Kinder, Zensur, Überwachung...

Original aus dem Link
Doch der Einsatz der Filtersoftware galt eher den Erwachsenen, denn diese waren von der Filterung genauso betroffen. Die Subtilität dieses Vorgehens lag darin, dass die Verwendung solcher Filter de jure nicht zwingend vorgeschrieben war. Sie war es aber de facto, da keine der Bibliotheken auf die Fördermittel des Bundes hätte verzichten können.

In der Begründung hieß es, dass die Verwendung von Filtersoftware nicht nur in unzulässiger Weise gegen die Meinungsfreiheit verstößt, sondern auch kein wirksames Mittel sei, Kinder und Jugendliche vom Pornokonsum im Internet abzuhalten. Zudem sei die Vergabe von Bundesfördermitteln nicht zum Ausüben politischen Drucks einzusetzen.

Tja, diesen beiden Fakten lässt sich eigentlich nichts
merh zu fügen, denn de facto ist dem so!! Aber Unsere
Politik unterliegt ja scheinbar so oder so dem
"Regulierungswahn" und will "alles" per Gesetz oder
Verordnung definieren! X(

Darum, Leute geht wählen!!! :D

MfG Rushjo
 
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