Rechtliches

Kurze Frage: Darf der deutsche Staat OHNE direkten Verdacht auf eine Straftat meinerseits meine persönlichen Daten einsehen (Festplatte, Internetaktivität, E-Mails, Instant Messenger Daten, Netzwerkaktivität, etc.)?
 
Strafverfolgung
Strafrechtliche Ermittlungen können von der Polizei oder Staatsanwaltschaft und vonanderen zur Strafverfolgung befugten Behörden innerhalb ihres begrenzten Wirkungs-bereichs (z. B. Finanzamt, Zollfahndungsstelle) durchgeführt werden. Die Ermittlungenwerden von Amts wegen oder auf Strafanzeige angestellt, sobald die Strafermittlungs-behörden Kenntnis von einem Verdacht einer Straftat erhalten haben (Anfangsverdacht - §152 StPO).

mehr dazu gibt es hier

vg
 
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