Abmahnung Filesharing Wohngemeinschaft

Hallo Habo! Ich wohne in einer WG und heute Mittag, als ich von der UNI heim gekommen bin, habe ich eine tolle Abmahnung öffnen dürfen.
450 Euro werden für ein Lied verlangt.
Der Brief ist nicht an mich gerichtet und ich bin auch nicht bei der Telekom gemeldet bzw. der Ansprechpartner.

Der aktuelle Ansprechpartner wohnt nicht mehr in der Wohngemeinschaft. Er ist irgendwann über Nacht abgehauen und seitdem überweist halt ein anderer das Geld zur Telekom. Insg. sind wir 3 Leute hier.

Jetzt ist die Frage, wer haftet dafür?

Soll ich der Kanzlei einfach einen Brief zurückschreiben ala 'Der Junge wohnt nicht mehr hier' Damit würde ich Zeit gewinnen aber auch zusätzliche Kosten?

Wäre um ein paar hilfreiche Tipps dankbar, auch wenn wir keine Juristen sind ;-)
 
Ich an deiner Stelle würde zu einem Anwalt gehen. Wenn ihr zusammenlegt dürften das nicht mehr als 30-50 euro für jeden sein, dass er euch berät und in dieser Sache erstmal vertritt (solange es nur der Briefverkehr ist).
In der Regel ist die Gegenseite dann auch erstmal vorsichtiger und überlegt es sich ob sie die Sache wirklich weiterverfolgen will. Denn wenn ihr euch direkt beim 1. Anschreiben mit einem Anwalt auseinander setzt, strebt ihr unter Umständen auch ein Verfahren an. Somit wären auch für die Gegenseite erstmal Kosten da, und nicht 100% sicher, ob ihr sie bezahlen müsst.

Meine Erfahrungen mit einem Anwalt bei solchen Dingen ist sehr positiv. Rechtsschutzversicherung sei Dank, konnte ich so schon einige Angelegenheiten im Vorfeld "klären" lassen. *hust*
 
In eurem Fall solltet ihr euch sogar dringend einen Anwalt nehmen, da die Nutzung des Anschlusses auch nicht wirklich legal ist, wenn er auf einen Person angemeldet ist, mit der ihr keinen Kontakt mehr habt und die ihre Rechnungen daher nicht erhalten kann. Schon durch das Öffnen der Rechnungen usw., die nicht an euch adressiert sind, verletzt ihr das Postgeheimnis. Es dürfte hier kaum jemanden im Board geben, der die ganzen Seitenparagraphen kennt, die bei einem solchen Fall eine Rolle spielen. Auf jeden Fall solltet ihr ganz schnell den Anschluss auf eine Person anmelden, die bei euch tatsächlich wohnhaft ist oder mit der ihr regelmäßigen Kontakt habt. Über den Rest kann euch nur ein Anwalt Auskunft geben.
 
Das Problem ist halt, dass die Telekom uns keine Rechnung schickt, sondern wir halt online die Rechnung prüfen. Deswegen haben wir uns nie Gedanken darüber gemacht bzw. nachdem wir probiert haben eine Namensänderung zu beantragen festgestellt haben, dass wir die Unterschrift von dem Typen benötigen, der über Nacht abgehauen ist.
Alles wirklich sehr komisch aber ich werde jetzt gleich einen Anwalt einschalten. Habe überigens gehört, dass der Rechtschutz nicht für Filesharing (Urheberrechtsverletzungen) gilt.
 
Das Problem ist halt, dass die Telekom uns keine Rechnung schickt, sondern wir halt online die Rechnung prüfen. Deswegen haben wir uns nie Gedanken darüber gemacht bzw. nachdem wir probiert haben eine Namensänderung zu beantragen festgestellt haben, dass wir die Unterschrift von dem Typen benötigen, der über Nacht abgehauen ist.
Ausreden, die euch keiner abnehmen wird. Ihr könntet einfach den Anschluss neu abmelden, womit der ursprüngliche Anschlussinhaber automatisch gekündigt wird.

Alles wirklich sehr komisch aber ich werde jetzt gleich einen Anwalt einschalten. Habe überigens gehört, dass der Rechtschutz nicht für Filesharing (Urheberrechtsverletzungen) gilt.

Das kommt darauf an was für eine Rechtsschutzversicherung man hat. In der Versicherungspolice wird aufgelistet für welche Bereiche die Versicherung abgeschlossen wurde. Es gibt sogar spezielle Rechtsschutzversicherungen, die extra für Urheber gemacht sind und ausschliesslich Urheberrecht beinhalten. Wenn ihr also einen Rechtsschutz habt, schaut in eure Versicherungspapiere.
 
Also ich glaub Ihnen :P .
Allerdings dürfte zumindest die Abmahnung einen eindeutigen Adressaten haben.
Also schön wieder eintüten und mit unbekanntverzogen zurückschicken, dann
schnell alle Beweise für die Urheberrechtsverletzung vernichten und die Sache
mit der Telekom regeln.
Euer ehemaliger Mitbewohner kann sicher nachweisen, dass er zum Zeitpunkt
des Vergehens nicht mehr in der Wohnung lebte, zur Not mit eurer Aussage.
Da dürfte er mit einer modifizierten Unterlassungserklärung aus der Sache raus sein.
Ihr wisst ja leider nicht wer von euch oder euren Freunden die Tat begangen hat, oder?
Bleibt also nur noch dass ihr versäumt habt den Anschluss zu ändern und ob dies
jetzt strafrechtlich verfolgt wird glaub ich nicht. Es kam ja keiner zu Schaden.
Halte ich höchstens für eine Ordnungswidrigkeit und dies nur, wenn sich euer
Freund offiziell abgemeldet hätte.

Gruss
 
Bleibt also nur noch dass ihr versäumt habt den Anschluss zu ändern und ob dies
jetzt strafrechtlich verfolgt wird glaub ich nicht. Es kam ja keiner zu Schaden.
Halte ich höchstens für eine Ordnungswidrigkeit und dies nur, wenn sich euer
Freund offiziell abgemeldet hätte.

- Verstoss gegen das Postgeheimnis durch Öffnen der Rechnungen
- Vertragsnutzung unter Vorspielung falscher Tatsachen
Schonmal 2 Punkte, die rechtlich nicht nur bedenklich sondern zivilrechtlich strafbar sind. Ich bin kein Anwalt, aber dass die Fremdnutzung eines Telefonanschlusses ohne Einwilligung des Inhabers rechtswidrig ist, ist selbst mir bekannt. Daher... auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen und sich von dem beraten lassen. Es dürfte kaum andere Personen geben, die den Fall tatsächlich korrekt beurteilen können. Evtl. sagt ja ein Anwalt auch, dass das alles kein Problem ist, aber da sollte man lieber sichergehen. Einfach nur eine Unterlassungserklärung würde ich in diesem Fall jedenfalls nicht empfehlen, bevor nicht der restliche Rahmen geklärt ist. Und wie Dresko schon richtig schrieb, werden solche Abmahnunternehmen zumeist ganz vorsichtig, wenn ihr erster Rückkontakt durch einen Anwalt hergestellt wird. Die wissen nämlich ganz genau, dass ihre Forderungen zumeist völlig überzogen sind und die Beweismaterialen oft durch zum Teil rechtlich fragwürdige Mittel beschafft wurden. Insofern ist eine Beratung vom Anwalt gleich doppelt nützlich... Abschreckung und Klarheit darüber, was nun relevant ist und was nicht.
 
Also ohne Einwilligung schon mal nicht, war ja eine WG oder?
Offensichtlich hat der Kumpel auch noch nicht gesagt, dass er auszieht sonst
hätte er es ja der Telekom melden müssen :wink: .
Die Dinge kannst du nicht einfach zusammenschmeissen, es handelt sich um
zwei paar Schuhe, solange die Jungs sich nicht zivilrechtlich an den Hals gehen.
Momentan haben wir die Situation, dass die Urheberrechtsverletzung dem
Beschuldigten nicht nachgewiesen werden kann und die Rechnungen der
Telekom bezahlt wurden und ja da hat jemand einen Brief ausversehen aufgemacht, der nicht an ihn adressiert war.
Abmahnung ziemlich unbegründet.
Wieso sollte die Telekom klagen?
Verletzung des Briefgeheimnisses müsste der Betroffene anzeigen,
aber wieso er hat ja nicht wirklich einen Schaden dadurch gehabt.

Gruss
 
Wenn sie aber die 450 Euro nicht zahlen wollen, kann es zu einem Verfahren deswegen kommen und spätestens dann wird die Nutzung des Anschlusses ein Thema sein. Und genau deswegen sollten sie sich besser von jemandem beraten lassen, der sich _wirklich_ damit auskennt.
 
Wenn die Telekom beim Versuch der Umschreibung des Anschlusses auf einen
anderen Namen erfahren hat, dass der Anschlussinhaber gar nicht mehr im Haushalt wohnt.
Könnte man eine eventuelle Störerhaftung wegen des Urheberrechtsverstosses
sogar ihr anlasten, da sie es versäumt hat den "fremdgenutzten" Anschluss
zu sperren :D

@ bitmuncher
Wir wurden uns schon hier nicht einig, wann man einen Anwalt braucht
http://www.hackerboard.de/internet-allgemein/39774-illegaler-download-geldstrafe.html

Gruss
 
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