Bindung an ein Angebot (Schriftliche Form).

Hallo

Ich habe mal eine Frage zum Kaufvertragsrecht - Angebot.

Gibt es keine Zeitliche Angebe im BGB für die Bindung oder ist das von Branche zu Branche unterschiedlich?
Wie lange ist man den an ein Angebot als Verkäufer gebunden, wenn es schritilch und ohne Fereizeichnungsklausel unterbreitet wurde?

Das da unten habe ich aus dem Internet.
Ich hatte mal etwas von 2 Wochen einmal gehört bezüglich Bindung an ein Angebot, aber das ist glaube ich nicht korrekt.

Hier ist was anderes geschrieben: ?(
Schriftliches Angebot: Diese Form wird beim Angebot an einen Abwesenden angewandt. Setzt dieser keine Frist, so kann der Anbietende die Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten, d.h. er rechnet mit der im Verkehr üblichen Beförderungszeit des angewandten Transportweges der Erklärung (Post, Fax) plus Bedenkzeit. Verspätete und geänderte Annahme Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot. Eine Annahme unter Abänderungen oder Erweiterungen gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag. Schweigen Die Annahme kann wie jede WE durch bloßes Schweigen erklärt werden.
 
Bindung an ein Angebot

Das ist nicht das was ich meine.
Ich suche die Gesetzliche Regelung bzw. wie lange ein Angebot gültig ist bei Kaufleuten und wen ein Kaufmann einem Privatman ein Angebot unterbreitet?
 
Bin mir nicht mehr ganz sicher, aber wenn ein Kaufmann einem Kunden per Telefon oder so ein Angebot unterbreitet zählt dieses nur zu diesem Zeitpunkt. Geht der Kunde nicht gleich auf das Angebot ein und will das gleiche Angebot aber einen Tag später haben so zählt dieses Angebot nicht mehr, und der Kaufmann kann dem Kunden ein neues Angebot machen.

Vielleicht hilft Dir generell aber auch das Fernabsatzgesetz weiter.
 
Das ham wir gerade in der Schule gehabt:

Wie dort steht:
"unter regelmäßigen Umständen...."
d. h.: per Post ca. 7 Tage, per Fax 4Tage usw.

Aber da wird der Richter von Fall zu Fall entscheiden.
Das hat unser WR lehrer so erklärt und ich denke das stimmt.

Und nochwas: wenn der Kunde nicht mit Namen angeredet ist hat der Verkäufer keine Plicht ihm den Artikel zu Verkaufen/auf Lager zu haben.
Bei einem Angebot an eine anwesende Person, zählt dder Antrag nur während des Gespächs, wie BasicAvid richtig gesagt hat.
Und was auch richtig ist: wenn der Kunde nach der "nach regelmäßigen Umständen" verstrichenen Zeitvdas Angebot warnehemen will, kann der Käufer dem Verkäufer die Schliessung eines neuen Vertrages antragen.

mfg niceguy
 
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