Vorneweg: Ich weiß, das hier ist kein Ersatz für einen Rechtsanwalt. Ich gehe ehrlich gesagt nicht davon aus, dass mir jemand ans Bein pissen sollte. Falls das doch passiert werde ich auf jeden Fall um einen Rechtsanwalt nicht herum kommen. Bis dahin gebe ich mich aber gerne mit dem Erfahrungsschatz des Habos zufrieden.
Die Ausgangslage ist, dass ich ein patentiertes Verfahren implementiert habe, und zwar zu Forschungszwecken. Nachdem ich da jetzt nichts kommerzielles betreibe ist das an und für sich kein Problem, so weit ich das richtig verstanden habe.
Jetzt möchte ich aber gerne mein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und würde das gerne mit der GPL versehen. Und da liegt dann das Problem: Darf ich das? Muss ich dazu schreiben, dass bei Nutzung besagten Verfahrens der Patentbesitzer kontaktiert werden muss? Oder darf ich mein Zeug nur ohne dieses Verfahren als Open Source unter der GPL zur Verfügung stellen?
mfg benediktibk
Die Ausgangslage ist, dass ich ein patentiertes Verfahren implementiert habe, und zwar zu Forschungszwecken. Nachdem ich da jetzt nichts kommerzielles betreibe ist das an und für sich kein Problem, so weit ich das richtig verstanden habe.
Jetzt möchte ich aber gerne mein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und würde das gerne mit der GPL versehen. Und da liegt dann das Problem: Darf ich das? Muss ich dazu schreiben, dass bei Nutzung besagten Verfahrens der Patentbesitzer kontaktiert werden muss? Oder darf ich mein Zeug nur ohne dieses Verfahren als Open Source unter der GPL zur Verfügung stellen?
mfg benediktibk