Manches Verhalten ist im Netz weitaus gefährlicher als im realen Leben.
Das ist nur leider grundlegend falsch. Wer sich öffentlich auf den Marktplatz stellt und lauthals zu der Musik von Britney Spears aus seinem Ghettoblaster gröhlt wird ebenso eine Anzeige nach Urheberrecht befürchten müssen, als jemand, der ein Video von seiner privaten Familienfeier mit Musik unterlegt und dies auf Youtube hochläd. Es ist nunmal ein Unterschied, ob man ein Musikstück privat vorführt, oder öffentlich und Youtube ist nunmal der Marktplatz des Internets.
Auch bei den anderen Beispielen lassen sich ähnliche Widersprüche feststellen:
- Das Kopieren von Noten ist illegal, wer sie online zur Verfügung stellt und auch noch mit der Musikschule Geld verdient macht das Ganze womöglich mit kommerziellem Hintergrund. Der Unterschied liegt hier lediglich in der Größe. Bei privaten Kopien, welche die Anzahl von 10 nicht übersteigen, würden die wenigsten Hersteller etwas sagen, bei kommerzieller Verbreitung ist eine Anzeige das einzige Mittel.
- Die Verwendung eines Markennamens im Nickname ist insofern problematisch, dass man sehr stark auf das Geschriebene der Person achten muss. Wer sich Eminem nennt und ein Forum mit "Ich bin so doof"-Posts füllt muss meiner Meinung nach mit einer Anzeige rechnen. Hier kann man wieder sehr schön den Vergleich mit dem Marktplatz ziehen. Auf einer privaten Party würde das keinen interessieren und hier erreichst du nicht mehrere Millionen Menschen.
- Wer Anleitungen zum Bombenbau veröffentlicht (dabei sollte man nicht ein Lehrbuch mit einer Recherche zu Neonazis vergleichen!) muss mit einer Anzeige rechnen. Dabei kommt es auch auf den Kontext drauf an. Niemand würde Sprenganleitungen mit Bezug zur Lehre/Ausbildung als Böse bezeichnen. Wer jedoch mit Neonazis diskutiert und dort Sprenganleitungen ins Netz stellt, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie von vielen gewaltbereiten Personen gelesen werden, muss sich selbst als Mittäter einer potentiellen Straftat ansehen. Ebenso verhält es sich beispielsweise auch mit dem berühmt-berüchtigten §202c.
- Nicht nur online sollen rechtsradikale Seiten geblockt werden. Es gab in der Vergangenheit mehrere Versuche die NPD zu verbieten, viele andere rechte Organisationen und (extreme) politische Gruppierungen wurden bereits verboten.
Die Diskussion um Kinderpornographie ist eine andere, als die um nakte Kinder auf FKK-Stränden. Oder werden auf FKK-Stränden neuerdings Kinder zu erotischen Posen/zum Sex gezwungen und alte Männer geilen sich daran auf? Oder werden private Homepages mit Sandkastenbildern der Kleinen neuerdings auch auf die Zensurliste gesetzt?
Der Begriff "rechtsfreier Raum" resultiert auch nicht daraus, dass es im Internet keine Gesetze gibt. Die Gesetze, welche wir heute haben, lassen sich auch auf das Internet anwenden. Nur gibt es niemanden, der dieses Gesetz im Internet verteidigt, insofern entsteht wieder ein rechtsfreier Raum. Wie viele Straftaten im Internet bleiben ungeklärt? Weitaus mehr als die, die aufgeklärt werden.