Hallo
Folgende Situation:
Meine Tochter (macht gerade ihr Studien-Praktikum in einer kleinen Werbeagentur, 1 Büro, 3-4 Räume) und soll jetzt vom Chef einen Schlüssel fürs Büro bekommen.
Der Chef verlangt jetzt von Ihr (uns) eine Kopie der ev. vorhanden Versicherungspolice, eine schriftliche Aussage von mir, oder meine Lebensgefährtin ,das
wir eine Familien-Privathaftpflicht haben, genügt ihm nicht. Ich empfinde diese Aufforderung als unrechtmäßig, liege ich da falsch ?
Selbst in dem Betrieb in dem ich arbeite (80 Mitarbeiter, 2 Betriebstätten, mehrere Schlüssel + Generalschlüssel) habe ich noch nie gehört, das der AG
von den betreffenden Personen, die einen dieser Schlüssel haben, einen Versicherungsnachweis verlangt hätte.
mfg
schwedenmann
P.S.
Außerdem haftet der AN nur bei grob fahrlässigem Verhalten, was wohl in 99% aller Schäden in Betrieben durch AN nicht gegeben ist. Zudem haftet doch erstmal die Versicherung des AG und nicht die des AN, im Falle eines Verlustes des Schlüssels und dadurch komplette Auswechselung der Schließanlage, dürfte aber eh nur bei Verlust des Generalschlüssels eintreten.
Folgende Situation:
Meine Tochter (macht gerade ihr Studien-Praktikum in einer kleinen Werbeagentur, 1 Büro, 3-4 Räume) und soll jetzt vom Chef einen Schlüssel fürs Büro bekommen.
Der Chef verlangt jetzt von Ihr (uns) eine Kopie der ev. vorhanden Versicherungspolice, eine schriftliche Aussage von mir, oder meine Lebensgefährtin ,das
wir eine Familien-Privathaftpflicht haben, genügt ihm nicht. Ich empfinde diese Aufforderung als unrechtmäßig, liege ich da falsch ?
Selbst in dem Betrieb in dem ich arbeite (80 Mitarbeiter, 2 Betriebstätten, mehrere Schlüssel + Generalschlüssel) habe ich noch nie gehört, das der AG
von den betreffenden Personen, die einen dieser Schlüssel haben, einen Versicherungsnachweis verlangt hätte.
mfg
schwedenmann
P.S.
Außerdem haftet der AN nur bei grob fahrlässigem Verhalten, was wohl in 99% aller Schäden in Betrieben durch AN nicht gegeben ist. Zudem haftet doch erstmal die Versicherung des AG und nicht die des AN, im Falle eines Verlustes des Schlüssels und dadurch komplette Auswechselung der Schließanlage, dürfte aber eh nur bei Verlust des Generalschlüssels eintreten.
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