Hey @ habo 
bin jetzt schon wieder ewig am rumgooglen und komme zu nichts. ich wollte euch fragen, ob vielleicht einer weiß, wo drin steht (StGB, StPO oder sowas) ab wann ein richter vor einer eröfffnungsverhandlung mit einem der anwälte reden darf oder nicht.
beispiel:
beide parteien werden vorgeladen. ein anwalt der einen partei telefoniert mit dem leitenden richter.
hoffe ihr könnt mir helfen ;-)
danke schonmal, gruß exe

bin jetzt schon wieder ewig am rumgooglen und komme zu nichts. ich wollte euch fragen, ob vielleicht einer weiß, wo drin steht (StGB, StPO oder sowas) ab wann ein richter vor einer eröfffnungsverhandlung mit einem der anwälte reden darf oder nicht.
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beide parteien werden vorgeladen. ein anwalt der einen partei telefoniert mit dem leitenden richter.
hoffe ihr könnt mir helfen ;-)
danke schonmal, gruß exe