Schwimmen§ gehen

Das Wetter ist schön und läd zum Baden ein. Aber anscheinend müssen sich manche, bevor sie sich ins Vergnügen stürzen durch den Paragraphendschungel unserer deutschen Rechtssprechung durchhangeln.

Folgende Geschichte:
Einer meiner Kumpels(volljährig) erzählte mir, das er mit seinem noch minderjährigen Bruder und dessen ebenso minderjährigen Kumpels an einen See baden gegangen sei.
In diesem See ist das Baden erlaubt, jedoch waren sie zu dem Zeitpunkt die einzigen.
Mein Kumpel ließ die Kids also mal kurz aus bestimmten Gründen allein am See.
Als er wiederkam, stand die Polizei schon am See.
Ein "netter", alter Herr hatte anscheinend die Polizei benachrichtigt, da die Kids ohne Aufsicht wären. Die Polizei meinte, das mein Kumpel die Aufsichtspflicht verletzt hätte, da er volljährig sei und Kinder ohne Aufsicht nicht Baden dürfen musste er sich dafür verantworten.
Aber die Polizei hatte noch ein Auge zugedrückt und so blieb es bei einer Ermahnung.

?( Eigenartig. Ich war als Kind selbst immer oft baden gegangen und es waren manchmal auch keine volljährigen bzw. Erwachsene Menschen dabei.
Anderseits kann ich das schon verstehen. Als ich damals mit meiner Klasse immer in die Jugendherberge gefahren bin musste immer Jemand von den Lehrern als Aufsichtsperson mit - sogar auch ein Lehrer der den Rettungsschwimmer hatte.
Ebenso muss für jedes öffentliche Bad ein Rettungsschwimmer(Bademeister), den Planschwerdegang beobachten und ggf. eingreifen.

Nun Frage ich euch:
Kann es wirklich sein, das unsere Kids nicht ohne volljährige Aufsichtspersonen baden gehen dürfen?
Wie es aussieht muss immer eine Aufsichtsperson da sein. Aber mal angenommen ich(21) bin mit einpaar Kids an einem Gewässer und alle planschen fröhlich, dann kommen noch einpaar fremde Kids, ohne volljährige Begleitung. Werde ich da auch automatisch aufsichtspflichtige Person für die fremden Kids?
Wann gilt eigentlich die Regel, wenn man zur Aufsichtsperson wird?: Z.B. bei welcher Gewässertiefe? oder Bei welchen Gegebenheiten(öffentlicher Badesee, privates Pool)?
Ich habe mich schon versucht bei dejure.org schlau zu machen, aber da finde ich nur was die Konsequenzen für Aufsichtspflichtvernachlässigungen ist.
Ich bitte euch um eure Mithilfe bzw. eure Antworten, evtl. auch auf Verweiße der §§.
 
Die Polizei meinte, das mein Kumpel die Aufsichtspflicht verletzt hätte, da er volljährig sei und Kinder ohne Aufsicht nicht Baden dürfen musste er sich dafür verantworten.

das würde imho auf das alter der kinder drauf ankommen. die aufsichtsplicht liegt immer bei den eltern, kann aber für bestimmte aktionen/zeitäume auf andere (deinen volljährigen kumpel z.b.) übertragen werden. (so kann man z.b. auch als nicht-volljähriger nach 24 uhr weggehen, wenn die eltern dabei sind oder eine aufsichtsperson).
solange die eltern der kinder ihm diesen aufsichtposten nicht übertragen haben, ist er afaik aus dem schneider (und selbst dann muss man ihm es erstmal beweisen, also z.b. schriftliche einigung usw.)

Als ich damals mit meiner Klasse immer in die Jugendherberge gefahren bin musste immer Jemand von den Lehrern als Aufsichtsperson mit - sogar auch ein Lehrer der den Rettungsschwimmer hatte.

das liegt daran, dass die schule für alles haftet, was dir während der schulzeit (und während schulischen ausflügen etc.) passiert (die sind entsprechend versichert), daher müssen die immer wen mitschleppen, sonst klagt nachher jm., wenn wirklich was passiert.

Ebenso muss für jedes öffentliche Bad ein Rettungsschwimmer(Bademeister), den Planschwerdegang beobachten und ggf. eingreifen.

ein weiher ist generell keine öffentliche badeanstalt, sondern ein stück natur. wenn wer darin baden will, dann auf eigene gefahr.

Kann es wirklich sein, das unsere Kids nicht ohne volljährige Aufsichtspersonen baden gehen dürfen?

abhängig vom alter, ja.

Aber mal angenommen ich(21) bin mit einpaar Kids an einem Gewässer und alle planschen fröhlich, dann kommen noch einpaar fremde Kids, ohne volljährige Begleitung. Werde ich da auch automatisch aufsichtspflichtige Person für die fremden Kids?

nein. du hast mit den anderen nichts am hut, wieso solltest du deren aufsichtsperson sein ?
solltest du einem beim ertrinken zuschaun, ist das unterlassene hilfeleistung, aber du haftest nicht für wildfremde menschen und trägst keine verantwortung bzgl.ihnen.
das ist scheinbar bei lehrern (und vielleicht nur in bayern) so: trifft sich ne klasse abends mit nem lehrer in der kneipe, ist der lehrer automatisch eine aufsichtsperson. ist zwar bullshit, aber leider realität (zumindest hier, das wurde uns mal breit in den kopf geprügelt, als wir mit dem kursleiter grillen waren und ordentlich alk geflossen ist..(NICHT während der schulzeit !))

Wann gilt eigentlich die Regel, wenn man zur Aufsichtsperson wird?: Z.B. bei welcher Gewässertiefe? oder Bei welchen Gegebenheiten(öffentlicher Badesee, privates Pool)?

ist abhängig vom alter.
 
Ich weiß nicht ob es sowas auch in D gibt, aber in Österreich gibt es so genannte "Schwimmausweise" und da muss man mindestens den "Freischwimmer" haben um alleine ins Schwimmbad oder auch sonst. schwimmen zu gehen. Der wird normalerweiße schon in der Volksschule (6-10 Jahre, kA wie das in D heißt ^^) gemacht. Ich kann mich noch erinnern als ich damals mit 8 Jahren oder so ganz stolz im Sommer alleine mit Klassenkollegen ins Schwimmbad gegangen bin :D

Das mit der Schule ist so, wie es t3rr0r.bYt3 schon erwähnt hat: Die Schule hat immer die Verantwortung, daher darst du als Schüler (theoretisch) nicht früher nach Hause gehen als es am Std.-Plan steht, außer die Eltern sind darüber informiert und was auch nicht erlaubt ist, ist mit dem privaten Auto zu einer Exkursion zu fahren, weil wenn was passiert haftet die Schule dafür, du bist ja in der Zeit in der "Obhut" der Lehrer.
Edit: Das ganze gilt natürlich nur bis du 18 bist, eh logisch
 
nein, auch nach vollendung des 18ten lebensjahres haftet die schule für alles, was dir während der schulzeit auf dem schulgelände oder bei exkursionen usw passiert.
du darfst zwar heim, wenn du aus hast (und das ist ok), aber du darfst trotzdem nicht selbst auf ne exkursion fahren (zumindest wurde unsere berlinexkursion 2 tage vor beginn nochmal umgeworfen, wir mussten dann noch mitm zug fahrn..)

/edit: (damit das hier auch klar wird: das ist keine explizite vorschrift in irgendeiner verordnung, sondern eine reine versicherungsfrage. die schule haftet für die schüler, wobei sie selbst versichert ist. fährst du selbst, zahlt deren versicherung nicht, daher zwingen sie dich zu gewissen dingen, sonst würden sie auf den kosten sitzen bleiben.)
 
Dachte mit 18 bin ich auch dafür selbst verantwortlich und nicht mehr die Schule. :baby:
Wobei es zumindest an meiner Schule (HAK, also nur Oberstufe) so ist, dass nicht alles so heiß gegessen wie gekocht wird, so nach dem Motto "Schulpflicht ist eh schon vorbei, sie müssen ja nicht mehr in die Schule gehen ...", in der Unterstufe war das viel schlimmer, da hab ich nichtmal 2 Station früher bei der U-Bahn aussteigen dürfen bei einer Exkursion, nein, ich hab bis zur Schule mit der Klasse mitfahren müssen um dann die 2 Stationen wieder zurück zu fahren :rolleyes:

Das mitn Auto hat eine Professorin gesagt, die sowieso etwas "grün" ist und gemeint hat ich dürfte nicht mit dem Auto fahren, aber bei anderen Professoren habe ich das schon bei ein paar Exkursionen gemacht, es wurde geduldet. Also auch wenn ich 18 werde darf ich nicht mit dem Auto irgendwo hinfahren wo man mit Bus & Bahn doppelt so lange braucht ... schade :(
 
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