Urheberrecht & Radiomitschnitte

Hi Leute,

ich habe mal eine Frage zum Thema Urheberrecht. Leider hab ich im Netz wirklich nix mit Aussagekraft gefunden.

Mitschnitte von Radio- und Fernsehsendungen, fallen die unter das Urheberrecht?

Angenommen man schneidet was mit, wandelt es in MP3 um und tauscht (ohne komerziellen Nutzen) es, kann man rechtlich belangt werden? Auch wenn man z.B. das Logo des Senders oder die Jingles in den Mitschnitten belässt?
 
eigentlich schon da man ja deren Erfindungen bzw. Entwicklungen bbenutzt auf denen evtl. Copyright liegt.
 
Naja. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass auf jedem Musikstück (und auch allen anderen künstlich geschaffenen Dingen) ein Urheberrecht liegt, ob der Urheber das nun so will oder nicht (oder ?). In Deutschland ist für den Musiksektor in diesem Fall die GEMA zuständig. Urheberrecht verfällt rein rechtlich nach 70 Jahren und ist sogar vererbbar. Tja. Das beantwortet aber nicht die Frage jetzt. M.E. verhält sich das wie beim Kauf einer CD, was man damit alles nicht darf, steht hinten drauf. Eigentlich darf man sie nur besitzen und ausnahmsweise auch mal hören. Nicht verleihen, nicht öffentlich (ich glaub, über 15 Personen oder so) ausstrahlen usw. usf..
Für die öffentliche Ausstrahlung bezahlen die Sender ja auch ´ne Menge GEMA-Gebühren, genau wie Konzertveranstalter usw..
Wie sich schon allein der Besitz von kopierter Musik verhält, ist für mich so´n bisschen Grauzone inzwischen, aber ich denke, man kann davon ausgehen, dass zumindest der Tausch von runtergeladener und mitgeschnittener Musik rechtlich keinen Unterschied macht. Die Radiojingles tun da auch nix dran...

Amen...

:rolleyes:

Alle Angaben ohne Gewähr, aber nach bestem Gewissen.. : )
 
soweit ich weiss galten die mitgeschnittenen Musikkassetten schon immer als dasselbe, wie die MP3's --> die einen sagen rechtmässig die anderen unrechtmässig :-)) niemand weiss... wenn du die GEMA fragst sagen sie dir bestimmt, dass du Gebühren zahlen sollst, weil das unrechtmässig ist ....
 
Genau. Es ist wohl nicht legal, aber geduldet, da man den unglaublichen Aufwand, der Lage Herr zu werden, nie bewältigen könnte...
 
Original von fischlunge
Genau. Es ist wohl nicht legal, aber geduldet, da man den unglaublichen Aufwand, der Lage Herr zu werden, nie bewältigen könnte...

Wuerde ich nicht so pauschal behaupten. Es gibt auch Sender die verschiedene Sendungen selbst über FTP, in Form von MP3 und OGG verbreiten.


BTW: Wieso sind eigentlich immernoch alle so MP3 fixiert und greifen nicht lieber zu den freien Standard?
 
Wieso sind eigentlich immernoch alle so MP3 fixiert und greifen nicht lieber zu den freien Standard?

Es geht ja nicht um das Format sondern eher um den Inhalt. Eine Abba Kassette war in den frühen 80ern eine Abba Kassette - Egal ob sie orginal war oder auf ner billigen BASF 5er-Pack Kasette vom Aldi... Ebenso verhält es sich doch auch mit der MP3 oder dem OGG Format.

Das Medium OGG mag zwar frei sein aber wenn ich einen urheberrechtlich geschützten Titel damit verarbeite ist es doch auch illegal.
 
Unter das Urheberrecht fällt ja alles, was sich jemand irgendwie aus dem Hirn saugt. Worauf Du anspielst ist, ob du hier eine besondere Genehmigung des Rechteinhabers benötigst. Pauschal gesgat, benötigt man sie zZt. nicht, wenn man bloss einen privaten Mitschnitt einer öffentlichen Ausstrahlung fertigt. Wenn Du das ganze übrigens in mp3 wandelst stellst Du wiederum ein neues Werk her. Die freie Weitergabe ist mE. wiederum nicht genehmigungsfrei, da Du dich ja zum Inhaber aufschwingst und so tust als sei es Dein eigenes. Allerdings sollte Dir da das UrhG (schönfelder nr 65?) weiterhelfen. Schau da mal nach freien Werken, Genehmigung etc.
 
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