[Juristisch] Sind Eulas rechtlich haltbar ? Sowie ein Sonderfall

Folgendes, ich habe mirmal Gedankengemacht ob die oftmals bei Programmen mitgelieferten Eulasüberhaupt rechtens sind. Laut deutschem Gesetz muss dem Kunden vor dem Kauf der Software jegliche vertraglichen Bindungen die er eingeht bekannt sein.

Dies ist auch logisch damit man nicht die Katze im Sack kauft, nur ist es so das diese Eulas erst bei oder nach der Installation das erste Mal sichtbar werden. Der Käufer sieht also seinen Vertrag erst nach dem Kauf. Dies ist strenggenommen gegen das Gesetz. Dies wird durch das "Wenn sie es nicht akzeptieren, geben sie die Ware zurück" versucht zu umgangen, aber ich frage mich ob man eine Eula vor dem Gericht überhaupt nach deutschem Gesetz halten kann wenn sie von Anbeginn nicht rechtens ist.

Nunja, das ist Punkt 1 meiner Frage gewesen, das Zweite ist folgendes:

Das man das Programm nicht verändern darf oder allemöglichen Dinge steht ja immer in der Eula. Ansonsten darf man damit machen was man möchte. Was ist nun wenn ich das Programm vor dem Lesen der Eula so abändere das keine Eula erscheint und ich ihr nirgendswo zustimme ?

Solange ich keiner Eula zugestimmt habe gehe ich auch keinerlei vertragliche Bindung ein, ich darf also mit der von mir gekauften Software machen was ich will. Unter anderem diese natürlich auch ändern.

Das würde mich mal beides sehr interessiere, kennt ihr vielleicht Gerichtsfälle in denen diese Problematiken schon behandelt wurden ?

Übrigens, was ausschlaggebend für diese Überlegung war:
Bei Microsoft Produkten legt einem in Deutschland der Händler die Eula beim Kauf in gedruckter Form zu, jeder Händler der Microsoft Produkte verkauft hat diese Eulas daliegen. Dies hat Microsoft wohl gemacht um sich rechtlich abzusichern da alles andere eben rechtlich nicht haltbar sein könnte.
 
nur kurz, für alle die wie ich nicht wissen (bzw. wussten) was ein EULA ist:
-> http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

P.s.

Obwohl diese Verträge auf Laien oft sehr "offiziell" wirken, haben sie in Europa meist keine Gültigkeit: Der Vertrag über die Nutzung der Software wird nämlich schon beim Kauf geschlossen, zu diesem Zeitpunkt ist das EULA für den Kunden jedoch noch nicht einsehbar. Gesetzliche Regelungen, wie z. B. das Urheberrecht gelten auch ohne Erwähnung in einem EULA, darüber hinausgehende Klauseln sind ungültig.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
 
Danke @ starfoxx:

Genau das meinte ich nämlich auch, das Eulas keine Gültigkeit haben wenn sie nicht schon vor bzw. bei Kauf einsehbar waren.

btw. thx @ admin/mod:
Hab auch geschwankt ob das jetzt ins Social Engineering Forum, oder Off Topic gehört ... sry
 
Oha, ich hatte schon einmal darüber gelesen, aber ich war mir nicht sicher, wie zuverlässig die Quelle war.

Dennoch habe ich noch eine Frage. Die EULA ist gültig, wenn man die Software heruntergeladen hat und dann die EULA akzeptiert. Also dürfte man die Installation so abändern, dass keine EULA erscheint?

mfg digi
 
Original von Digi
Dennoch habe ich noch eine Frage. Die EULA ist gültig, wenn man die Software heruntergeladen hat und dann die EULA akzeptiert. Also dürfte man die Installation so abändern, dass keine EULA erscheint?

Das war ja auch was das ich wissen wollte.

Also, weiß es jemand genau ?
 
Original von Orniflyer
(...) Dies wird durch das "Wenn sie es nicht akzeptieren, geben sie die Ware zurück" versucht zu umgehen (...)

hmm.. schonmal versucht ne geöffnete CD beim händler zurückzugeben?

Original von Orniflyer
Was ist nun wenn ich das Programm vor dem Lesen der Eula so abändere das keine Eula erscheint und ich ihr nirgendswo zustimme ?

Ich kann dir da keine sicher Auskunft geben, aber ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte, eine Software zu verändern. Wenn du dir ein Gemälde von leonardo da Vinci kaufst, und mit nem pinsel drüber malst, kann man da auch nix dagegen machen, auch wenn dich einige deswegen gerne Steinigen würden.

das glaiche wäre bei CD's, wenn du die frequenzbereiche von 400 -16000 Hz raus nimmst.

Könnte ja jeder kommen, und auf ne Flasche Wasser schreiben, dass du es nicht schüteln darfst, da sonst die Kohlensäre entweicht, und du damit Modifikationen an dem Produkt vornimmst.


Aber das ist halt nur meine rehtliche Auffassung. Leute die Jahrelang Jura studiert haben, und zu viele schlechte Bücher (gesetzesbücher) gelesen haben, sind da evtl. anderer Auffassung.
 
Hi !

Ihr musst alle bedenken, dass zum Akzeptieren einer EULA lediglich ein kleines
Häkchen gesetzt werden muss. Theoretisch könnte ein 6-Jähriger die Software installieren, obwohl dieser geschäftsunfähig ist. Dazu sind die meisten EULA-Texte auch noch in Englisch.

Juristisch absolut unwirksam !!!

Hinzu kommt, dass das Anklicken von "Ich stimme dem EULA zu" o. ä. nicht zum Abschluss eines Vertrages führt, da diese Handlung keinen objektiven Erklärungsgehalt hat, denn der Hersteller kann nicht davon ausgehen, dass jemand, der bereits das Nutzungsrecht durch Erwerb des Eigentums an dem Datenträger mit der Software erlangt hat, nun noch einen zusätzlichen Vertrag schließen möchte, der ihm dann das Recht zur Nutzung geben würde ? denn das hat er schon. Das Anklicken ist daher keine Willenserklärung, so dass kein Vertrag mit dem Hersteller geschlossen wird.

Quelle : Wikipedia
 
Lese dir bitte die Beiträge durch. Die EULA ist wirksam, wenn man die Software heruntergeladen hat und der EULA zustimmt. Wenn man kein Englisch versteht, so soll man doch nicht einfach die EULA bestätigen.
Theoretisch könnte auch ein 17-Jähriger die EULA akzeptieren, obwohl er das Einverständnis seiner Eltern bräuchte. Der Vertrag ist dann nichtig, der minderjährige Benutzer darf die Software nicht benutzen, da er dazu einen Vertrag bräuchte.

Flame, das hört sich alles logisch an, doch wie sieht es mit dem geistigem Eigentum aus?
 
Geistiges Eigentum is in meinen Augen sowieso irgendwie ne zweifelhafte angelegenheit, da es zu weit in die Angelegenheiten dritter eingreift.

z.B. könnte mir der Hersteller eines Weckers vorschreiben, dass ich den wecker nur zu bestimten Vorgesehenen Zwecken benutzen dürfte. Genausop dürfte er mir laut def. untersagen, den Wecker Auf bateriebetrieb umzurüsten, wenn er nur mit einer Netzversorgung ausgeliefert wird.

Oder der hesteller eines Computers schreibt mir vor, dass ich kein windows darauf installieren darf..
Völliger schwachsinn. Und ich denke man dürfte Software da nicht anders behandeln. Oder würdest du dir vorschreiben lassen wenn du ein Bild kaufts, an welche wand du es hängen darfst, und wieviel Leute dieses Bild gleichzeitig anschauen dürfen? Tja, Bei software schreibt man dir das aber vor... warum sollte ich das akzeptieren?
 
Theoretisch könnte auch ein 17-Jähriger die EULA akzeptieren, obwohl er das Einverständnis seiner Eltern bräuchte. Der Vertrag ist dann nichtig, der minderjährige Benutzer darf die Software nicht benutzen, da er dazu einen Vertrag bräuchte.

Falsch, der "Vertrag" wäre in Deinem Fall erstmal schwebend unwirksam, da er das
Einverständnis der Eltern nachträglich einholen könnte !

Lese dir bitte die Beiträge durch. Die EULA ist wirksam, wenn man die Software heruntergeladen hat und der EULA zustimmt.

Falsch ! Wenn der 10 Jährige Max an den PC seines Vaters geht und dort Software
herunterlädt und installiert ist die EULA nicht wirksam !
 
Hmmm,darf Blizzard dann eigentlich Accounts bannen?
Dieses Recht räumt man ihnen ja auch erst nach dem Kauf,bei der Accounterstellung,ein.

Xalon
 
Original von Codein
Theoretisch könnte auch ein 17-Jähriger die EULA akzeptieren, obwohl er das Einverständnis seiner Eltern bräuchte. Der Vertrag ist dann nichtig, der minderjährige Benutzer darf die Software nicht benutzen, da er dazu einen Vertrag bräuchte.

Falsch, der "Vertrag" wäre in Deinem Fall erstmal schwebend unwirksam, da er das
Einverständnis der Eltern nachträglich einholen könnte !
Vielleicht unterscheiden sich die Gesetze in diesem Fall in D und CH. Ich konnte keinen Punkt zur schwebenden Unwirksamkeit finden. Dennoch ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen, und er dürfte die Software nicht benutzen.

Original von Codein
Lese dir bitte die Beiträge durch. Die EULA ist wirksam, wenn man die Software heruntergeladen hat und der EULA zustimmt.

Falsch ! Wenn der 10 Jährige Max an den PC seines Vaters geht und dort Software
herunterlädt und installiert ist die EULA nicht wirksam !

Das ist doch offensichtlich, oder etwa nicht? Minderjährige sind beschränkt handlungsunfähig. Beschränkt Handlungsunfähige können ohne das Einverständnisses des Vormunds keine Rechtsgeschäfte abschliessen, die ihnen Pflichten bringen. Sie können aber Rechtsgeschäfte abschliessen, die ausschliesslich Vorteile, und keine Pflichten bringen.

Gute Frage Xalon. Irgendwo habe ich gelesen, dass das ein Problem sei, denn es gäbe keine Gesetze für die Spielwelten. Eigentlich sollten die bestehenden Gesetze auch ihre Gültigkeit in den Spielwelten haben, da täglich Handel zustande kommt.
Kommen aber die Spielregeln nicht vor der Accounterstellung?

mfg digi
 
Doch sie kommt vor der Accounterstellung aber da hat man das Spiel ja schon gekauft!
Ach und das mit der schwebend Unwirksamkeit stimmt.

Xalon
 
Zu WoW:

Man könnte eigentlich gegen einen Accountbann klagen da dadurch ja die Ware unbrauchbar wird und man nie rechtlich relevant zugestimmt hat das man dies bei den von Blizzard aufgestellten Regeln akzeptiert.
 
Selbst wenn man das tun würde könnte Blizzard es sich immer noch richten dass man vermeintliche Cheater erst nach ablauf der derzeitigen Gamecard/Abos bannt, so dass sie einfach nicht mehr befähigt werden neue GameTime zu kaufen.

Problem gelöst.
 
Xalon, kann man denn nicht einfach einen weiteren Account erstellen? Oder ist der Account mit dem Spiel verknüpft? (Soweit ich weiss braucht man bei Guild Wars nur einen Serial Code. Das Spiel muss man nicht unbedingt kaufen.)
 
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