FreeYouTubeToMp3Converter ..?

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Ratte

Guest
Hallo zusammen,
Falls en Thread über des Thema/Programm schon existiert -> sry.
Ich hab gesucht aber nix gefunden.

Also es geht auf den "FreeYouTubeToMp3Converter" den ihr evtl ja auch
kennt oder selber nutzt.
Ich mein es ist ja schön das man sich damit die Mucke von YouTube laden kann,
aber des grenzt doch dann auch irgwie an der Legalität oder nicht?

Wollt mal die (nich wirklich neue) Frage in Raum werfen, ob
das legal ist mit DIESEM Programm die Musik über YouTube zu laden,
wenn man die Musik nur zu Hause auf seinem Rechner anhört und
sie nicht weitergibt -verschenkt -verkauft (8o ) oder sowas?

Mfg Ratte
 
Hi,

soweit ich weiß, bewegt man sich da in der rechtlichen Grauzone, aber solange du die Musik nicht weitergibst oder verkaufst, sollte es da keine Probleme geben. Und auf YouTube hören ja auch Millionen Leute Musik, also denke ich mal, ist das Downloaden an sich nicht illegal.

mfg,

Athelstan
 
Beim Anschauen werden die Dateien doch eh in den Browsercache runtergeladen? Und seit wann ist es illegal, etwas zu backupen? Wenn dann zufällig die Anwendungsdaten mitgesichert werden...
 
Eben. Es wird auch keine "besondere Schutzmaßnahme" dadurch umgangen, wenn ich mutwillig Dateien aus meinem Cache kopiere und ffmpeg zum Fraß vorwerfe. Die Youtube-AGB verbieten lustigerweise explizit sowohl permanente als auch vorrübergehende Speicherung (Abschnitt 6.1 ganz unten in der deutschen Version). Ich schätze mal der Cache fällt da unter vorrübergehende Speicherung, deshalb lieber nur in Begleitung eines Anwalts auf Youtube Sachen anschauen :D
 
Die Frage ist:
Inwiefern könnten die Leute dies nur normal anschauen, und diejenigen die das .flv speichern unterscheiden?

In beiden Fällen ein ganz normaler GET-Request auf eine Datei, also sollte das eigtl. ne relativ sichere Methode sein.
 
über file2hd.com kannst du direkt die mp4-Datei bekommen und diese kannst du mit einem beliebigen Medien-Konverter (z.b. ffmpeg - oder ich glaub sogar der VLC-Player müsste das konvertieren können) ziehst du dir die Audio-Spur aus der Datei raus.
 
Hi,

auf filsh.net kann man Videos in viele verschiedene Video- und Audioformate umwandeln, und zwar nich nur von YouTube, sondern auch anderen Videoportalen. Es dauert leider relativ lange, bis der Server das Video geladen und umgewandelt hat.

mfg,

Athelstan
 
Entscheidend über legal oder illegal ist ob der
Rechteinhaber seine Zustimmung zur Veröffentlichung
gegeben hat. Wenn nicht bleibt auch die Kopie auf deinem
Rechner illegal. Nur wird es niemand interessieren solange
du es nicht publik machst und daher der Rechteinhaber es
nicht erfährt.
Ein Radiosender zahlt Gemagebühren und du auch für
jedes aufnahmefähige Gerät und jedes Medium ,
deshalb ist das aufnehmen legal, wenn der Rechteinhaber
der Form der Veröffentlichung zugestimmt hat.

Gruss

edit: Es sei den er widerspricht der Aufnahme ausdrücklich
z.B. Kino oder Livekonzert.
 
Original von beavisbee
über file2hd.com kannst du direkt die mp4-Datei bekommen und diese kannst du mit einem beliebigen Medien-Konverter (z.b. ffmpeg - oder ich glaub sogar der VLC-Player müsste das konvertieren können) ziehst du dir die Audio-Spur aus der Datei raus.

Wenn du es mit dem Firefox unter Linux anguckst, kannst du einfach (solange der Film im Browser geladen ist), die gecachte Datei aus /tmp/ rauskopieren, heißt FLASHbeliebigebuchstabenkombination.
Unter Windows macht der das wohl nicht so einfach, aber über about:cache sollte man auch rankommen.
Einen Dienst wie file2hd braucht man jedenfalls nicht.

Das Low Quality Video von youtube ist irgendsoein Flashkram mit einer mp3-Spur.
Die kann man mit mplayer einfach dumpen:
Code:
mplayer -dumpaudio -dumpfile audio.mp3 video.flv
Das High quality Video hat eine aac Tonspur, die extrahiert man mit faad
Code:
faad -a audio.aac video.mp4
Dabei wird nichts konvertiert oder transcodiert und deshalb geht auch keine Qualität verloren, die bei Youtube sowieso schon gering genug ist.
mplayer und faad binaries gibt's auch für Windows.


Rein theoretisch ist es auch nicht legal, sich urheberrechtlich geschütztes Material auf youtube anzusehen - Die Chance, dass du deswegen abgemahnt oder angeklagt wirst, dürfte aber gegen Null gehen.
 
Du kannst auch sowas wie TamperData benutzen, um dir die eigentliche URL des Videos zu holen, und das dann als .flv Datei abzuspeichern.

Oder du schreibst gleich ein kleines PerlSkript(o.ä) und lässt das für dich erledigen.
Die können eigtl nicht wissen ob dus anschaust oder einfach runterlädst.
 
Original von Chris_XY
Original von beavisbee
über file2hd.com kannst du direkt die mp4-Datei bekommen und diese kannst du mit einem beliebigen Medien-Konverter (z.b. ffmpeg - oder ich glaub sogar der VLC-Player müsste das konvertieren können) ziehst du dir die Audio-Spur aus der Datei raus.

Wenn du es mit dem Firefox unter Linux anguckst, kannst du einfach (solange der Film im Browser geladen ist), die gecachte Datei aus /tmp/ rauskopieren, heißt FLASHbeliebigebuchstabenkombination.
Unter Windows macht der das wohl nicht so einfach, aber über about:cache sollte man auch rankommen.
Einen Dienst wie file2hd braucht man jedenfalls nicht.

sicherlich bekommt man das Flash-Video auch aus dem Cache oder /tmp

nicht jeder möchte immer erst im Cache oder /tmp wühlen - und file2hd ist eine schöne schnelle Variante, den Link zur MP4-Datei ausgespuckt zu bekommen, welche man auch ohne umkodieren auf den iPod schieben kann...

Original von Chris_XY
Rein theoretisch ist es auch nicht legal, sich urheberrechtlich geschütztes Material auf youtube anzusehen - Die Chance, dass du deswegen abgemahnt oder angeklagt wirst, dürfte aber gegen Null gehen.

youtube hat Verträge mit der GEMA und Verwertungsgesellschaften anderer Länder, dass die was von den Werbeeinnahmen abbekommen und die Nutzer GEMA-pflichtige Stücke frei verwenden dürfen.
Demzufolge ist es sehr wohl legal, urheberrechtlich geschützte Daten zu betrachten, solange die Band selbst den Packt mit der GEMA geschlossen hat. Denn dann hat nicht mehr die Band selbst über Veröffentlichungen zu entscheiden, sondern die GEMA...

Bei Video-Material sieht das jedoch anders aus: selbst Fernseh-Aufzeichnungen dürfen eigentlich nicht veröffentlicht werden.
 
Original von beavisbee
nicht jeder möchte immer erst im Cache oder /tmp wühlen - und file2hd ist eine schöne schnelle Variante, den Link zur MP4-Datei ausgespuckt zu bekommen
Was heißt "wühlen"... Ich habe /tmp/ in den gtk Favoriten, in Thunar komme ich da mit einem Klick hin. Das Video ist meistens die einzige Mediendatei in /tmp/ und sticht dank medien-Icon heraus.
Bevor file2hd bei mir geladen wäre, hab ich es schon auf den Desktop gezogen...

Original von beavisbee
Demzufolge ist es sehr wohl legal, urheberrechtlich geschützte Daten zu betrachten, solange die Band selbst den Packt mit der GEMA geschlossen hat.
In der Tat, aber das habe ich natürlich nicht gemeint. Danke, für die Klarstellung.

Nächstes Problem: Woher weiß der Normalhörer, welche Bands das sind?
 
Original von Chris_XY
Nächstes Problem: Woher weiß der Normalhörer, welche Bands das sind?

naja - eigentlich kann man bei allen "großen" Bands, alles was in den Charts ist, alles was irgendwo auf Kommerz ausgerichtet ist, davon ausgehen, dass es GEMA-pflichtig ist.

Bei kleinen lokalen Bands würde ich als Uploader versuchen anzufragen, ob ich das Stück verwenden darf, ob es unter GEMA-Lizenz-Zeugs fällt etc.

Und dann bekommst du entweder ne schrifliche Genehmigung (oder auch nicht) oder den Hinweis, dass es unter GEMA fällt...



Wenn die Daten online gestellt wurden, hat der Uploader bestätigt, dass er das Recht dazu hatte.
Somit kannst du IMHO mit gutem Gewissen dir eine Kopie anfertigen, da du nicht wissen kannst, dass er es möglicherweise ohne Einverständnis des Rechteinhabers verwendet hat.
 
Original von beavisbee
Wenn die Daten online gestellt wurden, hat der Uploader bestätigt, dass er das Recht dazu hatte.
Somit kannst du IMHO mit gutem Gewissen dir eine Kopie anfertigen, da du nicht wissen kannst, dass er es möglicherweise ohne Einverständnis des Rechteinhabers verwendet hat.

Hättest du mir für den zweiten Teil deiner Aussage eine Quelle?
"Wusste ich nicht" war, meines Wissens, noch nie ein Argument vor
Gericht.
Du bist hier genauso in der Pflicht die Rechtmässigkeit zu prüfen, wie bei dem
Handy welches du auf dem Flohmarkt erstehst. Ein schlichtes ja ist meins
des Anbieters reicht bei Privatleuten nicht. Minimum ist eine schriftliche
Bestätigung und du solltest dir auch die Ausweisnummer notieren.

Gruss
 
wenn ein Radiosender ein Lied spielt, wo es eigentlich keine Berechtigung zu gehabt hätte, kannst du doch auch nicht belangt werden, weil du den Radiosender gerade in dem Moment aufgenommen hast?

Hier mach ich einfach von meinem Recht gebrauch, eine Analog-Kopie anfertigen zu dürfen und wenn ich dabei was aufnehm, was nicht hätte gespielt werden dürfen, ist das nicht mein Problem...

Also ich bin der Meinung, in dem Fall ist mal wirklich der Anbieter der Alleinschuldige...

Anders ist es, wenn du meinetwegen von FTP-Servern ziehst - da solltest du erkennen, dass das nicht legal sein kann, ganze Diskografien kostenlos zu bekommen...
 
Original von beavisbee
Anders ist es, wenn du meinetwegen von FTP-Servern ziehst - da solltest du erkennen, dass das nicht legal sein kann, ganze Diskografien kostenlos zu bekommen...

Auch das ist nicht zwingend illegal sondern auch (mal wieder) in einer rechtlichen Grauzone. Da hängt es ganz davon ab wie die Accounts auf dem FTP-Server gehandhabt werden. Werden sie nur privat weitergegeben, wird dich niemand dafür belangen können, wenn du dort deine Musik ziehst.

Zum Thema: Youtube-Downloader gibt es mittlerweile wie Sand am Meer. Das runtergeladene FLV einfach durch ffmpeg jagen und fertig ist. Via Skript lässt sich das wunderbar automatisieren. 5-6 Zeilen Skriptcode zu schreiben erspart also ständiges Warten auf irgendwelche Online-Converter.
 
Original von beavisbee
wenn ein Radiosender ein Lied spielt, wo es eigentlich keine Berechtigung zu gehabt hätte, kannst du doch auch nicht belangt werden, weil du den Radiosender gerade in dem Moment aufgenommen hast?

Auch in diesem Fall wird die Datei nicht legal, sondern nur schei..egal und dies aus dem
einfachen Grund, weil sich niemand die Mühe machen wird bzw. es prüfen kann aus
welcher Quelle deine aufgenommenen mp3's stammen. Aus diesem Grund ist momentan
auch nur das Bereitstellen wirklich strafrechtlich relevant.
Allerdings würde ich so langsam anfangen die Herkunft zu dokumentieren :D ,
wer weiss wann die Störerhaftung, die wir beim Internetanschluss schon haben,
auf urheberrechtliches geschütztes Material angewandt wird.
Was bedeuten würde du musst beweisen, dass die Datei aus einer legalen Quelle kommt
oder dir zumindest die Legalität glaubhaft zugesichert wurde.

Gruss
 
tubebox.org - wieder mal eins wieder Tools, diesmal aber von einem Programmierer, der sich meines Wissens auch iwo hier rumtreibt;) Vorteil daran ist, dass es sog. "Container" gibt, also Linklisten, dann brauch man sich Alben/Filme/Serien nicht selbst zusammensuchen. Fand ich ne nette Idee, deswgn nochmal der Beitrag...

Der Autor selbst sagt dazu:

"
? Ist das legal?

Da ich kein Jurist bin, kann ich euch dazu keine verbindlichen Angaben machen. Es ist aber so, dass beim 'normalen' Ansehen von Videos auf YouTube, etc. diese ebenfalls auf der Festplatte gepeichert werden. Für die Betreiber von YouTube ist es nicht möglich zu unterscheiden, ob ihr mit eurem Browser auf der Seite Videos anseht oder diese mit TubeBox! herunterladet. Die Videos landen so, oder so auf eurer Festplatte :)
Wäre TubeBox! illegal, würde es auch kaum zum Software-Tipp in der ComputerBild werden oder den 2. Platz im PcPr@xis-Test belegen... :)"

Genau so seh ich das auch. Solange du niemanden einen Grund gibst, deine Festplatte zu beschlagnahmen und zu durchsuchen, kann niemand nachweisen, dass du die Dateien nicht nur temporär gespeichert hast, da auf dem Server keine "Spuren" hinterlassen werden. Das funktioniert übrigens natürlich auch mit allen anderen Streams, z.B. DivX Player(Eigene Dateien/Eigene Videos) oder Veoh
 
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