Geld Zurück?

Also bei uns ging am Wochenende (also von Freitag bis Sonntag) das Internet nicht, da der Telekom eine Leitung durchgebrannt is oder wasauchimmer... Am Sonntagabend haben wir dann einen Anruf von der Telekom erhalten, in der uns gesagt wurde dass die Leitung wiederhergestellt ist. Können wir jetzt unser GFeld für die fehlenden Tage Internet zurückverlangen???
 
quatsch!
ich habe zwar keinerlei informationen darüber aber ich stelle mir das einfach unmöglich vor!wo ich mir eine evtl. ausnahme vorstellen könnte, wäre, wenn du einen "wichtigen termin" übers internet warnehmen musstest!?ber selbst da glaube ich :pech gehabt! :)
 
Auszug:
...Die Haftung der T-Online AG nach den gesetzlichen Bestimmungen ist uneingeschränkt gegeben, wenn eine zurechenbare Pflichtverletzung der T-Online AG auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung der T-Online AG auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt....

Du müsstest also nachweisen, dass der Ausfall vorsätzlich herbeigeführt oder durch grobe Fahrlässigkeit der T-Doof verursacht wurde. Das dürfte schwer werden.

Quelle: http://www.top-dsl.com/dsl-agb/t-online/agb/

gruss...ich
 
Und außerdem steht in den AGB's dass dir nur eine Erreichbarkeitsrate von 99,9 % zugesichert wird. Desweiteren würde sich der Stress für die paar Cent die du im Erfolgsfall rauskriegen könntest auch gar nicht lohnen.
 
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