG-Novelle § 6b - Videoüberwachung sind Datenschutzrechtlich keine Einwände das stimmt so weit: § 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
Was aber angeblich schwierig ist, ist jenes Gesetz: § 33 KUG geahndet mit dem § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 33
Geahndet mit diesem Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht
Wenn ich ein Fazit ziehe bedeutet das, wenn alle Eltern ihre Unterschrift leisten und von KUG§33 keinen Nutzen machen wollen, dann wäre das schon in Ordnung, wenn diese Roboter nicht so teuer wären? Die Übertragung soll wohl sicher sein und es soll keine Aufzeichnung des Datenmateriales stattfinden.
Weiß jemand von euch ob das realistisch wäre umzusetzen, so ein Online-Roboter und falls ja von Seiten Technik und Gesetzen, was würde man für so etwas zahlen müssen?
liebe Grüße
Landra
nach langer Zeit beschäftigt mich einmal wieder eine technische Frage. In den Schulen Berlins ist zur Zeit das Thema Inklusion ganz groß geschrieben, für die einen eher mit einer negativen Bedeutung, für die anderen eher positiv. Aber um diese Diskussion geht es mir hier nicht, weshalb ich im WLAN - Bereich poste. Meine spezielle Frage die mir kam, hat mit der Umsetzung dessen zu tun, was Inklusion verlangt bei Kindern die über kleinere bzw größere Zeiträume nicht selbst physisch anwesend sein können in den Schulklassen. Vieles wird von Eltern und Lehrern, Rechtsanwälten und Gerichten diskutiert, doch fand ich dabei etwas, das mein ganz persönliches Interesse weckte:
Der Online-Roboter
So wird er zumindest bei Gesprächen genannt, die ich mitbekomme. Selbst bin ich nicht involviert, also ich brauche so ein "Wesen" gerade nicht, aber es weckt in mir etwas, es fasziniert mich und ich möchte mehr darüber erfahren. Was ich herausfinden konnte war: er ist wohl zu teuer. Keine Schule würde sich so etwas zulegen. Dann sind weitere Argumente, die Billigen können keine Treppen steigen. Es werden auch in diesem Gespräch Gesetze genannt:
Nach BDSG-Novelle § 6b - Videoüberwachung sind Datenschutzrechtlich keine Einwände das stimmt so weit: § 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
Was aber angeblich schwierig ist, ist jenes Gesetz: § 33 KUG geahndet mit dem § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 33
Geahndet mit diesem Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht
Wenn ich ein Fazit ziehe bedeutet das, wenn alle Eltern ihre Unterschrift leisten und von KUG§33 keinen Nutzen machen wollen, dann wäre das schon in Ordnung, wenn diese Roboter nicht so teuer wären? Die Übertragung soll wohl sicher sein und es soll keine Aufzeichnung des Datenmateriales stattfinden.
Weiß jemand von euch ob das realistisch wäre umzusetzen, so ein Online-Roboter und falls ja von Seiten Technik und Gesetzen, was würde man für so etwas zahlen müssen?
liebe Grüße
Landra