ebay betrug legal?

Ich meine dass aus dem Text mehr oder weniger hervorgeht, dass es sich nur um den Kuehler mit Box handelt, obwohl manche uebereifrige Leute das schon missverstehen koennten.
 
Original von TjP
Ich meine dass aus dem Text mehr oder weniger hervorgeht, dass es sich nur um den Kuehler mit Box handelt, obwohl manche uebereifrige Leute das schon missverstehen koennten.


Meine Meinung wer so unbedacht einkauft ist selbst schuld.
Wär doch genauso als wenn ich einen Fernseher im Laden kaufen würde und mich wundere das der Karton so leicht ist. Aber nicht nachschauen, es steht ja drauf, dass ein Fernseher drinn ist. ;)
 
Original von Akca
Original von Imrahil

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So einfach geht dass nicht laut text:

Da es sich um einen Privatkauf handelt, schliesse ich Recht auf Rückgabe sowie Garantie nach neuem EU-Recht aus.

Das wissen die meisten Leute nicht, aber bei einem Privatkauf hat der Käufer immer 1 Jahr Garantie.
Aber wenn er es so schreibt, soll er doch. Das er den Käufern von ihren Recht abspricht, würde ihm als Händler zum Verhängnis werden.
Hier hat man trotzdem ein Jahr Garantie wenn man auf den Vertrag eingeht.
Das Gesetz steht ja demzufolge höher als eigene Vorschriften. :D
 
Solche Sachen passieren ziemlich oft auf ebay...ein Freund hat sich mal ein Bild vom iPod 60 GB gekauft....weil er nicht genau gelesen hat :D
 
Manchmal hilft es dem Käufer ja auch den Verkäufer zu fragen, was das nun wirklich ist. Die Fragen und Antworten stehen ja dann unten. Allerdings wollen manche Leute auch einfach nicht lesen, ich finds zwar nicht mehr, aber vor einer Weile hat mal einer die Box einer Graka (und es stand in dem Fall deutlich drauf, dass es nur die Box war) für rund 180DM verkauft, die Graka selbst bekam man zu der Zeit für etwa 170 DM (Zahlen nur aus dem Gedächtniss, aber kommt in etwa hin). Die haben sich einfach "heiss" geboten...
 
lol - auf was für Ideen die Leute immer kommen.

Mein Kumpel hat auch mal die Verpackung von nem Mainboard für ca. 50 ? gekauft. In der Auktionsbeschreibung waren die kompletten Mainboarddaten aufgeführt. Das es sich nur um die Kistet handelt, stand dann unten klein in den Versandbedingungen. Ging dann alles über n Anwalt. Is jetzt sicher schon n Jahr her. Werd den mal fragen was bei rausgekommen is wenn er wieder in ICQ is...

Soviel ich weiß kann man als Käufer nur etwas machen, wenn hinter dem Angebot eindeutig ein Betrug zu erkennen ist. (z.B. Versand von Steinen per Nachnahme & solche Scherze ^^ ). Was in diesem Fall meiner Meinung nach nicht gegeben ist. Tja - wer nicht genau lesen kann ist selber schuld.

greetz :D
 
ich habe gerade ein billiges handy ersteigert und in der artikelbeschreibung war eine verpackungs- und versandpauschale von 5 euro angegeben. leider wohne ich in österreich, sodass der versand teurer wäre und der liebe verkäufer jetzt von mir mehr möchte als die fünf euro. ich versteif mich da jetzt mal drauf, da seine forderung doch 25 % ausmachen würde :-))

mal sehen ob das auch auf betrug hinausläuft oder ob er doch klein bei gibt...

oder bin da etwa ich im unrecht?
 
Ähm diese Masche ist schon seid Ebays anfängen bekannt und wer darauf reinfällt hat nunmal pech gehabt.
Gesetzeswidirg ist dort nämlich nichts.

N "flüctiger" Bekannter meineseits verkaufte bereits mehrere leere Handyverpackungen zu guten Preisen ;)

MfG,

Tk
 
@ElLute:

Wenn ich mich da nich ganz böse verlesen hab, steht bei Versand, dass der DHL-Versand für 5? nur innerhalb Deutschlands verfügbar ist. Das "Versand nach Europa" bedeutet nur, dass er es auch woanders hinschickt, aber eben nich für 5? denk ich mal.
 
Da stimme ich tlbuk zu.

Zurück zum Thema: Solche Auktionen mit leeren Packungen sind arglistige Täuschung und somit illegal.
Hier steht was zum Thema leere Verpackungen
http://merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/aktuell/art279,185650.html

Und eBay sagt dazu: http://pages.ebay.de/help/policies/misleading-titles.html
Es ist verboten, Artikelbezeichnungen zu verwenden, die es erforderlich machen, dass man erst die Beschreibung lesen muss, um den angebotenen Artikel zu erkennen.
Insbesondere wenn in der Kategorie "X" nur eine Verpackung für X mit 50? Startpreis(!!) eingestellt wird, sollte dieser Paragraph greifen. NACH der Bezahlung kann eBay dann aber nix mehr machen. Da muss schon ein Rechtsanwalt her.

Dann noch was zum Thema Privatverkauf und Garantie:
http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

Gruß
Pumbaa


PS: Um das ganz klar zu sagen: generell verboten ist der Verkauf von OVPs natürlich nicht. Man muss nur ganz klar dazuschreiben, was verkauft wird und was nicht. Positives Beispiel: http://cgi.ebay.de/?ViewItem&Item=6872750812

Ich glaube schon, dass auf dem Foto ein Prozessor zu sehen ist. Aber das Bild ist wahrscheinlich eh irgendwo geklaut. Die Beschriftung stimmt nicht mit der Artikelbeschreibung überein (3500 <-> 3800)
 
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