Hallo!
Unser §202c:
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Mache ich mich strafbar, wenn ich mir einen exploit von milw0rm o.Ä. runterlade, um zu verstehen wie der funktioniert und um ihn auch bei mir lokal auszuprobieren?
Danke
Nimda05
Unser §202c:
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Mache ich mich strafbar, wenn ich mir einen exploit von milw0rm o.Ä. runterlade, um zu verstehen wie der funktioniert und um ihn auch bei mir lokal auszuprobieren?
Danke
Nimda05