Hackerparagraph im ACTA

Zunächst: Das Thema war für die Shoutbox zu groß, für einen richtigen on-topic Thread aber doch zu klein, deswegen ist es jetzt im Offtopic. Wenn es sich geklärt hat könnte das ganze wohl in den allgemeineren ACTA Thread verschoben werden.

Ich habe mir gerade den Gesetzesentwurf zu ACTA angeschaut, insbesondere den Abschnitt über das "digitale Umfeld", und ein Teil dessen macht mir Sorgen.
(Als Screencap eingefügt, interessanterweise darf ich Copy&Paste aus der PDF heraus nicht benutzen)

acta_clip_537.png


Verstehe ich das richtig, dass jede Soft- und Hardware welche zum Umgehen von "Sicherheitsmaßnahmen"/Kopierschutz verwendet werden kann illegal ist, und dessen Benutzung/Besitz/Veröffentlichung/Bezug bereits eine Straftat darstellt? Und falls das der Fall ist, würde davon nicht so ziemlich jeder Debugger, Hexeditor und sogar schnöde Diskmounter a lá Daemontools (in dem Tricks gegen SecuROM und Konsorten bereits eingebaut ist) betroffen sein?
Vielleicht sehe ich auch Gespenster.

Gruß,
Chris
 
Ich frage mich, ob vor einem Gericht eine "wirksame technische Vorkehrung" noch als wirksam gilt, wenn sie durch ebendiese Software, die verboten werden soll, umgangen werden kann. Aber abgesehen davon klingt das für den Laien und nicht-Juristen so, als wäre das die Fortsetzung von §202c. Allerdings hatte sich damals ein Programmierer namens Michael Kubert selbst angezeigt, da er ein Programm geschrieben hatte das technisch gesehen unter §202c fiel. Das Gericht sprach ihn jedoch mit der Begründung frei, dass die Verbreitung von Software nicht strafbar sei, auch wenn man mit ihr theoretisch ein Verbrechen begehen könnte. Im Endeffekt bestimme die Nutzung des Programmes über Legalität oder Illegalität. (Quelle)

(Kleiner Rechtschreibflame: es heißt "à la" und nicht "a lá")
 
Es wird wahrscheinlich genauso viel Hard-/Software verboten, wie nach Einführung des Hackerparagraphen, also netcat, telnet, nmap, Metasploit, Browser (ja, damit kann man ja auch Portscans machen..)
 

Vielleicht sehe ich auch Gespenster.



Ja, denn bei einer solchen Auslegung des Textes, müsste man als erstes Mikrophone
und Kameras verbieten.
:D In letzter Konsequenz wäre dann zu prüfen ob das menschliche Gehirn
nicht auch verboten werden müsste, schliesslich ist ja im Endeffekt meist nur die Peripherie
nicht fähig, die erstellte Kopie in annehmbarer Qualität wiederzugeben. :D

Gruss
 
@AcoQ

Hackerparagraph im ACTA

ACTA ist kein Gesetzentwurf sondern ein Vertrag zwischen Nationen.
Das Problem ist das die verschiedenen Nationen ihre Gesetze so anpassen muessten, das der Vertrag erfuellt ist. Sollte sich so ein Vertrag zu einer gängigen "Charta" entwickeln die manche Staaten bzw. deren Wirtschaft für weitere Handelsabkommen vorraussetzen, so werden die Staaten eben ihre Gesetze so anpassen, das die Verträge erfuellt werden. Tatsaechlich sieht der Vertrag eben vor, das Rechteinhaber weitreichende Befugnisse erhalten "sollten", die tiefer in das Rechtssystem greifen, als es gemeinhin üblich ist.
Was den Kopierschutz angeht, so kann ein Rechteinhaber Schutz X implementieren und zur Wahrung seiner Rechte gilt nun alles als verboten was Schutz X umgeht.

Ich gehe zwar nicht davon aus das es Rechteinhabern soo einfach gemacht wird, aber es birgt in jedem Fall ungeheuerliches Potential.

Und wenn Ihr einen Politiker trefft der das gut findet - trefft ihn bitte ordentlich.
 
Muss Chromatin Recht geben, auch wenn ich das Interesse der Industrie, einen internationalen Basisschutz zu installieren durch nachvollziehen kann, so hat ACTA doch ein paar Punkte, die nicht sein müssten. Zwar glaube ich immer noch, dass die Panik die gegenüber ACTA erzeugt der Sache nicht ganz entspricht - ist aber in der heutigen Zeit wohl Notwendig, um in den ganzen anderen Katastrophenmeldungen nicht unter zugehen. Zu meinem Sinneswandel von einer neutralen zu einer ablehnenden Haltung hat übrigens dieser Artikel geführt: Acta-Exegese: Ist es nun das Ende des freien Internet oder nicht? - Medien - FAZ Der erste, der einigermaßen neutral ist, dadurch, dass sehr viele verschiedene Experten zu Wort kommen.
 
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