Richterliche Befangenheit

Hey @ habo :)

bin jetzt schon wieder ewig am rumgooglen und komme zu nichts. ich wollte euch fragen, ob vielleicht einer weiß, wo drin steht (StGB, StPO oder sowas) ab wann ein richter vor einer eröfffnungsverhandlung mit einem der anwälte reden darf oder nicht.

beispiel:

beide parteien werden vorgeladen. ein anwalt der einen partei telefoniert mit dem leitenden richter.

hoffe ihr könnt mir helfen ;-)

danke schonmal, gruß exe
 
Befangenheit wäre eine tiefere Verstrickung des Richters in eine Sache, sodass keine unabhängige Meinung mehr möglich ist, was mit einem Anruf meiner Meinung nach nicht gegeben ist.

Da ich aber weder Richter bin, noch überhaupt etwas in diese Richtung mit Jura zu tuhen habe, kann ich nicht viel dazu sagen. Am besten schaust du dir das deutsche Richtergesetz und darin den Abschnitt "Unabhängigkeit" an:
http://bundesrecht.juris.de/drig/BJNR016650961.html#BJNR016650961BJNG000500666
Bei Wikipedia findet man dann noch einige Paragraphen, wie z.b. §41, §42 ZPO und §22, §24 StPO, welche die Gründe und die Vorgehensweise bei Verdacht auf Befangenheit vorgeben.
 
Man sollte in gesetzlichen Frage mit so persönlichen Meinungen immer sehr vorsichtig sein, da Gesetze nicht logisch sind (meistens halt). Wenn schon also nur fundierte Meinungen einbringen und auch nur denen Glauben schenken.

mfg benediktibk
 
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