[Home Security] Überwachungsanlage

Das Einfamilienhaus meiner Eltern ist in einem eher schlecht gesicherten Zustand.
Besonders kritische Einbruchsmöglichkeiten werde ich diesen Sommer in Angriff nehmen - allerdings habe ich zusätzlich vor eine Kamera Überwachungsanlage zu installieren.

Nichts alzu besonderes oder aufregendes. Soll nur ein paar Winkel im Blick haben und (im Fall der Fälle) Videomaterial für die Polizei liefern.

Das hier ist eine ziemlich attraktive Lösung wie ich finde.
4 Kameras mit Ausbaumöglichkeit für bis zu 8 Kameras und Netzwerkanschluss für Live-Überwachung (falls man mal nicht zu Hause ist).

Ich habe allerdings ein paar Fragen:

- Welche rechtlichen Gesetzgebungen habe ich zu beachten? Soweit ich weiß muss ich via Sticker/Schildchen Besuchern kenntlich machen, dass das Grundstück/Gebäude videoüberwacht ist. Noch etwas?

- Eine der Kameras soll den Bereich vor der Haustür filmen sowie eine andere den Bereich des PKW-Platzes. Dabei wird vermutlich öffentliches Straßengelände bzw. Gehweg im Kamerawinkel sein. Darf ich das filmen? Fremdes Privatgelände liegt höchstwahrscheinlich außerhalb des Kamerawinkels - sollte dies jedoch unvermeidbar sein: Reicht eine mündliche Erlaubnis des Nachbarn (bzgl. kleinem von der Straße einsehbaren Bereich seines Privatgeländes)

- Sollte ich die Kameras möglichst gut verstecken oder nicht? Ich nehme an geübte Einbrecher würden die eh direkt finden. Was sollte bei der Kameraplazierung noch beachtet werden?

- Welche Sicherheitsmaßnahmen sollten bezüglich des Rekorders getätigt werden. Verstecken oder abschließbar absichern?

- Wieviel Stunden sollten mindestens aufgezeichnet werden? (damit ich weiß wie groß die Festplatte zu sein hat). Reichen (die letzten) 72h?

- Unabhängig von Kameraüberwachung: Welche anderen Home Security Maßnahmen sind noch sinnvoll?


thx
Orni
 
Security

Hallo


- Unabhängig von Kameraüberwachung: Welche anderen Home Security Maßnahmen sind noch sinnvoll?


Abschließbare Fenstergriffe
Türkeil, ev. sogar mit Sirene
Querriegel vor der Eingangstür
Die dunklen Stellen mit LED-Strahlern ausleuchten

mfg
schwedenmann
 
- Eine der Kameras soll den Bereich vor der Haustür filmen sowie eine andere den Bereich des PKW-Platzes. Dabei wird vermutlich öffentliches Straßengelände bzw. Gehweg im Kamerawinkel sein. Darf ich das filmen? Fremdes Privatgelände liegt höchstwahrscheinlich außerhalb des Kamerawinkels - sollte dies jedoch unvermeidbar sein: Reicht eine mündliche Erlaubnis des Nachbarn (bzgl. kleinem von der Straße einsehbaren Bereich seines Privatgeländes)

Vielleicht hilft das weiter.
 
Vielleicht hilft das weiter.

Danke - ja gut, dann werde ich wohl mit Klebeband oder irgendeiner anderen Sichtschutzmaßnahme die Kamera so "einschränken" dass sie lediglich das Privatgelände filmt.

Meine weitere Frage ist dann: zwischen Bürgersteig und Wohnungstür ist halt größtenteils gepflasterter Bereich der zwar meiner Meinung nach erkennbar nicht mehr Bürgersteig ist - aber keine Markierung oder alzu klare Grenze aufweist.
Ist das OK so?

Darf ich also jede Person filmen die sich in den paar Metern zwischen Bürgersteig und Wohnungstür bewegt - Postboten etc. eingeschlossen.
Die Personen sollen ja das Recht (und die Möglichkeit) haben sich der Überwachung zu entziehen - aber für Postboten o.ä. würde das ja nicht gelten. Die müssen ja bis an die Haustür.

/edit:
Ich glaube ich lasse das einfach sein und baue die Kamera einfach drinnen ein - Richtung Haustür. Wenn jemand unerlaubt eindringt hat man den dann so auch drauf ^^

Die Kamera die den PKW Platz abdeckt wird dann mit einem Sichtschutz modifiziert sodass nur das Grundstück erfasst wird

Wäre aber natürlich trotzdem nett wenn ich auch den Bereich vor der Haustür filmen dürfte.
Der relevante Gesetztestext scheint übrigens § 6b BDSG zu sein
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt bei der Kamera-Überwachung einiges zu beachten.

1. Wird ein Bereich einer öffentlichen Strasse durch die Kamera erfasst, bedarf es dafür einer Sondergenehmigung von der Polizei oder einer anderen zuständigen Behörde (unterscheidet sich je nach Bundesland, daher den Datenschutzbeauftragten des Landes fragen, wenn Zweifel bestehen). Denn nur diese darf öffentlichen Raum überwachen. Gleiches gilt, wenn das Grundstück des Nachbarn mit erfasst wird. Hierbei muss eine schriftliche Genehmigung des Nachbarn vorliegen. Und auch er muss dann entsprechende Hinweisschilder anbringen (siehe 2.).
Eine Ausnahme gibt es bundesweit, wenn man die Wände eines Gebäudes überwacht, diese aber direkt an eine öffentliche Strasse grenzen. In dem Fall ist eine Überwachung eines 1 Meter breiten Streifens zulässig, sofern es bereits in der Vergangenheit Beschädigungen an der Wand gab (muss auch nachgewiesen werden, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt; muss also rechtssicher dokumentiert sein, wie z.B. durch eine Anzeige bei der Polizei o.ä.).
2. Es muss deutlich ersichtlich sein, wenn ein Grundstück videoüberwacht wird. D.h. es müssen Hinweisschilder am Tor angebracht sein, die darauf hinweisen, dass das Grundstück per Kamera überwacht wird, so dass jeder, der den überwachten Bereich betritt, über diese Überwachung informiert ist.
3. Gibt es Mietparteien im Haus, darf eine Kameraüberwachung nur durchgeführt werden, wenn diese der Überwachung schriftlich zugestimmt haben.
4. Aufnahmen dürfen nicht länger als 72 Stunden gespeichert werden. Ausnahmen gibt es hier nur bei längerer Abwesenheit des Eigentümers, wobei die Abwesenheit nachweisbar sein muss.

Insgesamt gilt: Es müssen 3 Dinge immer nachgewiesen werden... die Erforderlichkeit, die Zulässigkeit und die Hinweispflichten. Sonst kann es bei einem Rechtsstreit zu Problemen kommen. Ich rate daher zur Beratung durch einen entsprechend spezialisierten Anwalt oder den Landesdatenschutzbeauftragten.

Im übrigen gilt als öffentlicher Raum jeder Bereich, der ohne Zugangsbeschränkung (Zaun, Tor etc.) begehbar ist, auch wenn er bereits zum Grundstück gehört. Daher kann man bei "meiner Meinung nach erkennbar nicht mehr Bürgersteig" davon ausgehen, dass deine Meinung da nicht viel zählt.
 
Im übrigen gilt als öffentlicher Raum jeder Bereich, der ohne Zugangsbeschränkung (Zaun, Tor etc.) begehbar ist, auch wenn er bereits zum Grundstück gehört. Daher kann man bei "meiner Meinung nach erkennbar nicht mehr Bürgersteig" davon ausgehen, dass deine Meinung da nicht viel zählt.

Genau darauf bin ich auch gestoßen. Danke nochmal !

Wie gesagt muss ich dann wohl oder übel die Kamera innen anbringen. Suboptimal für mich, aber Datenschutzrechtlich durchaus plausibel.

Allerdings bin ich mir blöderweise nichtmal sicher dass das ok geht - da bestimmte Personengruppen an meiner Tür klingeln müssen (Paketboten etc.) und somit erfasst werden sobald ich die Tür öffne.
 
Moin

Was Du da machen willst, ist keine Videoüberwachung (auch wenn die meisten das so verallgemeinern), sondern eine Videoaufzeichnung.
Eine Videoaufzeichnung ist keine Sicherheitsmaßnahme, da die Aufnahmen, i.d.R. erst nach der begangenen Tat ausgewertet werden. Damit helfen Sie möglicherweise bei der Aufklärung, sie verhindern die Tat aber nicht.

Lass dich von der Polizei beraten, welche Sicherungsmaßnahmen Du bei dem Haus einbauen kannst. Das bieten viele Polizeidienststellen als Service für die Bürger an.

Sentrax
 
Moin

Was Du da machen willst, ist keine Videoüberwachung (auch wenn die meisten das so verallgemeinern), sondern eine Videoaufzeichnung.
Eine Videoaufzeichnung ist keine Sicherheitsmaßnahme, da die Aufnahmen, i.d.R. erst nach der begangenen Tat ausgewertet werden. Damit helfen Sie möglicherweise bei der Aufklärung, sie verhindern die Tat aber nicht.

Lass dich von der Polizei beraten, welche Sicherungsmaßnahmen Du bei dem Haus einbauen kannst. Das bieten viele Polizeidienststellen als Service für die Bürger an.

Sentrax

es ist zwar richtig dass ich die daten lediglich erst auswerten würde, sobald gegebener anlass besünde - allerdings ist mir nicht bekannt dass es da datenschutztechnisch einen unterschied gibt

das recht am eigenen bild, bzw. der eigenen person, scheint stetig zu gelten - unabhängig davon ob die daten ausgewertet werden oder nicht

oder existieren für kurzzeitige (max. 72h) aufnahmen tatsächlich andere regelungen?
 
Allerdings bin ich mir blöderweise nichtmal sicher dass das ok geht - da bestimmte Personengruppen an meiner Tür klingeln müssen (Paketboten etc.) und somit erfasst werden sobald ich die Tür öffne.

Für diese Personen gibt es die Informationspflicht, d.h. die Pflicht Hinweisschilder anzubringen.

oder existieren für kurzzeitige (max. 72h) aufnahmen tatsächlich andere regelungen?
Nein. Dafür gelten keine anderen Regeln.
 
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