anzeige wegen verleumdung?

heyho

hat hier jemand erfahrung und sowas schonmal durch gemacht, dass er der kläger war?

konkret habe ich hier nen netten "nachbarschaftsstreit".. also es ist kein streit, weil wir gar nicht drauf eingehen, aber das tut der sache keinen abbruch, dass alles mögliche über uns erzählt wird, unter anderem auch der polizei, die schon wegen angeblicher ruhestörung da war (als niemand von meiner WG zu hause war) bis hin zu "die klauen räder, weil deren keller voll mit fahrrädern is".

ne kurze auflistung, was auch gegenüber polizisten schon alles dabei war:

  • wir zerlegen die bude
  • wir stalken die dame
  • wir zahlen keine miete, sind also mietnomaden
  • wir hätten hier mindestens 5 leute zur unterbringung da (is ne 2er wg :D )
  • wir bedrohen die dame
  • in unserer wohnung würde es nach chemikalien aller art riechen
  • hier wären andauernd haufen leute da
  • wir machen rund um die uhr lärm
  • "wir zerlegen die wohnung"
  • wir würden die nachbars fahrräder kaputt machen
  • .... und so on

das ist ja alles irgendwie ganz lustig und trägt zur allgemein erheiterung in ner bierrunde bei, aber mich nervts langsam, dass die polizei hier ständig am start ist, ich die in die wohnung lassen muss, weil die sonst keine ruhe geben, weil die ja der dame glaubem.
genauso nervt es mich, dass ich von meiner retro-fahrrad-samlung beweisen muss, dass die _nicht_ geklaut sind.
weiterhin nervt es mich, dass die andauernd vor der tür stehen, wegen ner angeblichen ruhestörung und man sich jedesmal erklären und verantworten muss.

des letzte mal meinte der polizist, ich soll ne anzeige wegen verleumdung machen, aber das is ja ne strafanzeige und kann auch nicht zurück gezogen werden.

aber wie läuft das dann ab?

  • muss ich mir nen anwalt nehmen? wer zahlt die kosten?
  • muss ich da andauernd zu polizei wegen aussagen?
  • läuft das dann richtig mit gerichtstermin ab?
  • verursacht das neben der zeit sonstige kosten für mich?

hat jemand schonmal erfahrung mit sowas gesammelt?
 
Am Besten wäre es, wenn du das direkt deine Rechtsschutzversicherung und bei Bewilligung deinen Anwalt fragst.
Um einen Anwalt wirst du kaum herumkommen und Kosten können bei solchen Verfahren immer auf dich zurück fallen.

lG
 
Da Verleumdung nach §187 StGB wirklich eine Straftat ist, wird, wenn du das zur Anzeige bringst, die Staatsanwaltschaft ermitteln. Das Verfahren (ja, mit Gericht) wäre also quasi der Staat gegen deine Nachbarin, damit musst du keine Verfahrenskosten bezahlen. Du als Opfer bist in dem Verfahren nur ein Zeuge. Damit musst du dir keinen Anwalt nehmen. Aber solltest natürlich Aussagen machen. Die Kosten des Verfahrens hast du hier nicht zu tragen.

Durch so ein Verfahren wird deine Nacharin ggf. bestraft (Freiheits- bzw. Geldstrafe), du bekommst aber keine Entschädigung o.ä.
Wenn du das möchtest, musst du sie nochmal extra auf Schadensersatz verklagen. Das ist ein anderes Verfahren und da musst du dann auch einen Anwalt haben. Falls du das Verfahren verlierst, musst du dessen Kosten tragen. Wie das mit den Anwaltskosten ist weiss ich nicht.


Ich muss jetzt aber ganz ausdrücklich sagen: Ich habe keinerlei juristischen Hintergrund. Alles was ich oben geschrieben habe sind meine _Vermutungen_. Also warte mal ab, ob das jemand bestätigen kann, bevor du dich darauf verlässt.
 
schadensersatz is mir pupe, ich will nur das langsam der terror mal aufhört und die einen dämpfer bekommt. denn wir sind nicht die erste mietpartei hier, die davon betroffen ist, ganz zuschweigen mein armer vemieter! ;)
 
hat jemand schonmal erfahrung mit sowas gesammelt?

Ja. Ich habe selbst in einigen wilden WGs gewohnt, die aber nicht so wild waren wie andere behauptet hatten. Eben ganz normale WG junger Männer im Ausbildungs und Studentanalter.

Ich kann dir nur raten das ganze mit Humor zu nehmen und nicht zu reagieren. Wenn Euch aber massiv stoert, dann geht zum Anwalt oder zum Ortsrat/Buergermeister und tragt Euer Anliegen dort vor. Hier auf dem Lande geht man zb eher zum Buergermeister.

Viel Spass :)
 
Was hat denn ein Bürgermeister damit zu tun?

Also ein Anwalt hilft nur soweit, dass diese/r die Oma anschreibt und sie in einen höflichen juristischen jargo auffordert ihr fehlverhalten einzustellen und jegliche Beschuldigungen und Äusserungen zu unterlassen. Sollte sie weiterhin irgendwelche äusserungen tätigen usw. usw. folgen konsequentzen etc pp!
Konsequentzen laufen dann immer vor gericht in form einer anzeige durch den Anwalt ab! Oder Sie nimmt sich auch einen Anwalt und die Kosten steigen in die Höhe!
Im Vorfeld könnte es zu einem Vergleich/ oder einer mündlicher Einigung kommen.

Warum sprecht Ihr die Dame nicht mal an und fragt wo Ihr Problem ist?
Bzw. würde ich, wenn Ihr Zeugen dafür habt, denn Ihr müsst alles Beweisen können, Anzeige gegen Sie wegen Verleumdung/Üble Nachrede erstatten. Euer Vorteil ist auch das die ganze Geschichte ja bei der Polizei bereits Aktenkundig ist !!! Geh zur Polizei und frage nach wie der Verlauf, bzw. die Kosten sind wenn Du Anziege erstattest. Nebenbei gesagt, wenn Du noch Student bist hast Du auch eventuellen Anspruch auf staatliche Unterstützung für die Kosten.

Also Attacke und zum Angriff blasen ... Irgenwann muss man manchen Leuten ihre Grenzen aufziegen !!!!

Solltes Du keine Rechtschutzversicherung haben (kann ich nur jedem empfehlen eine zu besitzen) kann das Spielchen ganz teuer werden. Haben mal für ein Anwaltsschreiben gegen unseren ehemaligen Vermieter mit lediglich ein wenig Du Du, und wehe wenn ~150€ bezahlt!
 
man kann mit der frau nicht reden, ich bin ja hier schlieslich nicht mit hass auf die frau eingezogen! ;)
die keift uns mitunter ja sogar ausm fester raus an, wenn wir noch vorm haus sind oder nen freund aufn kaffee vorbekommen will, dann wird der auch ausm fenster raus angegiftet!
 
Solange es nicht zu einer öffentlichen Diffamierung gekommen ist (z.B. im Internet oder auf belebten öffentlichen Plätzen), wird ein Gericht da vermutlich gar nichts machen. Es handelt sich sowohl bei § 186 StGB als auch bei § 187 StGB um sogenannte reine Antragsdelikte. Und wie bei allen reinen Antragsdelikten machen die Staatsanwaltschaften da gern mal von einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen fehlendem öffentlichen Interesse Gebrauch, wenn die Verleumdung oder üble Nachrede nicht in der Öffentlichkeit sondern nur im Rahmen einer Hausgemeinschaft durchgeführt wird. Mach dir also nicht zu viel Hoffnung, wenn du Anzeige erstattest. Anders würde es aussehen, wenn die Verleumdung/üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird oder Personen betrifft, die als Personen des öffentlichen Lebens gelten.

Viel eher sollte erstmal ein Anwalt ihr einen "Schuss vor den Bug" verpassen und sie zur Einstellung dieser Handlungen auffordern. Das verursacht natürlich entsprechende Anwaltskosten. Hilft dies nicht, kann eine Unterlassungserklärung nach BGB durchgesetzt werden, da z.B. euer Besitz sowie eure Privatssphäre durch diese Dame permanent gestört wird. Auch dies ist erstmal eine rein anwaltliche Maßnahme. Erst wenn das alles nicht greift, kann eine gerichtliche Verfügung erwirkt werden, die dafür sorgt, dass diese Frau Falschanschuldigungen, Verleumdungen etc. zu unterlassen hat. Bei Zuwiderhandlung tritt sonst ein entsprechendes Strafmaß in Kraft. Die Kosten in einem solchen Fall trägt der Verlierer des Prozesses, da es sich dabei nicht um einen Strafprozess sondern um einen Zivilprozess handelt.

Wenn das Ganze bereits seit geraumer Zeit läuft und zu erwarten ist, dass es auch noch eine Weile so weiter gehen wird, könnte sich das Abschliessen einer Rechtschutzversicherung evtl. lohnen. Diese tritt üblicherweise 3 Monate nach Zahlung des ersten Beitrags in Kraft und die Beiträge dürften weitaus geringer sein als die zu erwartenden Anwaltskosten. Du könntest dann also in 3 Monaten entsprechende Schritte einleiten. Lass dich diesbezüglich aber auch nochmal durch einen Anwalt beraten. Ich hab die Gebührenordnung für Anwälte nicht im Kopf.
 
Oder so, dem hätte ich auch nichts mehr hinzuzufügen ...

Kann mich dem Rat von Bitmuncher mit der Rechtschutzversicherung nur anschließen...
Nur wie gesagt immer nur den Kopf in den Sand stecken bringt auch nichts. Wir hatten einen ähnlichen Fall.
Unsere Vermieter verhielten sich nicht mehr ganz sauber...
Meine Frau meinte auch immer wir wollen das doch nicht auf die spitze treiben. Jedoch hatten wir zweimal gewonnen ...
 
Oder du überredest die Cops, dass sie die Einsatzkosten für jede Falschmeldung als Rechnung/Notiz an die Dame weiterleiten (außergerichtliche Erziehungsmaßnahmen) ;)

lG
 
Also Anwalt nur wenn Du zuviel Geld hast. Könnt sogar passieren dass du wegen so einem Pippikrams gar keinen findest. Der Anwalt macht dann auch nur das was Du bei den Cops kostenlos haben kannst.

Du hast den großen Vorteil dass die Cops wissen was da abgeht und bevor Du nichts machst, sind denen auch die Hände gebunden.

Geh zur Polizei und mach ne Anzeige. Da hast Du NULL Kosten und es muss nicht einmal zur Gerichtsverhalndlung kommen. Es kann sein, was auch sehr wahrscheinlich ist, dass nach dem Brief der Cops Ruhe ist.
Dann allerdings hat die Dame ein Problem, denn nach den ganzen Fehlalarmen glaubt der Tante keine Sau mehr und sie DARF dann ja nichts mehr machen, und wenn dann mal zufällig ein Graffiti auf ihrer Tür zu finden ist .... ähhhh ..... hüstel .... :D
 
Wenn er zur Polizei geht, wird das als Anzeige gehandhabt. Die Sache landet also beim Staatsanwalt und der stellt das Verfahren wegen fehlendem öffentlichen Interesse ein. Sache erledigt... nix gewonnen.
 
Ja, kann passieren, aber geht er zum Anwalt kostet es auf jeden Fall mindestens ne Anzahlung die der Anwalt haben will und Anwälte sind nicht günstig. Geht es vor Gericht, braucht die Tante nur einen Zeugen haben oder ein kleines Beweisstück, schon gehts mindestens unentschieden aus und er zahlt noch mehr.

Recht haben und Recht bekommen ist gerade in Deutschland ein paar Tagesritte weit voneinander entfernt!
 
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