Film runterladen wenn das Original im Besitz ist

Hallo Leute,
ich hab folgende Frage:

Wenn ich DVDs auf dem Computer haben will, zum Beispiel mehrere Filme aus einer Reihe, um diese mit DivX auf eine DVD zu bringen, darf ich mir die ja praktisch über ScreenCaptures aufnehmen oder rippen, wenn das ohne weiteres machbar ist.
Da sich die Originale in meinem Besitz befinde, frage ich mich, ob ich die herunterladen darf, was mir ja Zeit spart.

Kennt sich jemand damit aus?

Ich könnte mir eigentlich nicht vorstellen, dass das dann strafbar wäre, da ich die Originale ja besitze.
 
Ich vermute (!), dass das Herunterladen in so einem Fall nicht strafbar ist, solange du wirklich nur herunterlädst und nicht wie in den meisten P2P Tauschbörsen auch hochlädst. Rapidshare und co. sollten da also in Ordnung gehen.
 
Original von valenterry
Ich vermute (!), dass das Herunterladen in so einem Fall nicht strafbar ist, solange du wirklich nur herunterlädst und nicht wie in den meisten P2P Tauschbörsen auch hochlädst. Rapidshare und co. sollten da also in Ordnung gehen.

Seitdem 1.1.2008 ist auch das Herrunterladen von Filmen, Musik, etc. strafbar.
Vorher war nur das Uploaden Strafbar.
 
intressant, woher weißt du das?
Bin bis jetzt immer der Meinung gewesen, das auch das Capturen unters kopieren fällt (juristisch gesehen).
 
Capturen ist legal, weil es ähnlich wie eine TV-Aufnahme mit dem Video/DVD-Recorder ist, oder früher das Aufnehmen von Musik aus dem Radio.
 
Original von epinephrin
intressant, woher weißt du das?
Bin bis jetzt immer der Meinung gewesen, das auch das Capturen unters kopieren fällt (juristisch gesehen).

Das mag sein. Es steht aber geschrieben, dass ein "wirksamer" Kopierschutz umgangen werden muss und da es keinen wirksamen Kopierschutz gegen Aufnehmen gibt (zumindest nicht für DVDs)...
 
Original von jemo. Wenn ich DVDs auf dem Computer haben will, zum Beispiel mehrere Filme aus einer Reihe, um diese mit DivX auf eine DVD zu bringen, darf ich mir die ja praktisch über ScreenCaptures aufnehmen oder rippen, wenn das ohne weiteres machbar ist.
Da sich die Originale in meinem Besitz befinde, frage ich mich, ob ich die herunterladen darf, was mir ja Zeit spart.

Das wirft eine interessante Frage auf: Wer einen Film auf DVD kauft, erwirbt i.d.R. ein zeitlich unbeschränktes nicht-exklusives persönliches Nutzungsrecht daran sowie einen Datenträger.

Ist der Datenträger nicht (mehr) lesbar, so verfällt dadurch ja die Lizenz nicht. Hätte daher der Lizenzgeber nicht dafür zu sorgen, dass dem Lizenznehmer während der Lizenzlaufzeit ggf. Ersatz verschafft wird, um die Lizenz nutzen zu können? Wobei es ihm natürlich überlassen bliebe auf welchem Wege er das tut (Datenträgertausch, Downloadmöglichkeit etc.).

Ein physisches Gut verdirbt mit der Zeit oder wird aufgebraucht. Da Lizenzforderungen aber zeitlich (nahezu) unbegrenzt geltend gemacht werden können, hätte der Lizenzgeber auch innerhalb dieses Zeitraums für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit der von ihm vergebenen Lizenzen geradezustehen.

Oder irre ich mich da?
 
Sicher kannst du deine DVD's reklamieren, wenn keine äusserlichen Schäden
vorhanden sind wird der Hersteller dir diese vermutlich auch kostenlos ersetzen.
Bei Beschädigungen wirst du zumindest einen Umkostenbeitrag leisten müssen,
der erstmal vom Hersteller festgelegt wird. :P
Jetzt geh mal schauen wieviele CD's oder DVD's ohne Kratzer du hast die nicht
funktionieren :D .

Gruss
 
Das wirft eine interessante Frage auf: Wer einen Film auf DVD kauft, erwirbt i.d.R. ein zeitlich unbeschränktes nicht-exklusives persönliches Nutzungsrecht daran sowie einen Datenträger.

Ist der Datenträger nicht (mehr) lesbar, so verfällt dadurch ja die Lizenz nicht. Hätte daher der Lizenzgeber nicht dafür zu sorgen, dass dem Lizenznehmer während der Lizenzlaufzeit ggf. Ersatz verschafft wird, um die Lizenz nutzen zu können? Wobei es ihm natürlich überlassen bliebe auf welchem Wege er das tut (Datenträgertausch, Downloadmöglichkeit etc.).

Ein physisches Gut verdirbt mit der Zeit oder wird aufgebraucht. Da Lizenzforderungen aber zeitlich (nahezu) unbegrenzt geltend gemacht werden können, hätte der Lizenzgeber auch innerhalb dieses Zeitraums für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit der von ihm vergebenen Lizenzen geradezustehen.

Oder irre ich mich da?

Du irrst dich da. Bei Filmen und Musik CDs erwirbst du keine Lizenzen oder Nutzungsrechte. Du erwirbst ein Produkt und das Produkt ist die DVD/CD.

Bei Software ist es so. Dort erwirbst du ein Nutzungsrecht und erhaeltst meistens eine Kopie einer Software.
Bei Software ist es im Grunde egal woher du sie beziehst- solange du im Besitz einer Lizenz bist. Rechtlich problematisch ist dann wieder die Sache: Woher kommt die Kopie, darf die ueberhaupt angefertig werden etc. pp.

Zu der Geschichte mit den Filmen gibts reichlich Infos im Netz zu finden.
 
Original von Chromatin
Du irrst dich da. Bei Filmen und Musik CDs erwirbst du keine Lizenzen oder Nutzungsrechte. Du erwirbst ein Produkt und das Produkt ist die DVD/CD.

Würde ich ein Produkt erwerben, könnte ich damit tun, was ich will. Es z.B. gegen Geld weiterverleihen, es in eigene Produkte mit einarbeiten etc. Genau das kann ich mit dem Urheberrecht unterliegenden Dingen wie z.B. Film-DVDs nicht, da hier nur Teile von Nutzungsrechten gehandelt werden. Und die Weiterverarbeitung oder die kommerzielle Nutzung damit explizit ausgeschlossen werden (was Dir z.B. ein Autoverkäufer niemals verbieten könnte).

Worauf ich raus will: Wenn demnach ein Rechteverwerter mehr Möglichkeiten hat, seine Kunden zu reglementieren als ein Produkteverkäufer, so muss er umgekehrt auch weitergehende Pflichten tragen.

Wer Dir ein Werkzeug verkauft, haftet nur im Rahmen der recht kurzen Gewährleistung für ein einwandfreies Produkt, mit dem du aber tun kannst, was du willst. Wer aber jahrzehntelange Rechte für sich beansprucht und dem Kunden ganze Nutzungsbereiche vorenthalten kann, kann nicht mit halbjähriger Gewährleistung im Schadensfall kommen. Er muss eigentlich solange haften, wie das Recht läuft, das er geltend macht.
 
Das Capturen von einer DVD ist mit Sicherheit auch nicht legal. Einfach mal ins Urheberrecht einlesen...dann sollte das klar sein.

Nach obiger Auffassung wäre eine Cam Aufnahme im Kino ja auch legal.
 
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