R
Rushjo
Guest
Wie heise.de heute berichtet, hat die Kanzlei des "Katastrophen-Anwalt" Gravenreuth
heute im Auftrag von "Klienten" das P2P-Portal emule.de wegen Verwechselungs-
gefahr der "sich hier gegenüberstehenden Kennzeichen" und bestehender "Branchen-
nähe bzw. eine Warenidentität" abgemahnt. Die Kanzlei hatte sich erst Anfang Januar
sich die Markennamen "emule" und "edonkey" sichern lassen. Parallel dazu forderte
man gleich auch am Tage des Zustellung die "Abgabe der entsprechenden strafbewehrten
Unterlassungserklärung" von emule.de. Emule.de ist ein eingetragenes Open-Source-Projekt
von sourceforge.net. Marcus Falck, der Betreiber des Portals emule.de,
kundigte aber bereits Widerstand gegen die Vorgehen an, auch werde mal alle
rechtlichen Schritte prüfen. Dazu haben er und andere emule-Entwickler ein
Projekt namens "FreEmule" ins Leben gerufen. Dort sollen jetzt Spenden für die
weitere rechtliche Auseinandersetzung mit "Gravenreuth" gesammelt werden, hier.
Der Markenrechtsexperte Jochen Krieger erklärte im Gespräch mit heise online, das
seiner Meinung nach, Markus Falck gute Chancen habe, da ""die entscheidende
Erstbenutzung erfolgte fraglos nicht durch den Markeninhaber" und ausserdem
"sowohl das Geschäftskennzeichen als auch der Werktitel entstehen mit der
Benutzungsaufnahme und sind damit ältere Rechte im Sinne des Paragraphen 51
Markengesetz.". Sehr interessant sind auch die weiteren Ausführungen zu den
Geschäftspratiken von Gravenreuther bzw. seinen Geschäftspartnern.
Na mal sehen, das der "Gravenreuth" diesmal wieder vom Stapel läßt. Da dürfen wie
bestimmt noch gespannt sein, wie es so weitergeht.
[1] Quelle, heise.de (deutsch)
[2] open-Source-eMule-Projekt, sourceforge.net (english)
[3] eMule, emule.de (deutsch)
[4] Freemule-Projekt, freemule.net (deutsch)
[5] Kanzlei Gravenreuth, gravenreuth.de (deutsch)
[6] Markengesetz §51, Auszug (deutsch)
MfG Rushjo
heute im Auftrag von "Klienten" das P2P-Portal emule.de wegen Verwechselungs-
gefahr der "sich hier gegenüberstehenden Kennzeichen" und bestehender "Branchen-
nähe bzw. eine Warenidentität" abgemahnt. Die Kanzlei hatte sich erst Anfang Januar
sich die Markennamen "emule" und "edonkey" sichern lassen. Parallel dazu forderte
man gleich auch am Tage des Zustellung die "Abgabe der entsprechenden strafbewehrten
Unterlassungserklärung" von emule.de. Emule.de ist ein eingetragenes Open-Source-Projekt
von sourceforge.net. Marcus Falck, der Betreiber des Portals emule.de,
kundigte aber bereits Widerstand gegen die Vorgehen an, auch werde mal alle
rechtlichen Schritte prüfen. Dazu haben er und andere emule-Entwickler ein
Projekt namens "FreEmule" ins Leben gerufen. Dort sollen jetzt Spenden für die
weitere rechtliche Auseinandersetzung mit "Gravenreuth" gesammelt werden, hier.
Der Markenrechtsexperte Jochen Krieger erklärte im Gespräch mit heise online, das
seiner Meinung nach, Markus Falck gute Chancen habe, da ""die entscheidende
Erstbenutzung erfolgte fraglos nicht durch den Markeninhaber" und ausserdem
"sowohl das Geschäftskennzeichen als auch der Werktitel entstehen mit der
Benutzungsaufnahme und sind damit ältere Rechte im Sinne des Paragraphen 51
Markengesetz.". Sehr interessant sind auch die weiteren Ausführungen zu den
Geschäftspratiken von Gravenreuther bzw. seinen Geschäftspartnern.
Na mal sehen, das der "Gravenreuth" diesmal wieder vom Stapel läßt. Da dürfen wie
bestimmt noch gespannt sein, wie es so weitergeht.
[1] Quelle, heise.de (deutsch)
[2] open-Source-eMule-Projekt, sourceforge.net (english)
[3] eMule, emule.de (deutsch)
[4] Freemule-Projekt, freemule.net (deutsch)
[5] Kanzlei Gravenreuth, gravenreuth.de (deutsch)
[6] Markengesetz §51, Auszug (deutsch)
MfG Rushjo