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20 Bürgerrechtsorganisationen haben in einem Brief an das EU-Parlament auf
den drohenden Bruch der Datenschutzdirektive hingewiesen. Die data
retention doqubase der quintessenz, die bis in's Jahr 1997 zurückgeht, wird
gerade mit neuen Doqumenten aufgefüllt.
Montag, 6. Juni 2005
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir erlauben uns höflichst Ihre Aufmerksamkeit auf die Plenarabstimmung
(anberaumt für den 7. Juni 2005) über den Bericht von LIBE-Berichterstatter
Alexander Alvaro zur verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung, Nr.
2004/0813(CNS), zu lenken. Wir schreiben Ihnen im Namen von European
Digital Rights, dem Zusammenschluss von 17 Organisationen aus 11
europäischen Ländern, tätig im Bereich der digitalen Bürgerrechte, Privacy
International, einer internationalen Nicht-Regierungs-Organisation mit
Mitgliedern in über 30 Ländern, und Statewatch, einer Organisation, die mit
Korrespondenten in 14 europäischen Ländern die Freiheiten der Bürger
überwacht.
Die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten ist eine Maßnahme, mit
der die Überwachungsmöglichkeiten in bisher beispielloser Weise erweitert
werden. Sie wiederruft auf einen Schlag viele der in den europäischen
Menschenrechtsinstrumenten wie den Datenschutzdirektiven und der
Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schutzmaßnahmen.
Wie wir gegenüber der Europäischen Kommission im September 2004,
unterstützt von 200 Organisationen der Zivilgesellschaft und des Privaten
Sektors, zum Ausdruck brachten:
- ist Vorratsdatenspeicherung eine äußerst aufdringliche Maßnahme, die in
die Privatsphäre aller Menschen in Europa eingreift.
- ist die Speicherung von persönlichen Daten über jeden eine illegale
Praxis in Hinblick auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention,
da sie unverhältnismäßig ist.
- kann sich die Sicherheit, die durch Vorratsdatenspeicherung erreicht
werden kann, als Illusion herausstellen, da es wahrscheinlich ist, dass
Verkehrsdaten, die einer Person zugeordnet werden, tatsächlich den
Aktivitäten einer anderen Person zuzuordnen sind, oder einem Ablauf, der
mit den Aktivitäten dieses Benutzers in keinem Zusammenhang steht.
- sind die Mittel, mit denen diese Politik verfolgt wird, illegitim, da
einige Mitgliedsländer, deren nationalen Parlamente dieser Maßnahme nicht
zustimmten, nun versuchen, diese stattdessen im Namen der Harmonisierung
und der internationalen Zusammenarbeit über die EU durchzusetzen.
Eine derartige Maßnahme hat mit großer Wahrscheinlichkeit teure
Auswirkungen auf die Bereitstellung von Telekommunikationsprodukten und
-dienstleistungen innerhalb Europas. Dies wird nicht nur zu Nachteilen für
die Europäische Industrie führen sondern wahrscheinlich auch erhöhte Kosten
für die Konsumenten nach sich ziehen und in einem Sektor, der für die
Entwicklung der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft essentiell ist, zu
reduziertem Wachstum führen.
Daher unterstützen wir den Bericht des LIBE-Berichterstatters. Nirgendwo
in Europa wurden Forschungen zum Bedarf und zur Notwendigkeit der
Einrichtung einer derart umfassenden Datensammlung vorgenommen, die derart
sensible Daten über die 450 Millionen Menschen in Europa enthalten soll.
Wir stimmen mit dem Berichterstatter ebenso darin überein, dass diese
Maßnahme ineffektiv ist und nicht mit dem Prinzip der grundsätzlichen
Unschuldsvermutung in Einklang steht.
Der Rat der Justiz- und Innenminister hat wiederholt die Berücksichtigung
von Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung mit geringeren Auswirkungen auf die
Privatsphäre, wie die Aufbewahrung von spezifischen Daten über Personen
besonderen Interesses, abgelehnt. Ganz im Gegensatz dazu erweitert der Rat
ständig den Umfang der Speicherung. Beispielsweise wurde der Zweck der
Datenspeicherung und des Zugriffs auf diese Daten ursprünglich als Projekt
zur "Bekämpfung des Terrorismus" beschrieben, kurz darauf wurde dies auf
"Terrorismus und schwere Verbrechen" ausgeweitet. Es dauerte nicht lange
bis der Rat den Bereich erneut auf "Terrorismus und Verbrechen" ausweitete,
um ihn schlussendlich auf "Straftaten" zu ändern. Diese Ausweitung des
Einsatzbereiches ohne Beweis für die Wirksamkeit dieser Maßnahme in der
Rechtsdurchsetzung wirft schwere Zweifel daran auf, ob die Maßnahme einer
Überprüfung der Verhältnismäßigkeit jemals Stand halten könnte.
Vermutlich ist aber die Tatsache, dass der Entwurf für die
Rahmenentscheidung jeglicher rechtlicher Basis in der dritten Säule
entbehrt, am gravierendsten. Der Rat der Justiz- und Innenminister scheint
entschlossen zu sein, alle ernstzunehmenden rechtlichen Bedenken zu den
erheblichen Auswirkungen der Entscheidung auf den Internen Markt zu
ignorieren. Wie von der Europäischen Kommission am 22. März 2005
festgestellt, von der JURI- Kommission in ihrer Mitteilung an LIBE am 31.
März 2005 bestätigt, und wie schließlich vom juristischen Dienst des Rates
selbst am 5. April 2005 bestätigt, kann nur die Europäische Kommission in
einer vollständig demokratischen Vorgangsweise eine derartige Maßnahme
vorschlagen, mit vollen Mitentscheidungsrechten des Parlaments.
Dies hat die Präsidentschaft des Rats der Justiz- und Innenminister nicht
daran gehindert, am 2. Juni 2005 eine triumphierende Pressemitteilung mit
der Aussage zu veröffentlichen, dass
"Alle Mitgliedsstaaten der Notwendigkeit eines Instruments zur
Vorratsdatenspeicherung zustimmen, um bestimmten Arten des organisierten
Verbrechens vorzubeugen und dieses effizient zu überwachen."
Die Pressemitteilung merkt darüber hinaus an, dass die Mehrheit der
Minister darin übereinstimmten, die Rahmenentscheidung, basierend auf den
Artikeln 31 und 34 des Titels VI des Vertrags über die Europäische Union,
in der dritten Säule anzusiedeln. Während die Europäische Kommission
bereits angekündigt hat, dass sie einen Richtlinienentwurf vorlegen wird,
weigern sich die Justiz- und Innenminister, unter völliger Missachtung des
Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und mehrerer
nationaler Parlamente, die ihren Regierungen ausdrücklich verboten haben,
jeglichen Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung zuzustimmen, die
Rahmenentscheidung aufzugeben.
Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass derzeit
lediglich zwei der 25 Mitgliedsstaaten verpflichtende
Vorratsdatenspeicherung eingeführt haben, und dies nur für Telefonie:
Italien und Irland (letzteres erst seit Ende Februar 2005). Einige andere
Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Frankreich und Spanien) haben
Rahmengesetze verabschiedet, die eine Einführung der
Vorratsdatenspeicherung ermöglichen. Jedoch hat keines dieser Länder,
hauptsächlich aufgrund des starken Widerstandes seitens der Industrie und
der Zivilgesellschaft, entsprechende Gesetze verabschiedet. Im Vereinigten
Königreich, einem der Länder, die diese Strategie vorantreiben, hat die
Regierung nur ein freiwilliges Speichersystem angestrebt, das sie im Detail
mit der Industrie ausverhandelt hat.
Für eine umfassende Analyse der Legalität, Legitimität, Effektivität und
Proportionalität möchten wir Sie höflichst auf die von Privacy
International und European Digital Rights erstellte umfassende rechtliche
und technologische Analyse verweisen. [1] Wir empfehlen weiters die Analyse
von Statewatch zu den Rechtsansichten der Kommission und des Rates [2] und
die Stellungnahme 9/2004 des Komitees der Europäischen
Datenschutzbeauftragten zur Illegalität der Speicherung gemäß Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention. [3]
Als Bürgerrechtsorganisationen mit Erfahrung und Expertise im Bereich
Technologiepolitik sind wir sehr besorgt über die Fehleinschätzung der
Konsequenzen dieses Politikvorschlages. Daher hoffen wir, dass Sie den
Bericht von Alexander Alvaro als ersten Schritt zu einer ernsthaften
demokratische Debatte annehmen.
Hochachtungsvoll
Sjoera Nas
European Digital Rights
www.edri.org
Gus Hosein
Privacy International
www.privacyinternational.org
Tony Bunyan
Statewatch
www.statewatch.org
Und die Mitglieder von European Digital Rights in alphabetischer
Reihenfolge:
- Association Electronique Libre (AEL) - Belgien
- Bits of Freedom - Niederlande
- Campaign for Digital Rights (CDR) - Vereinigtes Königreich
- Chaos Computer Club (CCC e.V.) - Deutschland
- CPSR-ES - Spanien
- Digital Rights - Dänemark
- Electronic Frontier Finland (EFFI) - Finnland
- Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG e.V.) -
Deutschland
- Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche
Verantwortung (FIfF e.V.) - Deutschland
- Foundation for Information Policy Research (FIPR) - Vereinigtes
Königreich
- GreenNet - Vereinigtes Königreich
- Internet Society Bulgaria - Bulgarien
- Imaginons un Réseau Internet Solidaire (IRIS) - Frankreich
- Netzwerk Neue Medien (NNM e.V.) - Deutschland
- quintessenz - Österreich
- Swiss Internet User Group (SIUG) - Schweiz
- VIBE!AT - Österreich
Literaturhinweise
1. "Invasive, Illusory, Illegal, and Illegitimate: Privacy
International and EDRi Response to the Consultation on a Framework
Decision on Data Retention", übermittelt an die Europäische
Kommission GD JHA und Informationsgesellschaft, 15. September 2004,
abrufbar unter
http://www.privacyinternational.org/issues/terrorism/rpt/responsetoret
ention.html
2. "EU: Data Retention proposal partly illegal, say Council and
Commission lawyers", Statewatch, abrufbar unter
http://www.statewatch.org/news/2005/apr/02eu-data-retention.htm
3. "Stellungnahme 9/2004 zum Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die
Vorratsspeicherung von Daten, die in Verbindung mit der
Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste
verarbeitet und aufbewahrt werden, oder von Daten, die in
öffentlichen Kommunikationsnetzen vorhanden sind, für die Zwecke der
Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten,
einschließlich Terrorismus.", ARTIKEL-29-Datenschutzgruppe,
11885/04/DE/WP99, abrufbar unter
http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/privacy/docs/wpdocs/2004/wp
99_de.pdf
Text & Quelle: q/depesche 2005-06-07T22:27:20 http://www.quintessenz.at/cgi-bin/index?funktion=subscribe
den drohenden Bruch der Datenschutzdirektive hingewiesen. Die data
retention doqubase der quintessenz, die bis in's Jahr 1997 zurückgeht, wird
gerade mit neuen Doqumenten aufgefüllt.
Montag, 6. Juni 2005
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir erlauben uns höflichst Ihre Aufmerksamkeit auf die Plenarabstimmung
(anberaumt für den 7. Juni 2005) über den Bericht von LIBE-Berichterstatter
Alexander Alvaro zur verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung, Nr.
2004/0813(CNS), zu lenken. Wir schreiben Ihnen im Namen von European
Digital Rights, dem Zusammenschluss von 17 Organisationen aus 11
europäischen Ländern, tätig im Bereich der digitalen Bürgerrechte, Privacy
International, einer internationalen Nicht-Regierungs-Organisation mit
Mitgliedern in über 30 Ländern, und Statewatch, einer Organisation, die mit
Korrespondenten in 14 europäischen Ländern die Freiheiten der Bürger
überwacht.
Die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten ist eine Maßnahme, mit
der die Überwachungsmöglichkeiten in bisher beispielloser Weise erweitert
werden. Sie wiederruft auf einen Schlag viele der in den europäischen
Menschenrechtsinstrumenten wie den Datenschutzdirektiven und der
Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schutzmaßnahmen.
Wie wir gegenüber der Europäischen Kommission im September 2004,
unterstützt von 200 Organisationen der Zivilgesellschaft und des Privaten
Sektors, zum Ausdruck brachten:
- ist Vorratsdatenspeicherung eine äußerst aufdringliche Maßnahme, die in
die Privatsphäre aller Menschen in Europa eingreift.
- ist die Speicherung von persönlichen Daten über jeden eine illegale
Praxis in Hinblick auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention,
da sie unverhältnismäßig ist.
- kann sich die Sicherheit, die durch Vorratsdatenspeicherung erreicht
werden kann, als Illusion herausstellen, da es wahrscheinlich ist, dass
Verkehrsdaten, die einer Person zugeordnet werden, tatsächlich den
Aktivitäten einer anderen Person zuzuordnen sind, oder einem Ablauf, der
mit den Aktivitäten dieses Benutzers in keinem Zusammenhang steht.
- sind die Mittel, mit denen diese Politik verfolgt wird, illegitim, da
einige Mitgliedsländer, deren nationalen Parlamente dieser Maßnahme nicht
zustimmten, nun versuchen, diese stattdessen im Namen der Harmonisierung
und der internationalen Zusammenarbeit über die EU durchzusetzen.
Eine derartige Maßnahme hat mit großer Wahrscheinlichkeit teure
Auswirkungen auf die Bereitstellung von Telekommunikationsprodukten und
-dienstleistungen innerhalb Europas. Dies wird nicht nur zu Nachteilen für
die Europäische Industrie führen sondern wahrscheinlich auch erhöhte Kosten
für die Konsumenten nach sich ziehen und in einem Sektor, der für die
Entwicklung der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft essentiell ist, zu
reduziertem Wachstum führen.
Daher unterstützen wir den Bericht des LIBE-Berichterstatters. Nirgendwo
in Europa wurden Forschungen zum Bedarf und zur Notwendigkeit der
Einrichtung einer derart umfassenden Datensammlung vorgenommen, die derart
sensible Daten über die 450 Millionen Menschen in Europa enthalten soll.
Wir stimmen mit dem Berichterstatter ebenso darin überein, dass diese
Maßnahme ineffektiv ist und nicht mit dem Prinzip der grundsätzlichen
Unschuldsvermutung in Einklang steht.
Der Rat der Justiz- und Innenminister hat wiederholt die Berücksichtigung
von Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung mit geringeren Auswirkungen auf die
Privatsphäre, wie die Aufbewahrung von spezifischen Daten über Personen
besonderen Interesses, abgelehnt. Ganz im Gegensatz dazu erweitert der Rat
ständig den Umfang der Speicherung. Beispielsweise wurde der Zweck der
Datenspeicherung und des Zugriffs auf diese Daten ursprünglich als Projekt
zur "Bekämpfung des Terrorismus" beschrieben, kurz darauf wurde dies auf
"Terrorismus und schwere Verbrechen" ausgeweitet. Es dauerte nicht lange
bis der Rat den Bereich erneut auf "Terrorismus und Verbrechen" ausweitete,
um ihn schlussendlich auf "Straftaten" zu ändern. Diese Ausweitung des
Einsatzbereiches ohne Beweis für die Wirksamkeit dieser Maßnahme in der
Rechtsdurchsetzung wirft schwere Zweifel daran auf, ob die Maßnahme einer
Überprüfung der Verhältnismäßigkeit jemals Stand halten könnte.
Vermutlich ist aber die Tatsache, dass der Entwurf für die
Rahmenentscheidung jeglicher rechtlicher Basis in der dritten Säule
entbehrt, am gravierendsten. Der Rat der Justiz- und Innenminister scheint
entschlossen zu sein, alle ernstzunehmenden rechtlichen Bedenken zu den
erheblichen Auswirkungen der Entscheidung auf den Internen Markt zu
ignorieren. Wie von der Europäischen Kommission am 22. März 2005
festgestellt, von der JURI- Kommission in ihrer Mitteilung an LIBE am 31.
März 2005 bestätigt, und wie schließlich vom juristischen Dienst des Rates
selbst am 5. April 2005 bestätigt, kann nur die Europäische Kommission in
einer vollständig demokratischen Vorgangsweise eine derartige Maßnahme
vorschlagen, mit vollen Mitentscheidungsrechten des Parlaments.
Dies hat die Präsidentschaft des Rats der Justiz- und Innenminister nicht
daran gehindert, am 2. Juni 2005 eine triumphierende Pressemitteilung mit
der Aussage zu veröffentlichen, dass
"Alle Mitgliedsstaaten der Notwendigkeit eines Instruments zur
Vorratsdatenspeicherung zustimmen, um bestimmten Arten des organisierten
Verbrechens vorzubeugen und dieses effizient zu überwachen."
Die Pressemitteilung merkt darüber hinaus an, dass die Mehrheit der
Minister darin übereinstimmten, die Rahmenentscheidung, basierend auf den
Artikeln 31 und 34 des Titels VI des Vertrags über die Europäische Union,
in der dritten Säule anzusiedeln. Während die Europäische Kommission
bereits angekündigt hat, dass sie einen Richtlinienentwurf vorlegen wird,
weigern sich die Justiz- und Innenminister, unter völliger Missachtung des
Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und mehrerer
nationaler Parlamente, die ihren Regierungen ausdrücklich verboten haben,
jeglichen Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung zuzustimmen, die
Rahmenentscheidung aufzugeben.
Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass derzeit
lediglich zwei der 25 Mitgliedsstaaten verpflichtende
Vorratsdatenspeicherung eingeführt haben, und dies nur für Telefonie:
Italien und Irland (letzteres erst seit Ende Februar 2005). Einige andere
Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Frankreich und Spanien) haben
Rahmengesetze verabschiedet, die eine Einführung der
Vorratsdatenspeicherung ermöglichen. Jedoch hat keines dieser Länder,
hauptsächlich aufgrund des starken Widerstandes seitens der Industrie und
der Zivilgesellschaft, entsprechende Gesetze verabschiedet. Im Vereinigten
Königreich, einem der Länder, die diese Strategie vorantreiben, hat die
Regierung nur ein freiwilliges Speichersystem angestrebt, das sie im Detail
mit der Industrie ausverhandelt hat.
Für eine umfassende Analyse der Legalität, Legitimität, Effektivität und
Proportionalität möchten wir Sie höflichst auf die von Privacy
International und European Digital Rights erstellte umfassende rechtliche
und technologische Analyse verweisen. [1] Wir empfehlen weiters die Analyse
von Statewatch zu den Rechtsansichten der Kommission und des Rates [2] und
die Stellungnahme 9/2004 des Komitees der Europäischen
Datenschutzbeauftragten zur Illegalität der Speicherung gemäß Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention. [3]
Als Bürgerrechtsorganisationen mit Erfahrung und Expertise im Bereich
Technologiepolitik sind wir sehr besorgt über die Fehleinschätzung der
Konsequenzen dieses Politikvorschlages. Daher hoffen wir, dass Sie den
Bericht von Alexander Alvaro als ersten Schritt zu einer ernsthaften
demokratische Debatte annehmen.
Hochachtungsvoll
Sjoera Nas
European Digital Rights
www.edri.org
Gus Hosein
Privacy International
www.privacyinternational.org
Tony Bunyan
Statewatch
www.statewatch.org
Und die Mitglieder von European Digital Rights in alphabetischer
Reihenfolge:
- Association Electronique Libre (AEL) - Belgien
- Bits of Freedom - Niederlande
- Campaign for Digital Rights (CDR) - Vereinigtes Königreich
- Chaos Computer Club (CCC e.V.) - Deutschland
- CPSR-ES - Spanien
- Digital Rights - Dänemark
- Electronic Frontier Finland (EFFI) - Finnland
- Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG e.V.) -
Deutschland
- Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche
Verantwortung (FIfF e.V.) - Deutschland
- Foundation for Information Policy Research (FIPR) - Vereinigtes
Königreich
- GreenNet - Vereinigtes Königreich
- Internet Society Bulgaria - Bulgarien
- Imaginons un Réseau Internet Solidaire (IRIS) - Frankreich
- Netzwerk Neue Medien (NNM e.V.) - Deutschland
- quintessenz - Österreich
- Swiss Internet User Group (SIUG) - Schweiz
- VIBE!AT - Österreich
Literaturhinweise
1. "Invasive, Illusory, Illegal, and Illegitimate: Privacy
International and EDRi Response to the Consultation on a Framework
Decision on Data Retention", übermittelt an die Europäische
Kommission GD JHA und Informationsgesellschaft, 15. September 2004,
abrufbar unter
http://www.privacyinternational.org/issues/terrorism/rpt/responsetoret
ention.html
2. "EU: Data Retention proposal partly illegal, say Council and
Commission lawyers", Statewatch, abrufbar unter
http://www.statewatch.org/news/2005/apr/02eu-data-retention.htm
3. "Stellungnahme 9/2004 zum Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die
Vorratsspeicherung von Daten, die in Verbindung mit der
Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste
verarbeitet und aufbewahrt werden, oder von Daten, die in
öffentlichen Kommunikationsnetzen vorhanden sind, für die Zwecke der
Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten,
einschließlich Terrorismus.", ARTIKEL-29-Datenschutzgruppe,
11885/04/DE/WP99, abrufbar unter
http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/privacy/docs/wpdocs/2004/wp
99_de.pdf
Text & Quelle: q/depesche 2005-06-07T22:27:20 http://www.quintessenz.at/cgi-bin/index?funktion=subscribe