(Il)Legalität von noCD cracks

Moin

a) Ein noCD Crack ist grundsätzlich illegal.
b) Ein Spiel darf nur dann auf 2 Rechnern installiert werden, wenn der Hersteller das auch erlaubt.
c) Gemeinsam spielen geht nur, wenn für beide Installationen eine eigene CD/DVD existiert.

Sentrax
zu a) Nicht unbedingt, wenn man die nocd nämlich nutzt, um _die eigene, originale_ CD/DVD zu schützen und nicht ständig im Laufwerk zu haben - in den Zeiten der Billigst-CDs/DVDs eigentlich ein Muss. Wenn die nocd allerdings Kopierschutzmechanismen aushebelt wirds eine Gratwanderung in unserer Firmen-optimierten Hemisphäre.

zu b) Eigentlich ist es andersherum...der Hersteller muss verbieten, das Programm auf mehreren Rechnern zu installieren. Mit der gleichzeitigen Nutzung von Installationen einer Programmkopie ist es was anderes...das schließen die meisten Hersteller per se in ihren AGB oder Lizenzvereinbarungen aus. Bei "echten" Programmen gibt es daher immer auch nen Dongle dazu.

zu c) FACK, oder eine andere Form der Lizensierung (Download-Option etc.)
 
Moin sTEk
zu a) Nicht unbedingt, wenn man die nocd nämlich nutzt, um _die eigene, originale_ CD/DVD zu schützen und nicht ständig im Laufwerk zu haben - in den Zeiten der Billigst-CDs/DVDs eigentlich ein Muss. Wenn die nocd allerdings Kopierschutzmechanismen aushebelt wirds eine Gratwanderung in unserer Firmen-optimierten Hemisphäre.
Ja, es gibt Ausnahmen. Die gelten für den Fall, das ein Mangel an der Software nicht durch den Hersteller behoben wird.
Das Laufwerk oder die CD zu schonen kein Mangel der Software, da die Funktion ja beim Kauf i.d.R. bereits bekannt ist (Kopierschutz).

zu b) Eigentlich ist es andersherum...der Hersteller muss verbieten, das Programm auf mehreren Rechnern zu installieren. Mit der gleichzeitigen Nutzung von Installationen einer Programmkopie ist es was anderes...das schließen die meisten Hersteller per se in ihren AGB oder Lizenzvereinbarungen aus.
Ganz klar falsch. Das Gesetz verbietet jede nicht autorisierte Kopie. Eine Installation + 1 Sicherungskopie (des Datenträgers) werden als Bestimmungsgemäß angesehen. Jede weitere Nutzung muss erlaubt werden. (Auch da gibt es Ausnahmen, die betreffen aber nicht den Regelbetrieb)

Sentrax
 
Moin sTEk
Ja, es gibt Ausnahmen. Die gelten für den Fall, das ein Mangel an der Software nicht durch den Hersteller behoben wird.
Das Laufwerk oder die CD zu schonen kein Mangel der Software, da die Funktion ja beim Kauf i.d.R. bereits bekannt ist (Kopierschutz).Sentrax
...sein müsste... Ich kenne kein Programm, bei dem auf der Verpackung steht: CD muss bei Benutzung im Laufwerk liegen!

Ganz klar falsch. Das Gesetz verbietet jede nicht autorisierte Kopie. Eine Installation + 1 Sicherungskopie (des Datenträgers) werden als Bestimmungsgemäß angesehen. Jede weitere Nutzung muss erlaubt werden. (Auch da gibt es Ausnahmen, die betreffen aber nicht den Regelbetrieb)
Da bitte ich um das entsprechende Gesetz plus Paragraphen. Eine Installation ist ja keine Kopie und ich kaufe eine Software für die Nutzung, nicht für die Installation. Wenn ich drei Rechner habe und eine Software zeitlich getrennt auf den drei Rechner verwende, ist das nicht illegal - es sei denn, die Lizenzvereinbarung schreibt das. Für die gleichzeitige Nutzung gibt es ja dann auch Multiplatz-Lizenzen, wie z.B. von Virenscannern her bekannt. Man könnte an sich ja die Software vor jeder Nutzung auch installieren und dann wieder deinstallieren, um sie dann auf einem anderen Rechner zu nutzen - welch unendlicher Schwachsinn.
Eine kopie ist übrigens wieder illegal, wenn es einen Kopierschutz gibt - selbst dann, wenn man als Nutzer diesen nicht einmal mitbekommt, weil das Laufwerk oder ein Treiber den schon durch Funktionalität aushebelt. Welch schöne zerregelte deutsche Welt...
 
Moin sTEK
...sein müsste... Ich kenne kein Programm, bei dem auf der Verpackung steht: CD muss bei Benutzung im Laufwerk liegen!
Muss auch nicht. Die Angabe Kopierschutz reicht aus. Wie der dann technisch realisiert wird ist, muss der Käufer vorher erfragen, wenn das für ihn interessant ist.

Da bitte ich um das entsprechende Gesetz plus Paragraphen.
UrhG § 16 Vervielfältigungsrecht

Eine Installation ist ja keine Kopie ...[
Mit Kopie sind keine 1:1 Kopien gemeint.
Eine Installation ist eine Vervielfältigung (Kopie) im Sinne des Gesetzes.

Welch schöne zerregelte deutsche Welt...
Da hast Du Recht. Grade das Urheberrecht ist so kompliziert, das man das gar nicht erschöpfend behandeln kann.

Für die Fragestellung im Beitrag #17 ist meine Aussage aus #19 korrekt und hinreichend genau.

Sentrax
 
Gilt im Falle der Frage Installation <> Kopie nicht wirklich und wird in den Lizenzbestimmungen der einzelnen Softwareanbieter geregelt. Ich habe gerade einmal einen Querbeetschlag gemacht . Und da der Fall der Installation/Kopie meist explizit angegeben wird, sollte bei Fehlen eines solchen Passus eine gleichzeitige Installation bei temporär geteilter Nutzung per Gesetz allerhöchstens Grauzone sein.


Quelle: EULA
1. ...Diese einfache Lizenz ohne Berechtigung zur Unterlizenz muss die Software auf einem beliebigen Einzelcomputer installieren und benutzen, der ein Betriebssystem mit gültiger Lizenz verwendet. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers und der Zahlung zusätzlicher Lizenzgebühren ist weder die gleichzeitige Benutzung auf zwei oder mehreren Computern noch die Benutzung in einem lokalen Netzwerk oder einem anderen Netzwerk (einschließlich - aber nicht darauf beschränkt - dem Internet) zulässig. Vorbehaltlich des Vorgenannten darf der Lizenznehmer die Software nicht in einer Art und Weise verwenden, die es anderen Anwendern als dem Lizenznehmer oder den Beschäftigten des Lizenznehmers gestattet, die Software zu benutzen. Der Primäranwender des Rechners, auf dem die Software installiert ist, kann für seine ausschließliche Benutzung auf einem Homecomputer oder tragbaren Computer eine zweite Kopie der Software installieren, aber der Lizenznehmer darf nur eine (1) Kopie gleichzeitig benutzen. Wenn der Lizenznehmer mehrere Lizenzen für die Software besitzt, dann darf der Lizenznehmer jederzeit so viele Kopien der Software benutzen, wie er Lizenzen hat. ...

Quelle: Macromedia Deutschland - Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
2. ... (b) Verwendung von Software auf tragbaren Computern und Heim-PCs (Ausgenommen Softwarelizenzen, die mit einem Mengenrabatt erworben wurden). Nach Maßgabe der Bedingungen dieses Vertrags darf der Hauptbenutzer zusätzlich zu der gemäß Abschnitt 2(a) erlaubten Kopie auf dem Hauptcomputer, auf dem die Software installiert ist, eine weitere Kopie der Software anfertigen und diese entweder auf dem tragbaren PC oder dem Computer bei sich zu Hause zur ausschließlich eigenen Verwendung installieren, vorausgesetzt:
(A) die Kopie der Software, die auf dem tragbaren Computer bzw. Heim-PC installiert ist, wird (i) nicht gleichzeitig mit der ersten Kopie auf dem hauptsächlich verwendeten Computer verwendet und (ii) vom Hauptbenutzer nur zu den erlaubten Zwecken für diese Version bzw. Ausgabe (beispielsweise nur zu Schulungszwecken) verwendet; (B) die Kopie der Software auf dem tragbaren Computer bzw. Heim-PC wird nicht installiert oder verwendet, nachdem der Benutzer nicht mehr Hauptbenutzer des hauptsächlich verwendeten Computers ist, auf dem die Software installiert ist; und (C) die Software ist nicht unter einem Mengenrabatt lizenziert....


Man kann es sogar an einen Rechner koppeln...
Quelle: Lizenzverträge für Endbenutzer
PRODUKT ALS OEM-VERSION. Sofern das Produkt als OEM-Version gekennzeichnet ist, können Sie die Software nur mit der Original-Computer- oder elektronischen Ausstattung ("Original Equipment") verwenden, mit der die Software ursprünglich ausgeliefert wurde.


Für die Fragestellung im Beitrag #17 ist meine Aussage aus #19 korrekt und hinreichend genau.
:]
 
Moin sTEk

Bei jeder Installation handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Vervielfältigung (Kopie). Das ist Stand der Rechtsprechung.
In der von Dir zitierten EULA steht das auch genauso drin: "... eine zweite Kopie der Software installieren, aber der Lizenznehmer darf nur eine (1) Kopie gleichzeitig benutzen."

Natürlich darf ein Anbieter weitere Kopien erlauben. Dann darf ein User auch mehr als die eine Kopie installieren. Das ist seit ein paar Jahren (vor einigen Jahren war das noch nicht so) im Bereich der Bürosoftware mittlerweile sogar üblich.
Bei Spielen (Kauf-Spiele) wäre mir das aber neu, das die Anbieter mehrere Kopien (Installation auf mehreren Rechnern) erlauben. Jedenfalls hab ich keine Spiele, bei denen die zeitgleiche Installation auf mehr als einem Rechner erlaubt wäre.

Ausnahme sind Online- und Download-Spiele. Bei denen wird das zeitgleiche Spiele durch einen Onlinekopierschutz durchgesetzt.

Eine Kopplung von OEM-Lizenzen an eine bestimmte Hardware würden viele Anbieter gerne sehen. Das ist aber spätestens seit dem Urteil des EuGH zu Gebrauchtsoftware nicht mehr durchsetzbar. Es sei denn durch technische Maßnahmen.

Bei Kaufsoftware sind die EULA ohnehin i.d.R. kein wirksamer Vertragsbestandteil.
Bei Software, die per Download verkauft wird, dürften in vielen Fällen, die EULA in wesentlichen Teilen unwirksam sein.

Alles mit Blick auf den Endanwender. Im Businessbereich sieht die Rechtslage anders aus.


Kurz gesagt: Als Endkunde darf man eine gekaufte Software nur auf einem Gerät installieren und benutzen, sowie eine Sicherungskopie machen. Jede darüber hinausgehende Nutzung muss durch den Rechteinhaber erlaubt werden.
Alles andere sind Sonderfälle, die meistens nur durch einen Fachanwalt rechtlich hinreichend bewertet werden können.

Sentrax
 
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