Pseudo-Kinderpornografie-Gesetz

Original von lightsaver
... geheime Zensurlisten ...

Bin mal gespannt wie lange die geheim bleiben. Die Pädophilen freuen sich doch schon auf eine so gut gepflegte Linkliste :rolleyes:

odigo
 
Theoretisch müsste man die ganz schnell rausbekommen.
Man müsste nur die Listen der DNS Server mit der Adresse des Stoppschildes vergleichen und so di gesperrten domains herausfinden....

glaube ich :D

keine ahnung inwiefern das möglich ist.
 
Original von weau
Zum Glück sterben die CDU-Wähler so langsam aber sicher aus.

Nur nicht schnell genug. Bis dahin kennt man hier in Deutschland die Freiheit höchstens noch aus Geschichtsbüchern, sofern die nicht mit einem Stopschild versehen werden ;)
 
Meiner Meinung nach sollte man mit der Panikmache aufhören und stattdessen versuchen das Gesetz wieder zu kippen oder zumindest eine Nachbesserung zu erreichen, so dass die Befugnisse vom BKA auf ein Gericht übertragen werden. Der grösste nicht-technische Kritikpunkt ist ja derzeit "nur", dass die Listen vom BKA erstellt werden dürfen. Es ist aber in den Änderungen des Telemediengesetzes genau definiert welche Seiten diese Liste enthalten darf.

Im Rahmen seiner Aufgaben als Zentralstelle nach § 2 des
Bundeskriminalamtgesetzes führt das Bundeskriminalamt eine Liste über
vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von
Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs
enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu
verweisen (Sperrliste).

Ich denke dass der Politik durchaus bewusst ist, dass es richtig Ärger gibt, wenn auf dieser Liste Inhalte landen, die nicht den Kriterien von § 184b StGB entsprechen. Bekannt wird es definitiv, wenn sowas passiert.

Davon abgesehen existierte eine ähnliche Sperrliste schon vorher, die aber auf freiwilliger Basis verwendet werden konnte. In einer solchen freien Liste sehe ich wesentlich eher eine Gefahr als in einer Sperrliste, deren Inhalte genau definiert sind. In diesem Punkt ist der neue § 8a Telemediengesetz durchaus auch als Fortschritt zu betrachten, denn nun gibt es für die Sperrliste wenigstens ein Kontrollgremium und genau festgelegte Inhalte, während vorher tatsächlich nach Belieben gesperrt werden konnte. Das sollte man evtl. auch mal bedenken.
 
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