Mahnung - Was tun ? (Dringend)

Morgen werde ich wie ich es eigentlich vor hatte, direkt bei diesen Herrn vorbeischaun

Würde ich nicht machen, da hat man schnell etwas :D gesagt, dass nachher gegen
einen verwendet werden kann.
Schreib lieber noch eine Mail, sie sollen dir bestätigen, dass der Account gelöscht
wurde. Beziehe dich auf die Email und den Brief dann sind die am Zug.
Sichere auf jeden Fall die Mail's (Ausdruck), damit du beweisen kannst, dass du
reagiert hast, als du Kenntnis von der Sache bekommen hast.

Gruss
 
e-mails werden im falle eines gerichtstermins nicht berücksichtigt soweit ich weiss genau so wie eine mahnung per email nicht rechtskräftig ist...
ick würd mir da och net so ne pladde machen bringt eh nichts... und wenn sich keiner meldet pech jehabt denke mal das du da auch keinen ranbekommen wirst

im übrigen meine freundin hat die tage von dennen sogar eine sms bekommen "ihr account wurde freigeschalten passwort zum bestätigen ein tippen blabla" (so was in der art) - und sie hat sich definitiv nicht registriert, denn wenn sie mal im internet ist dann nur im icq oder wikipedia ...
 
Mahnungen als E-Mails reichen grundsätzlich aus, auch wenn es Richter gibt, die davon ausgehen dass der Zugang eines Briefes als zuverlässiger anzusehen ist als der einer Mail.
nicht von mir sondern von einer Rechtsanwältin.

Schreibt ihnen, dass ihr den Account nicht eingerichtet habt und auch nicht wollt. Genutzt kann er ja nicht sein.
Aber bevor es als stillschweigendes Einverständnis ausgelegt werden kann.

Gruss
 
wie gesagt "soweit ich weiss" :)

und das ick den da was schreibe ist mir die mühe nicht wert - gehen doch eh nur auf dummfang...
 
§ 106 BGB
Ein Minderjähriger ( also < 18 ), der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

Weiter geht es dann mit:

§ 107 BGB
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters

Kein rechtlicher Vorteil (Kostet ja was)
Einwilligung wurde nicht gegeben.

(§ 110 BGB "Taschengeldparagraph" ist nichts anderes als eine Einwilligung)

Also Vertrag schwebend unwirksam.


§ 108 BGB

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.


Die Eltern haben keine Genehmigung erteilt.
Der andere Teil (dieses Blutsaugerunternehmen) hat jetzt aber offensichtlich zur Genehmigung aufgefordert. Auch daraufhin ist keine Genehmigung erteilt worden.
Nichts sagen = Keine Genehmigung. 14 Tage rum = Genehmigung endgültig nicht erteilt.

Folge: Vertrag (engültig unwirksam).

Allerdings, könnte dennoch die Zahlung für das "erlangte Etwas" fällig werden.
Sprich die genutzen Dienste, da vorsätzlich falsche Daten angegeben wurden.

Ein ähnlicher Schulfall:
[URL]http://hoenn.jura.uni-sb.de/beckmann/repetito_ss99_fall_1.htm[/url]


AAARGH.
Gibts hier keine Funktion zum Smileys abschalten? ;-)


Grundsätzlich würde ich aber trotzdem erstmal sagen:
Irgendsoeiner Pommesbude bloß nix zahlen.
Sollen Sie doch klagen... vielleicht mal bei einem Verbraucherschutzverein informieren
und gucken, ob die Eltern rechtsschutzversichert sind.
 
seltsam...

ich bin vor kurzem, nachdem ich deinen Post gelesen hab auch auf die Seite.
Seltsamerweise, hab ich jetzt ebenfalls diese E-Mail erhalten!
zwar mit falschem Namen, aber ich hab auf simsen.de mich auch nicht angemeldet!
wie ist das möglich?
 
RE: seltsam...

Original von Rockdragon
ich bin vor kurzem, nachdem ich deinen Post gelesen hab auch auf die Seite.
Seltsamerweise, hab ich jetzt ebenfalls diese E-Mail erhalten!
zwar mit falschem Namen, aber ich hab auf simsen.de mich auch nicht angemeldet!
wie ist das möglich?

Vielleicht gibt es in deiner Klasse einen Scherzbold, der sich als dich ausgibt :rolleyes:

MfG dfi
 
blah

und woher soll der wissen auf welche Seiten ich gehe???
...wär ja möglich, das jemand beim Eingeben seiner E-Mail-Adresse sich vertippt hat ^^
chance: 1 zu 'wasweißich'
 
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