Das Wetter ist schön und läd zum Baden ein. Aber anscheinend müssen sich manche, bevor sie sich ins Vergnügen stürzen durch den Paragraphendschungel unserer deutschen Rechtssprechung durchhangeln.
Folgende Geschichte:
Einer meiner Kumpels(volljährig) erzählte mir, das er mit seinem noch minderjährigen Bruder und dessen ebenso minderjährigen Kumpels an einen See baden gegangen sei.
In diesem See ist das Baden erlaubt, jedoch waren sie zu dem Zeitpunkt die einzigen.
Mein Kumpel ließ die Kids also mal kurz aus bestimmten Gründen allein am See.
Als er wiederkam, stand die Polizei schon am See.
Ein "netter", alter Herr hatte anscheinend die Polizei benachrichtigt, da die Kids ohne Aufsicht wären. Die Polizei meinte, das mein Kumpel die Aufsichtspflicht verletzt hätte, da er volljährig sei und Kinder ohne Aufsicht nicht Baden dürfen musste er sich dafür verantworten.
Aber die Polizei hatte noch ein Auge zugedrückt und so blieb es bei einer Ermahnung.
?( Eigenartig. Ich war als Kind selbst immer oft baden gegangen und es waren manchmal auch keine volljährigen bzw. Erwachsene Menschen dabei.
Anderseits kann ich das schon verstehen. Als ich damals mit meiner Klasse immer in die Jugendherberge gefahren bin musste immer Jemand von den Lehrern als Aufsichtsperson mit - sogar auch ein Lehrer der den Rettungsschwimmer hatte.
Ebenso muss für jedes öffentliche Bad ein Rettungsschwimmer(Bademeister), den Planschwerdegang beobachten und ggf. eingreifen.
Nun Frage ich euch:
Kann es wirklich sein, das unsere Kids nicht ohne volljährige Aufsichtspersonen baden gehen dürfen?
Wie es aussieht muss immer eine Aufsichtsperson da sein. Aber mal angenommen ich(21) bin mit einpaar Kids an einem Gewässer und alle planschen fröhlich, dann kommen noch einpaar fremde Kids, ohne volljährige Begleitung. Werde ich da auch automatisch aufsichtspflichtige Person für die fremden Kids?
Wann gilt eigentlich die Regel, wenn man zur Aufsichtsperson wird?: Z.B. bei welcher Gewässertiefe? oder Bei welchen Gegebenheiten(öffentlicher Badesee, privates Pool)?
Ich habe mich schon versucht bei dejure.org schlau zu machen, aber da finde ich nur was die Konsequenzen für Aufsichtspflichtvernachlässigungen ist.
Ich bitte euch um eure Mithilfe bzw. eure Antworten, evtl. auch auf Verweiße der §§.
Folgende Geschichte:
Einer meiner Kumpels(volljährig) erzählte mir, das er mit seinem noch minderjährigen Bruder und dessen ebenso minderjährigen Kumpels an einen See baden gegangen sei.
In diesem See ist das Baden erlaubt, jedoch waren sie zu dem Zeitpunkt die einzigen.
Mein Kumpel ließ die Kids also mal kurz aus bestimmten Gründen allein am See.
Als er wiederkam, stand die Polizei schon am See.
Ein "netter", alter Herr hatte anscheinend die Polizei benachrichtigt, da die Kids ohne Aufsicht wären. Die Polizei meinte, das mein Kumpel die Aufsichtspflicht verletzt hätte, da er volljährig sei und Kinder ohne Aufsicht nicht Baden dürfen musste er sich dafür verantworten.
Aber die Polizei hatte noch ein Auge zugedrückt und so blieb es bei einer Ermahnung.
?( Eigenartig. Ich war als Kind selbst immer oft baden gegangen und es waren manchmal auch keine volljährigen bzw. Erwachsene Menschen dabei.
Anderseits kann ich das schon verstehen. Als ich damals mit meiner Klasse immer in die Jugendherberge gefahren bin musste immer Jemand von den Lehrern als Aufsichtsperson mit - sogar auch ein Lehrer der den Rettungsschwimmer hatte.
Ebenso muss für jedes öffentliche Bad ein Rettungsschwimmer(Bademeister), den Planschwerdegang beobachten und ggf. eingreifen.
Nun Frage ich euch:
Kann es wirklich sein, das unsere Kids nicht ohne volljährige Aufsichtspersonen baden gehen dürfen?
Wie es aussieht muss immer eine Aufsichtsperson da sein. Aber mal angenommen ich(21) bin mit einpaar Kids an einem Gewässer und alle planschen fröhlich, dann kommen noch einpaar fremde Kids, ohne volljährige Begleitung. Werde ich da auch automatisch aufsichtspflichtige Person für die fremden Kids?
Wann gilt eigentlich die Regel, wenn man zur Aufsichtsperson wird?: Z.B. bei welcher Gewässertiefe? oder Bei welchen Gegebenheiten(öffentlicher Badesee, privates Pool)?
Ich habe mich schon versucht bei dejure.org schlau zu machen, aber da finde ich nur was die Konsequenzen für Aufsichtspflichtvernachlässigungen ist.
Ich bitte euch um eure Mithilfe bzw. eure Antworten, evtl. auch auf Verweiße der §§.