Hallo,
Original von Cyberm@ster
Klingt nicht schlecht ABER:
- Wer hat Lust alle paar Wochen die Handynummer zu tauschen?
du kannst dir ganz normal im Laden Guthabenkarten (Aufladecodes) für dein Prepaid Handy kaufen.
Du rufst dann die Nummer dort an, tippst den Code ein und schon bekommst du neues Guthaben auf die Karte, egal ob du Besitzer bist oder nicht.
Musst also nur _1_ mal die Sim wechseln und kannst dann ganz normal verfahren.
Zur rechtlichen Situation:
es ist im Gesetz auch nicht verboten die Karte später weiterzugeben
Sowie:
Die von Ihnen eingesandte Karte wird an eine beliebige andere Person weiter versandt. Es ist nicht auszuschließen, dass mit Ihrer Karte Missbrauch getrieben wird. Dies kann im Extremfall dazu führen, dass Sie zuunrecht in den Verdacht einer Straftat kommen. Dieses Risiko besteht allerdings bei jedem Verkauf eines Handys, Kraftfahrzeugs usw. und dürfte recht gering sein. Zur Sicherheit erhalten Sie von uns eine Bestätigung, dass Sie Ihre alte Handykarte eingetauscht haben (unter Angabe der Rufnummer der Karte) und dass die Karte an eine zufällige Person weiter versandt wurde. Sie können keinesfalls wegen Beihilfe oder sonst belangt werden, wenn jemand mit der auf Ihren Namen registrierten Handykarte eine Straftat begehen sollte. Es verhält sich nicht anders, als wenn Sie eine andere Sache (z.B. Pkw) verleihen oder verkaufen, mit der ohne Ihr Wissen eine Straftat begangen wird.
Als Besitzer der Karte bist du für alles haftbar, was damit angestellt wird, wenn du sie nicht als gestohlen meldest.
Naja in Deutschland gibts immerhin noch den Grundsatz, dass du für nichts verurteilt werden darfst, was du (nachweislich) nicht begangen hast.
Nur weil du der Besitzer der Karte bist (was du dann nicht einmal mehr bist), heißt das nicht, dass du haftest, wenn jmd. fremdes ohne dein Wissen damit eine Straftat begeht.
Wenn sich jmd. von mir eine Brecheisen entleiht und ohne mein Wissen damit irgendwo einbricht, dann kann ich dafür wohl kaum haftbar gemacht werden.
Genauso ist es auch bei den Karten. Diese wurde zwar auf deinen Namen registiert, du bist aber nicht verpflichtet diese bei weiterverkauf umzumelden. D.h., verkauft man die Karte weiter, bist du nicht einmal mehr der Inhaber der Karte.
Natürlich kann es Probleme geben, wenn mit der Karte unfug gemacht wird. Die Polizei wird auf dich zukommen (ist genauso wie wenn das Brecheisen am Tatort gefunden wird und dein Name eingraviert ist), da man aber dort die Quittung bekommt, sollte es eigentlich keine Probleme geben.