Darf ich oder darf ich nicht?

Ich verbringe ganz gerne meine Freizeit damit Lieder zu vermixen. Dass soll heißen dass ich, ähnlich wie ein DJ, Musik aufnähme oder Kaufe und diese dann miteinander vermixe. Das ganze spiele ich zum Beispiel abends auf Partys, oder wo man halt sonst noch gern Musik hätte ab.

Soweit so gut, doch nun hab ich mir überlegt ob ich die nicht auch online (auf meine eigene Homepage) stellen kann. Meine Frage ist ob ich damit irgendwelche urheberrechte verletze?

Hier im Forum und bei Goolge hab ich dazu auch nichts wirkliches gefunden, ... vielleicht hab ich auch nur den falschen Suchstring. (Würde mich also auch über einen Suchstring/Link freuen, der mein Problem löst). Kennt sich damit jemand aus? Mir is der Anwalt irgendwie zu teuer. :rolleyes:
 
Ich denke schon, dass du gegen das Urheberrecht verstößt da du ja beim CD-Kauf nur die Lizenz erwirbst die Lieder oder nur Stücke nur für den privaten Gebrauch zu verwenden.
 
Du vervielfältigst die Musik ja, und wenn du diese dann zum Download bereitstellst, ist es nicht mehr nur als Sicherung oder Kopie für den Eigengebrauch, also illegal.
 
Hallo Qiubic,


meine Infos lauten anders, sind aber schon ein paar Jährchen alt.

Sobald du mind. 3 Noten pro Stück änderst hast du eine eigene Komposition geschaffen, und verletzt damit keine Urheberrechte.

Das machten früher diese Wochenendbands für Partys, und es merkt kaum jemand wenn leichte Abänderungen vorhanden sind.


LG
Keshali

PS. Ob es eine Gesetzesänderung diesbezüglich gab ist mir nicht bekannt.
 
@Keshali

Hast du ne gute idee wo ich da aktuellere Informationen herbekomme?
Denn wenn ich das Ende und den Anfang des Liedes "überblende" (oder fade) verändere ich ja mindestens 3 noten, was mein Problem lösen würde, ... *hoff*
 
IANAL und so, aber das hier hoert sich nicht gut an:

HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT
26.07.2001 3 U 54/01
Remix/Remastering
Auch nach technischen Veränderungen einer Tonaufnahme im Sound durch einen ?remix? bzw. ein ?digitales remastering? zur ?Aufbesserung? des Originaltonträgers bleibt grundsätzlich das Leistungsschutzrecht des ausübenden Künstlers an der der Überarbeitung zugrundeliegenden Tonaufnahme unberührt. Eine solche Maßnahme führt ? jedenfalls in Ansehung der Leistungsschutzrechte des Künstlers - nicht zu einem gesonderten, in seiner Nutzung von der Zustimmung der ausübenden Künstler unabhängigen Rechtserwerb.
§§ 97, 73, 75 UrhG

Aktenzeichen: 3U54/01 Paragraphen: UrhG§97 UrhG§73 UrhG§75 Datum: 2001-07-26

http://www.rechtscentrum.de/markenrecht_suchergebnis.htm?feld=Urheberrecht&gebiet=Musik
 
Nicht zu vergessen ist natürlich die Sache mit dem Kopierschutz.
Irgendwie müssen die gekauften Lieder auf deine Festplatte damit du die überhaupt verarbeiten kannst. Einen Kopierschutz darfst du ja laut Gesetz nicht umgehen.
Die zweite Sache sind deine Auftritte auf Partys. Wenn diese Partys nicht Privat sind, sondern öffentlich, dann darfst deine eigenen Medien: Musik, Videos etc. nicht vorführen. Dazu brauchst du erst das Recht vom jeweiligen Plattenladen, Künstler oder anderer der über ensprechende Rechte verfügt.
Irgendwo hab ich jetzt auch sogar gehört das sogar die privaten Vorführungen auf eine Anzahl von Personen per Gesetz eingeschränkt werden soll. Wer weiß ob das Gesetz schon durch ist.
 
frag doch mal jemanden, der sich damit auskennt, zB den, bei dem du die Tonanlage und Lichtanlage ausleihen wirst, weil der wohl schon früher Veranstaltungen gemacht hat. so der Vermutung nach.
der kann dir dann auch erklären, warum Die Drei Tenöre den höheren Steuersatz, den für U-Musik, statt für E-Musik, zahlen müssen, und an welche Steuerbehörde das geht. Die GEMA/GvL kann das ja nicht sein, die Tenöre singen schließlich selber :)
summary:
selber mixen und anhören geht.
mit Freunden und Verwanden anhören geht.
im Radio spielen geht, weil die ohnehin die Gebühren zahlen
im internetradio spielen geht, weil/wenn das von GvL u a lizensiert ist, meist anhand der maximalen Hörerzahl
im Festzelt spielen: du brauchst einen Anwalt, alleine um die Vergnügungssteuer auszurechnen..
nochwas. es gab mal Bestrebungen, daß DJs, bevor sie ans Pult gehen, eine Lehre und eine Prüfung nachweisen müssen, u a bzgl gesundheitlicher Auswirkungen von Beschallungsanlagen. ich frage hier nicht, ob Du das für sinnvoll hälst, sondern ob das Gesetz geworden ist oder nicht.
 
Oh, dann is die Sache wohl klar, ... hab die Seite inzwischen lieber erstmal offline gestellt, .... Der, der den Ton und den ganzen spaß organisiert wusste das auch nicht so genau [danke für den tipp, wenn man sich mit ihm mal näher unterhält kann er wirklich freundlich sein :) ].

Die Partys sind eher im privaten, kleinen Stil und nich Kommerziel, ... Also sollte das kein Hindernis sein.

@Prometheus
Ich nehm die Lieder einfach mit Hilfe eines CD-Players über die Soundkarte auf, ....


thx und danke für die schnelle Hilfe. =)
 
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