Arbeitsvertrag von heut auf morgen kündigen?

Huhu,

mich interessiert derzeit ob man eigentlich einen Ausbildungs, Arbeits- oder Praktikumsvertrag eigentlich von heut auf morgen einfach so beenden kann?

Seitens der Arbeitgeber sind ja Fristen gesetzt, bei Probezeit 14 Tage, bei 5 Jahren 2 Monate, bei 8 Jahren 3 usw...

Muss man begründen warum man den jeweiligen Vertrag abbricht? Hat das schonmal jemand von euch gemacht, und wenn ja, was war der Grund dazu, ich mein ist ja doch eher selten... .

Speziel liegt mein Anliegen bei ner neuen Ausbildung die ich erstmal angenommen habe. Aber das wahre ist es halt noch nicht, aber besser als nichts :(. Aber wenn ich was neues finde während ich die Erste noch ausführe... kann ich einfach so gehen?

Stelle mir das sehr kompliziert vor und freue mich über jeden Beitrag bzw über jedes Kommentar.

Liebe Grüße:
nonpretium
 
Das ist doch im Vertrag festgelegt. Schau ihn dir mal durch ich denke da wird das drinn stehen.
 
Hallo nonpretium.

Einen Ausbildungsvertrag können beide Seiten während der Probezeit jederzeit kündigen, ohne Frist oder Begründung.

Ist die Probezeit (zwischen 1-4 Monate) abgelaufen, kann von Seiten des Arbeitgebers nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, worunter zB Dinge wie Diebstahl etc. fallen, also wirklich nur "harte" Sachen.

Der Auszubildende hingegen kann mit einer Frist von 4 Wochen jederzeit und ohne Grund kündigen.


Dies gilt allerdings ausschließlich für Ausbildungsverträge. Bei normalen Arbeitsverträgen sieht es etwas anders aus:

Der Arbeitnehmer kann hierbei mit einer Frist von 4 Wochen bis zum nächsten 15. oder bis zum nächsten Monatsende das Arbeitsverhältnis kündigen.

Beim Arbeitgeber hingegen sind es grundsätzlich auch 4 Wochen, die sich dann je nach Länge der Betriebszugehörigkeit verlängern.

Probezeiten gibt es übrigens auch bei normalen Arbeitsverhältnissen, hier jedoch maximal für 6 Wochen und mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Aber Achtung: Tarifverträge überschreiben die gesetzlichen Regelungen, sofern durch diese kein Nachteil für den Arbeitnehmer entsteht. Bei Ausbildungsverträgen ist man meines Wissens jedoch an die Regelungen des BBiG gebunden, es gibt also keine Ausnahmen.
Grundsätzlich kann in deinem Arbeitsvertrag also durchaus eine für dich positive Regelung enthalten sein, schlechter stellen als im Gesetz vorgegeben darf man dich jedoch nicht.

Rechtsgrundlagen finden sich hier:
BBiG zur Kündigung
BGB zu Kündigungsfristen

Sämtliche Angaben allerdings ohne Gewähr, das ist eigentlich nicht mein Fachgebiet.

Gruß,
Geflo
 
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