E-mail zurückverfolgen wegen Beleidigung - Ablauf richtig verstanden?

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New member
Hallo, wenn ich sag ich mal eine E-mail mit beleidigendem Inhalt an jemanden schicken würde, und dieser jemand würde mich gerne anzeigen. Ist der Ablauf dann so richtig?
Der Beleidigte schickt die IP-Adresse der E-mail an die Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Diese macht den Internetanbieter durch die IP-Adresse der E-mail ausfindig und meldet sich bei dem jeweiligen
Internetanbieter mit der Aufforderung meine Postadresse (durch Vergleich der IP-Adresse) mitzuteilen.
Wenn die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft dann meine Postadresse hat, würde ich dann eine Anzeige per Post von ihnen bekommen.

Bitte mit seriöser Quellenangabe.
 
Nein, die Polizei fordert vermutlich, mit einem gerichtlichen Beschluss, beim Mailadressenanbieter des Absenders die Kontaktdaten an, sind diese nicht Real können eventuell gespeicherte IP-Adressen, mit welchen auf das sendende Postfach zugegriffen wird, zur Identifizierung des Absenders herangezogen werden.
Die Client IP-Adresse des Senders der E-Mail im Header ist weder Fälschungssicher noch wird sie von allen Mailclients und Webmailern übermittelt. Bei Benutzung eines VPN ist sie sowieso nicht zielführend.
Für eine einfache Beleidigung per Mail wird allerdings kein Richter diese Lawine lostreten, dafür gibt es Spamordner.

Gruß
 
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