Streaming --> Legal/Illegal?

Hallo,
Ich hoffe mal das dieses Unterforum richtig für dieses Thema ist,ich war mir da nicht ganz sicher.

Jedenfalls wollte ich wissen ob das Streamen von Urheberrechtlich Geschützten Filmen/Serien auf seiten wie movie4k,kkiste,burning-series usw. illegal sind oder immer noch eine Grauzone darstellen?

Ich habe im Internet zwar etwas gefunden,aber die Beiträge sind alle schon älter und ich weiß nicht, ob sie noch aktuell sind.

Außerdem würde mich interressieren, wie genau die an die IP der User drankommen? Werden da nur die registrierten User ein Problem haben oder wird da wirklich die IP-Adresse von allen mitgeloggt?Und gibt es für die registrierten ein "Verfallsdatum" oder sind die sofort dran, wenn die Seite von der Polizei gesperrt werden?

Und wie sind die Strafen?(Jugendgesetz/"Normales Gesetz")

LG TheNew3000
 
Das Streamen selbst ist zumindest in Deutschland nicht illegal: Regierung: Streams gucken ist legal | law blog Wer allerdings Filme auf solche Plattformen hochlädt, macht sich der Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material schuldig.

Bezüglich der IPs. Die meisten Webserver loggen bei jedem Request auch die IP des Requesters mit. Allerdings werden solche Logs selten lange aufgehoben. Es besteht aber immer die Möglichkeit, dass bereits im Vorfeld, also bei den Ermittlungen, die Leitung der entsprechenden Plattform "angezapft" wird, so dass die Ermittlungsbehörden die Requests während des Ermittlungszeitraums mitschneiden können. Dabei sind für diese aber zumeist nur die Uploader interessant.
 
Das Streamen selbst ist zumindest in Deutschland nicht illegal: Regierung: Streams gucken ist legal | law blog Wer allerdings Filme auf solche Plattformen hochlädt, macht sich der Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material schuldig.

Ich finde es immer wieder interessant, wie weit Recht doch ausgelegt werden kann. Die Begründung des Rechtspruchs im RedTube-Urteil begründet ihr Urteil [0] damit, dass "der Kläger nicht die Red Tube Seite angeklickt und den Film [...] nicht angesehen" hat und "die Beklagte seinen Internetanschluss auch nicht (ordnungsgemäß) ermittelt hat". Das hat erstmal wenig mit Streaming zu tun, sondern mehr mit dem Nachweis, der nicht erbracht werden konnte.

Interessant wird es erst im dritten Absatz der Entscheidungsgründe. Hier begründet das Gericht mittels §44 UrhG [1] eine mögliche Legalisierung, wobei sie aber gleichzeitig auch auf die Einschränkungen durch den EuGH [2] hinweist: Ein Stream ist demzufolge nur dann legal, wenn es das Ziel des Streamings sei,

eine rechtmäßige Übertragung zu ermöglichen, wobei es dem Europäischen Gerichtshof zufolge hier allein auf die Rechtmäßigkeit der durch die Vervielfältigung ermöglichten Wiedergabe ankommt.

Der letzte Satz ist ebenfalls interessant, denn er bezieht sich nun auf die wirtschaftliche Bedeutung des Streamings für den Streamenden:

Eine "eigene wirtschaftliche Bedeutung", das heißt, einen Vorteil, der sich nicht schon aus der Nutzung des geschützten Werkes ergibt, bietet die vorübergehende Speicherung ohnehin nicht[...].

Eine einfache Interpretation dieses Urteils dahingehend, dass Streaming auch von Seiten wie kinox oder Konsorten nun legal sei, ist meiner Meinung nach nicht drin, da es sich hierbei bewusst um keine rechtmäßige Übertragung (da nicht zum Zwecke der rechtmäßigen Nutzung) handelt und eine eigene wirtschaftliche Bedeutung durchaus erkennbar sein könnte - auch wenn die Daten nicht gespeichert werden.

Nichstdestotrotz ist das die Meinung eines oder einer möglicherweise dummen Laien/Laiin und ersetzt die nicht Konsultation eines erfahrenen Juristen!

[0] http://www.anka.eu/images/Downloads/PM/Urteil AG Potsdam AZ 20 C 423-13.pdf
[1] § 44a UrhG Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen - dejure.org
[2] CURIA - Documents
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich halte Udo Vetter durchaus für einen erfahrenen Juristen. Impressum | law blog

Ich halte ihn primär für einen guten Verkäufer (und damit meine ich nicht nur seine Schleichwerbung für die ARAG). Da ich noch nichts mit ihm zu tun hatte, kann ich seine Kompetenz und Erfahrung allerdings weniger gut beurteilen ;)

Das ändert aber auch nichts daran, dass er, wie alle anderen auch, Gerichtsurteile nicht stumpf auf konstruierte Szenarien überträgt, die nicht bis ins kleinste Detail (z.B. der Rechtsstatus der Website selbst) mit dem im Prozess behandelten Fall zu tun haben. Du wirst also keine Aussage von ihm dazu finden, dass Streaming von kinox legal ist - weil diese Aussage von Gerichten schlicht noch nicht getroffen wurde.

Darüber hinaus folgt nicht jedes Gericht der Meinung eines Rechtsanwalts, nur weil er den Grimmepreis erhalten hat.
 
Mein Tipp: Regeln lesen und bei Verständnis fragen. Immerhin hast du ihnen bei deiner Registrierung zugestimmt ;)

Anfragen, Links, Themen und Diskussionen zu und um Warez sind strengstens verboten! Ein User, der dieses Thema anschneidet, wird sofort gesperrt. Genauso verhält es sich mit "FreeTV" (womit das illegale, kostenlose Empfangen von PayTV gemeint ist).
http://www.hackerboard.de/news-ankuendigungen/654-forum-regeln.html

Interessant finde ich es trotzdem, dass der Link entfernt wird, wo Streaming doch legal ist *scnr*
 
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