Folgendes, ich habe mirmal Gedankengemacht ob die oftmals bei Programmen mitgelieferten Eulasüberhaupt rechtens sind. Laut deutschem Gesetz muss dem Kunden vor dem Kauf der Software jegliche vertraglichen Bindungen die er eingeht bekannt sein.
Dies ist auch logisch damit man nicht die Katze im Sack kauft, nur ist es so das diese Eulas erst bei oder nach der Installation das erste Mal sichtbar werden. Der Käufer sieht also seinen Vertrag erst nach dem Kauf. Dies ist strenggenommen gegen das Gesetz. Dies wird durch das "Wenn sie es nicht akzeptieren, geben sie die Ware zurück" versucht zu umgangen, aber ich frage mich ob man eine Eula vor dem Gericht überhaupt nach deutschem Gesetz halten kann wenn sie von Anbeginn nicht rechtens ist.
Nunja, das ist Punkt 1 meiner Frage gewesen, das Zweite ist folgendes:
Das man das Programm nicht verändern darf oder allemöglichen Dinge steht ja immer in der Eula. Ansonsten darf man damit machen was man möchte. Was ist nun wenn ich das Programm vor dem Lesen der Eula so abändere das keine Eula erscheint und ich ihr nirgendswo zustimme ?
Solange ich keiner Eula zugestimmt habe gehe ich auch keinerlei vertragliche Bindung ein, ich darf also mit der von mir gekauften Software machen was ich will. Unter anderem diese natürlich auch ändern.
Das würde mich mal beides sehr interessiere, kennt ihr vielleicht Gerichtsfälle in denen diese Problematiken schon behandelt wurden ?
Übrigens, was ausschlaggebend für diese Überlegung war:
Bei Microsoft Produkten legt einem in Deutschland der Händler die Eula beim Kauf in gedruckter Form zu, jeder Händler der Microsoft Produkte verkauft hat diese Eulas daliegen. Dies hat Microsoft wohl gemacht um sich rechtlich abzusichern da alles andere eben rechtlich nicht haltbar sein könnte.
Dies ist auch logisch damit man nicht die Katze im Sack kauft, nur ist es so das diese Eulas erst bei oder nach der Installation das erste Mal sichtbar werden. Der Käufer sieht also seinen Vertrag erst nach dem Kauf. Dies ist strenggenommen gegen das Gesetz. Dies wird durch das "Wenn sie es nicht akzeptieren, geben sie die Ware zurück" versucht zu umgangen, aber ich frage mich ob man eine Eula vor dem Gericht überhaupt nach deutschem Gesetz halten kann wenn sie von Anbeginn nicht rechtens ist.
Nunja, das ist Punkt 1 meiner Frage gewesen, das Zweite ist folgendes:
Das man das Programm nicht verändern darf oder allemöglichen Dinge steht ja immer in der Eula. Ansonsten darf man damit machen was man möchte. Was ist nun wenn ich das Programm vor dem Lesen der Eula so abändere das keine Eula erscheint und ich ihr nirgendswo zustimme ?
Solange ich keiner Eula zugestimmt habe gehe ich auch keinerlei vertragliche Bindung ein, ich darf also mit der von mir gekauften Software machen was ich will. Unter anderem diese natürlich auch ändern.
Das würde mich mal beides sehr interessiere, kennt ihr vielleicht Gerichtsfälle in denen diese Problematiken schon behandelt wurden ?
Übrigens, was ausschlaggebend für diese Überlegung war:
Bei Microsoft Produkten legt einem in Deutschland der Händler die Eula beim Kauf in gedruckter Form zu, jeder Händler der Microsoft Produkte verkauft hat diese Eulas daliegen. Dies hat Microsoft wohl gemacht um sich rechtlich abzusichern da alles andere eben rechtlich nicht haltbar sein könnte.