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fetzer
Guest
Original von Gnome
Quelle?Original von bitmuncher
Wenn nämlich die Daten über illegale Wege ermittelt wurden, sind ihre Beweise vor Gericht nichtig und er kann eine Gegenklage anstrengen
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot
http://www.juraforum.de/gesetze/StPO/244/
Meiner Meinung wird es nicht wirklich klar geregelt. Vieles ist eher unverständlich oder eben typisch juristsch geregelt, Lücken scheint es da einige zu geben. Gesetze gibt es beispielsweise gegen Folter, aber gegen oder für eine Zuhilfename von illegal beschafften Information habe ich nichts gefunden.
http://www.lexexakt.de/glossar/beweiserhebungsverbotgenerell.php behauptet dagegen, dass dieser Teil unter das Beweismethodenverbot fiele. Jedoch hab ich dazu keinerlei Paragraphen gefunden.