Illegaler Download - Geldstrafe

Hi Leute,

meine Freundin hat gestern einen Brief wegen illegaler Internet Aktivitäten bekommen.
In dem Brief geht es darum ein Musik Album zum Download freigestellt zu haben (über ein BitTorrent System).
Jetzt wird sie aufgefordert in 2 Tagen 1200 Eur zu zahlen oder nach Ablauf der 2 Tage 5000 Eur.

Meine Freundin hat ein WLAN Netzwerk in dem so ziehmlich die ganze Familie rum surft :>
Jetzt wollte ich mal fragen, ist es möglich durch die angegebene IP Adresse (die im Brief stand) den genauen Computer (-namen) zu ermitteln ?
Oder welche Möglichkeiten hat der Kläger den Download nachzuweisen ?
 
Zuerst sollte mal geprüft werden von wem die Abmahnung kommt.
Such mal ein wenig bei Google, nicht das sie nur Opfer einer Abmahnwelle ist. Stimmt das mit dem Musikalbum denn?
Also hat sie es zur Verfügung gestellt?

Nur anhand der IP kann man im Haus nicht den genauen Rechner bestimmen, nur den Router bzw Internetanschluss
(und jetzt kommt gefährliches Halbwissen von mir: Und damit nur auf die Person zurückgreifen, auf welcher der Internetanschluss gemeldet ist)

Bei mir in der WG gab es auch mal so einen Fall und da war es solch eine Abmahnwelle (Allerdings ging es da um 300? und nicht gleich um 1200?).

Meine Mitbewohnerin hat damals nicht darauf reagiert und es ist seitem auch nichts mehr passiert (schon 2 Jahre her). Allerdings muss das jeder selber wissen, wie er/sie damit umgeht.
 
Also das mit den 2 Tagen halte ich schonmal für unglaubwürdig.
Sollte es sich aber nicht eindeutig um Abzocke handeln, sollte sie dringend zum Anwalt gehen, da hier niemand fachlich korrekte Ratschläge geben kann.
 
Eine solche Zahlungsaufforderung stellt eine Nötigung dar und wird weder von staatlichen Behörden, noch von wirtschaftlich orientierten Musikfirmen versendet. Eine Zahlungsaufforderung zu solch einem Thema ist in 99% der Fälle Betrug.
 
In erster Instanz sollte auch der Verbraucherschutz eine gute Anlaufstelle sein, die werden dich schon entsprechend beraten wenn nicht würde ich zum Anwalt deiner Wahl gehen.
 
Solange so eine Zahlungsaufforderung nur von einem Anwalt kommt, kann sie getrost ignoriert werden. Langsam sollte sich das aber mal rumgesprochen haben, nachdem solche Abmahnungen mittlerweile auf der Tagesordnung von Internetnutzern stehen. Ein Anwalt hat kein Recht Schadensersatzforderungen zu stellen, solange dafür kein Gerichtsbeschluss vorliegt. Also erstmal abwarten. Sollte dann tatsächlich was vom Gericht oder von der Polizei kommen, darf das natürlich nicht mehr ignoriert werden. Es muss sofort Einspruch eingelegt werden. Zum Prozess lassen es solche Anwaltskanzleien aber erfahrungsgemäss garnicht erst kommen.

Man könnte das ganze aber noch etwas verschärfen. Frage bei deinem Provider nach, ob die im Schreiben genannte IP tatsächlich am genannten Tag auf euren Anschluss geschaltet war. In den meisten Fällen wird nämlich von den Anwälten nur ermittelt, welcher Provider für jemanden zuständig ist, und dann wird einfach eine zufällige IP aus seiner IP-Range angegeben. Ist die IP zum genannten Zeitpunkt nicht auf euren Anschluss geschaltet gewesen, drohe der Kanzlei damit Anzeige zu erstatten, weil sie unter Vorspielung falscher Tatsachen versucht Geld von dir zu erpressen, was man dann allgemein als Nötigung bezeichnet. Wenn du dir den Spass gönnen willst und eine gute Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dann auch gleich eine entsprechende Anzeige wegen Nötigung machen.

Ist die IP tatsächlich eine, die zur genannten Zeit auf deinen Anschluss geschaltet war, wende dich an deinen Provider und lasse dir von ihm eine Kopie des Gerichtsbeschlusses geben, der ihn zur Rausgabe dieser Daten an die Kanzlei aufforderte. Liegt ein solcher Beschluss nicht vor, wende dich an die Verbraucherzentrale. In dem Fall hat sich nämlich der Provider strafbar gemacht, indem er private Daten ohne entsprechende Genehmigung und Befugnis rausgegeben hat. Da muss sich dann definitiv jemand mit entsprechendem Rechtswissen einschalten.
 
Also aufgrund der Summen gehe ich davon aus, dass es sich um eine Abmahnung
und nicht um eine Zahlungsaufforderung handelt. Dann sollte man zumindest
mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagieren.
[repeatmode]
Golgotha hat einen sehr guten Link gegeben, der über die weiteren Möglichkeiten
und eventuellen Konsequenzen informiert.
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Also sollte man hier nicht weiter spekulieren, eine richtige Abmahnung kann man
nicht einfach aussitzen.

Gruss
 
Zitat vom Link, auf den Golgotha verwies:

Das Forum der Initiative Abmahnwahn-Dreipage.de ist ein reines Laien-Forum und richtet sich danach,
was im Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) sowie anderen festgelegt wird.

Ein Impressum, anhand dessen sich evtl. die Qualität der dortigen Beiträge bewerten liesse, konnte ich dort auch noch nicht entdecken. Es weist lediglich eine mir unbekannte Privatperson aus, keine Anwaltskanzlei o.ä.. Woran macht ihr also fest, dass dies ein "sehr guter Link" ist? Ich bin bei solchen "Initiativen" immer recht skeptisch, was ihre Kompetenz angeht. Da wäre ein Link auf eine entsprechend spezialisierte Anwaltskanzlei oder halt auf http://www.abmahnwahn-dreipage.de/Anwalt.html meiner Meinung nach besser. Die Kompetenz des dortigen Forums zu diesem Thema ist jedenfalls genauso in Zweifel zu ziehen wie die des Habos.
 
Hättest du dich im Bereich Informationen umgesehen wärst du auf die
modifizierte Unterlassungserklärung gestossen und den Sinn und Zweck einer
solchen. Das Muster wird dort sogar von einem Anwalt ins "Deutsche" übersetzt.
Im Forum selbst habe ich jetzt nicht gelesen, doch die Informationseiten sind
meiner Meinung nach auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
Auch findet man noch andere Musterschreiben zum teil ebenfalls von Anwälten.

Gruss
 
Auch wenn es (leider) in's Offtopic geht: D.h. also, dass ich hier lediglich ein paar Einspruchschreiben meines Anwalts reinstellen muss um dem Habo eine Kompetenz für dieses Thema zuzuschreiben? Ich denke alles im Internet ist zu bezweifeln und das sollte man auch tun. Wer sich an ein Forum wendet um solche Fragen, die eigentlich nur ein Anwalt unter Kenntnis des detaillierten Sachverhalts klären kann, zu stellen, der erwartet vermutlich eher Erfahrungen anderer User mit ähnlichen Fällen und keine Rechtsberatung, die meiner Meinung nach auch die verlinkte Seite nicht ersetzen kann. Die Unterlassungsaufforderung z.B. ist lediglich ein zusätzliches Mittel um kein indirektes Schuldeingeständnis zu machen. Ob eine fehlende Unterlassungsaufforderung aber überhaupt als Schuldeingeständnis gewertet wird oder nicht, entscheidet immernoch ein Gericht nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.

Im übrigen ist mir der Sinn und Zweck der sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung durchaus klar. Aber nur weil eine Seite darauf hinweist und Vorlagen bereit stellt, weist das noch lange nicht ihre Kompetenz aus. Kompetent in diesem Fall ist ausschliesslich ein Anwalt, Richter oder sonstiger Rechtsgelehrter und der wird sicherlich keine Entscheidung treffen, bevor er nicht den ganzen Einzelfall kennt.
 
@bitmuncher
Ich werde mich mit dir nicht weiter streiten.
Meiner Meinung nach findet man auf dieser Seite gute Tipps zum
Verhalten im Falle einer Abmahnung und dies in einer auch für Nichtjuristen
verständlichen Sprache. Es wird nicht gesagt, dass man keinen Anwalt braucht,
sondern nur wie weit man eventuell ohne Anwalt gehen kann und welche Fehler
man hier vermeiden muss. Es werden sogar Fachanwälte verlinkt, siehe eigenen
Post.
Soll der Leser selber entscheiden.

Gruss
 
Ich hätte hier noch einen "Empfänger mit unbekannter Adresse verzogen"-Stempel... :D
 
soweit ich weiß, gibt es seit geraumer Zeit eine gesetzliche Deckelung der Abmahn-Kosten bei erstmaligen Urheberrechts-Verletzungen. Diese liegt bei 50 oder 100 Euro oder so....

Als ich damals wegen 'nem besch... Link zu Slysoft 'ne teure Abmahnung bekam, gab's diese Deckelung noch nicht, jedoch habe ich - wie viele andere auch - 'ne nette Mail an Frau Zypries geschrieben, bis sie es eingesehen hat und reagiert hat ;)

Und selbst damals konnte ich mit modifizierter Unterlassungserklärung, Einsenden von damaligem ALG II-Bescheid, etc. die zu zahlende Summe auf unter die Hälfte drücken...

Sollte es sich also um eine erstmalige Urheberrechtsverletzung handeln, ist eine Abmahnsumme von 1200 Euro nicht wirklich möglich...

poste mal bitte, von wem die Abmahnung kommt und wegen welchem Album.

Die meisten der großen Platten-Labels werden von RAe Waldorf, München, vertreten, welche sich auf das große Geld mit Abmahnungen, speziell Urheberrecht, spezialisiert haben...
 
Gedeckelt wurde was der abmahnende Anwalt für seine Arbeit verlangen darf.
dir gegenüber hat der Anwalt sowieso kein Recht auf Kostenerstattung.
Er kann es von dir nur im Namen seines Mandanten fordern.

§ 97a Abs.2 UrhG:
Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher
Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach
gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des
geschäftlichen Verkehrs auf 100,00 Euro.

Nur bei einem Streitwert von 10000 ? pro Titel ist man schnell nicht mehr im Bereich
einer unerheblichen Rechtsverletzung.
Nicht gedeckelt ist was der Urheber als Vergleichssumme fordern darf.
Aber die ist ja verhandelbar, wenn es darauf ankommt vor Gericht und dann muss
dir der Verstoss erst einmal nachgewiesen werden, ob die Beweise rechtmässig
erlangt wurden ......
Auch der Streitwert wird dann vom Gericht festgelegt. Aber das soll dir dein Anwalt
erklären den solltest du dir dann leisten.

Deshalb kommt man ja mit der modifizierten Unterlassungserklärung auch oft gut raus
(wobei man dies erst nach drei Jahren Verjährungsfrist sagen kann),
weil sie eventuell zuwenig gegen dich in der Hand haben um noch auf ihre Kosten
zu kommen.

Gruss
 
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