Warnung vor "World of Warcraft"

Kurz vor dem Urlaub (ach ja, ein frohes neues euch allen!) war ich nochmal kurz auf der Webseite von Blizzard, um herauszufinden ob ich den Start der finalen Beta verpassen würde. Dabei stolperte ich über die Nutzungsbedingungen und mir fiel die Kinnlade runter.

Der Text ist ein Schlag ins Gesicht, besonders gefallen haben mir die Teile

Blizzard Entertainment hat das Recht, bestimmte Identifizierungsinformationen bezüglich Ihrer Computer-Hardware und Ihres Betriebssystems, einschließlich der Identifikationsnummern Ihrer Festplatten, CPU, IP-Adressen und Betriebssystems zu Identifizierungszwecken zu erhalten, ohne dass Sie darüber eigens informiert werden
direkt gefolgt von

Blizzard Entertainment hat das Recht, ?nicht-persönliche? Daten aus Ihrer Verbindung zu World of Warcraft zu erhalten, um bestimmte demographische Erhebungen bezüglich der Benutzer von World of Warcraft durchzuführen, und zwar ohne dass Sie darüber eigens informiert werden
und der härteste ist wohl

Für den Fall eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung stimmen Sie hiermit zu, dass Blizzard Entertainment irreparable Schäden davontragen würde, wenn dieser Vereinbarung nicht unter allen Umständen Geltung verschafft wird. Sie sind deshalb damit einverstanden, dass Blizzard Entertainment ohne Einschränkung, ohne weitere Sicherheit oder einen Nachweis für entstandene Schäden berechtigt ist, für Verstöße gegen diese Vereinbarung Schadensersatz zu verlangen, und dies zusätzlich zu den Schadensersatzansprüchen, die Blizzard Entertainment im Rahmen der anwendbaren Gesetze ohnehin geltend machen kann.

Ich habe Rücksprache mit meiner persönlichen Juristin gehalten und wir waren uns beide einig dass diese Nutzungsbedingungen eine Frechheit sondersgleichen darstellen, falls sie rechtlich in dieser Formulierung überhaupt zulässig sind. Vor allem der letzte Absatz gibt der Firma quasi einen Blankoscheck in die Hand, sobald sie einem ein Verschulden nachweisen können. Da sie z.B. die Verwendung von Drittprogrammen verbieten (müssen laut Text nicht zwingend mit dem Programm von WoW in Verbindung stehen) und ungefragt zur Laufzeit beliebige Daten über den Clientrechner abrufen, ist ein Mißverständnis sehr schnell da (Spiel identifiziert einen zufällig laufenden Prozess der weder dem Betriebssystem noch ihm selber gehört und schlägt Alarm) und man hat saftigen Ärger am Hals.

Darauf habe ich meine Bestellung bei Amazon storniert und ihnen per Mail mitgeteilt sie können ihr Preorder-Paket wiederhaben sobald ich das Geld auf meinem Konto vorfinde. Die Sache ist inzwischen über die Bühne und ich werde mich von diesem Spiel fernhalten. Schade drum, aber so nicht Jungs, nicht mit mir.

Auf der aktuellen Version der Webseite scheinen die Nutzungsbedingungen nicht verfügbar zu sein, aber ich rate jedem der sich ernsthaft überlegt WoW zu spielen, sich vorher ganz genau durchzulesen, was für Bedingungen man da akzeptiert. Den gesamten Originaltext hab ich noch auf der Platte, wenns interessiert kann ich das hier mal posten. Und wer Tipps zum "juristisch korrekten" Loswerden einer bereits gekauften Spielepackung braucht, kann sich gerne vertrauensvoll an mich wenden.

Ich hoffe geholfen zu haben, und verbleibe mit vielen Grüßen,

Plasma
 
hmm, bist du sicher, dass du da nicht ein bisschen zu paranoid reagierst?

ich lese zwar keine eulas (wer tut das schon :D), aber ich könnte mir vorstellen, dass diese formulierungen standard sind.

bedenke bitte auch, dass blizzard eine us-firma ist. da müssen härtere standards an die verträge angelegt werden, sondt verklagt noch einer blizzard weil er sich für einen ork gehalten und seinem bruder mit ner axt den schädel gespalten hat, oder so....
 
Nach deutschen Recht sind diese Nutzungsbedingungen nicht gültig, da sie den Kunden sehr einschränken und auch gegen das Privatsrecht des Kunden verstoßen.
Das Blizzard fleißig Informationen vom Kunden sammelt ist natürlich verboten.
In Amerika sieht es velleicht anders aus, aber hier ist das nicht erlaubt was Blizzard da macht.
Ein anderes deutsches Gesetz sagt auch, das man einige selbst als Kunde aus dem Nutzungsbedingungen entfernen kann die gegen das deutsche Recht verstoßen (z.B. mit dem Informationen sammeln) und die Nutzungsbedingungen trotzdem akzeptieren kann, ohne den verbotenen Forderungen von Blizzard natürlich.
Wenn man dann noch den Spieß umdrehen will, kann man Blizzard verklagen wenn es doch Spionage betreibt und würde sogar eventuell Recht bekommen, weil Blizzard gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. :D
 
Original von blueflash
hmm, bist du sicher, dass du da nicht ein bisschen zu paranoid reagierst?

ich lese zwar keine eulas (wer tut das schon :D), aber ich könnte mir vorstellen, dass diese formulierungen standard sind.

Standard bei Online-Rollenspielen sind so Formulierungen wo sie einem die Namensgebung der Charaktere vorschreiben, den Einsatz von Cheatprogrammen oder Netzwerksniffern verbieten oder Verhaltensregeln im Spiel vorgeben, mitsamt einer Liste von Sanktionen. Alles schon gesehen und ist auch völlig korrekt.

Was Blizzard sich da leistet ist eher die Ausnahme, und gerade bei denen verstehe ich es nicht dass sie keine Nutzungsbedingungen entwerfen die sozusagen "lokalisiert" worden sind. Wahrscheinlich denken sie sich, die fünf Leute die bis zum Ende scrollen machen den Braten auch nicht fett, bei 250.000 verkauften Preorder-Paketen kann es ihnen auch wurscht sein.

Man werfe mir gerne Paranoia vor, da steh ich zu :D Aber wenn ich unterschreiben soll dass ein Spiel die Registriernummern meiner Software ins Internet überträgt dann hört der Spaß für mich auf. Es gibt genügend andere Produkte bei denen der Spieler nicht (Zitat eines Freundes) durch die AGBs zum Baumwollpflücken auf einer Plantage verdonnert wird. (Zitat Ende)

Original von Prometheus
Nach deutschen Recht sind diese Nutzungsbedingungen nicht gültig, da sie den Kunden sehr einschränken und auch gegen das Privatsrecht des Kunden verstoßen.

Woher weißt du das so genau? Kannst du das belegen was du da schreibst?
 
Danke Plasma für die Info.
Blizzard steht deswegen nicht zum ersten Mal in der Kritik.
Schon beim Erscheinen von Diablo2 gab es ähnliche Bedingungen, die aus Verbraucher-Sicht hoch kritisch sind.

Ich habe mit Blizzard nichts mehr am Hut und begrüße dein Vorgehen.
Letzendlich haben die Kunden die Macht, nicht der Hersteller.


Gruss

root
 
Auch wenn es gar nicht erlaubt ist - das interessiert niemanden.

Hat es bei Half Life 2 auch net, deren aufgezwungene Aktivierung ist auch nicht gültig, weil es keine nicht elektronische Alternative gibt (zB Telefon).

Und da hat auch keiner rechtliche Schritte unternommen.
 
wer sagt denn, dass es illegal ist, registrierung nur übers inet zuzulassen, solange es auf der packung deutlich vermerkt ist?
 
Original von Phuket
Ich dachte du warst bei deinem Anwalt der müsste die Behauptung von prometheus eigentlich bestätigen....

Du schlauer Fuchs, du liest wohl zwischen den Zeilen ;) Dass ich beim Anwalt war hab ich nicht geschrieben, so irre bin ich dann auch nicht. Aber es ist praktisch wenn "die persönliche Juristin" gleich nebenan wohnt ...

Zurück zum Thema, so einfach wie Prometheus sich das vorstellt ist es nicht. Ich habe im Forum meiner alten DaoC-Gilde ähnliches wie hier gepostet (die Reaktion war überwiegend "na wenn das so ist, dann können sie sich es stecken") woraufhin einer der Jungs mal direkt an Heise geschrieben hat. Deren Antwort dazu war:

Original-Antwort von Heise
....

danke für Ihre Zuschrift. Die Teilnahmebedingungen am Spiel World of Warcraft entsprechen dem, was Blizzard auch bislang bereits bei seinem Battle.net-Server praktiziert hat. Der Unmut von Spielern in diesem Zusammenhang ist auch nichts Neues, vergl. damit etwa unsere Tickermeldung vom Mai 2001:

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/17689&words=Blizzard

Was die Rechtswirksamkeit in Deutschland betrifft: Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das heißt: Wer weiß, worauf er sich einlässt, und sich beim Anmelden mit den AGB eines Spielserver-Betreibers einverstanden erklärt, ist auch daran gebunden. Wer sich nach dem Kauf des Spiels von den Zugangsbedingungen überrascht fühlt, kann versuchen, das Fehlen einer Erläuterung dieser Bedingungen auf der Spielverpackung als Sachmangel geltend zu machen - allerdings nur bei dem Händler, bei dem er das Spiel gekauft hat, nicht etwa beim Hersteller. Und mehr als eine Wandlung (Ware zurück - Geld zurück) ließe sich dabei ohnehin nicht erreichen. Ob ein solches Wandlungsbegehren tatsächlich von Erfolg gekrönt sein würde, vermag ich nicht vorherzusagen.

Was Blizzard betrifft, so finde ich die umfassenden Rechteeinräumungen in den AGB auch nicht gut. Allerdings sehe ich keinen rechtlichen Grund, warum das Unternehmen seine Teilnahmebedingungen nicht so gestalten dürfte, wie es das jetzt tut. Datenschutzbestimmungen werden ja noch nicht dadurch verletzt, dass jemand sich die in den Teilnahmebedingungen genannten Rechte vertraglich einräumen lässt. Außerdem ist es keineswegs klar, dass für diesen online zu schließenden Vertrag deutsches Recht überhaupt Anwendung finden muss. Man kann vertraglich die Geltung von US-Recht oder theoretisch sogar von Kiribati-Recht vereinbaren. Sofern der betreffende Vertrag nicht sittenwidrig ist, wäre eine solche Vereinbarung bindend.

....

Da liegt auch der Haken, man kann das Spiel auf jeden Fall zurückgeben wenn man in den Nutzungsbedingungen auf inakzeptable Klauseln trifft, aber sobald man das Spiel benutzt, hat man laut Text von Blizzard seine Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen gegeben und ist vertraglich gebunden. Dabei ist es völlig egal woher derjenige stammt der den Vertrag aufgesetzt hat, und in welchem Land mit welchem Partner er zur Anwendung kommt.

Ausnahme: Der Vertrag erweist sich als sittenwidrig und kann dadurch im Nachhinein als nichtig erklärt werden. Unwissenheit oder Fehleinschätzung zu einem bestimmten Vertragsbestandteil befreien die Vertragspartner aber auf keinen Fall von ihrer gegenseitigen Bindung.
 
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