Mainboard verschwunden

Hi @ll,

VORGESCHICHTE: Vor zwei Monaten hat mein nagelneues und (von meiner Sicht aus) schweineteueres Mainboard den Geist aufgegeben. Das Bios war bzw ist futsch. Keine Ahnung warum, vielleicht ein Virus (hab deswegen schon mal gepostet). Ihr habt mir geraten entweder 'Selbst ist die Frau' oder, dass ich es Garantieweg versuchen soll. X(

Reparieren ist üfr mich zu umständlich, weil ich da mehr kaputt machen würde, da ich nur minimales Wissen in Sachen Elektronik besitze.

Gesagt, getan hab ich das ganze zurück an den Verkäufer geschickt und auch darüber informiert, dass ich es zurückschicke (merkwürdiges Volk). Ich hab vier Wochen gewartet und nix tat sich. Schließlich hab ich mal nachgefragt. Die erzählten mir, dass ich den Post-Ident-Code ihnen mitteilen sollte. Ich hab gedacht, die meinten den Code wo auf dem Päckchen stand, welches ich von ihnen bekommen habe. Hab die Nummer gemailt, war aber die falsche Nummer. Die wollten die Nummer meines Packetes haben, dass ich weggeschickt hab. Es war aber kein Packet, sondern ein Päckchen. Prima, Päckchen haben keinen Code. Nach weiteren zwei Wochen hab ich bei der Post einen Nachforschungsantrag gestellt und den *jkfaipqfjkl* gemailt, dass ich einen solchen Antrag in Auftrag gegeben hab. Bis heute haben sich die Leute net gemeldet bzw. die Mail bestätigt.

Meine Frage: Bei dem Nachforschungsantrag muss ich angeben, wie schwer die Ware so ungefähr ist. Sind ungefähr 800g ausreichend für ein Mainboard?

Ich hab mir schon überlegt, ob ich mit einem Anwalt drohe falls wieder nix rauskommt. Aber bei einem Warenwert von 60 ? würd ich net durchkommen, oder?

Viele Grüße

Indigo :evil:
 
Hi Indigo,

ein Anwalt würde Dir hier wahrscheinlich wenig nützen, da die Frage, wer das Päckchen verschlampt hat, erstmal geklärt sein muss.
Unabhängig davon ist Dir ein materieller Schaden entstanden, also würdest Du auch mit einem Warenwert von "nur" 60 ? durchkommen. Probier´s doch mal einfach, die anzurufen und mit einem Anwalt zu drohen. Sowas kann manchmal Wunder wirken ;)

cu

nowonda
 
Ja. Drohen kann man immer, aber ich denke, das Honorar des Anwalts steht in schlechtem Verhältnis zum Streitwert... ;)
 
Drohen wäre viellicht eine Idee.

Ich hab mit der Tante bei der Post gesprochen und die meinte, das es fast unmöglich ist, dass etwas verloren geht. Aber trotzem glaub ich, dass die Typen das Päckchen bekommen haben.

Indigo
 
Solche teuren Sachen sollte man zusätzlich immer versichern (versichertes Paket) und als Einschreiben abschicken ... also daß der Empfänger den Empfang mit seiner Unterschrift bestätigt.
 
Ich hab heut das Ergebnis meines 'Nachforschungsantrages' bekommen. Ich hätt kotzen können. So wie ich's verstanden hab, müssten die Typen von www.ll-Shop.de das Päckchen bekommen haben. Uaaa 60 ? zum Fenster raus geschmissen. Was meint ihr, soll ich's den Typen sagen?

Indigo
 
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