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Mit der Ergänzung des 202c StGB soll mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden, wer eine Straftat vorbereitet durch das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer entsprechenden Tat ist.
Am besten die Leute fragen, die diese total unsinnigen Gesetze machen, wobei du denen vermutlich nicht mal den Sachverhalt vermitteln kannst.Original von CentralWay
oder seh ich das falsch?
Original von Faultier
Aber nochmal zur zweiten Frage: Muss darauf hingewiesen werden das die PWs in Klartext gespeichert werden?