Mackz
Member of Honour
Das Bundesministerium der Justiz hat folgende Pressemitteilung herausgegeben:
Das neue Urheberrecht ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 13. September 2003 in Kraft. Das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft reagiert auf die technischen Entwicklungen der letzten Jahre. Mit Anbruch des digitalen Zeitalters war es erforderlich, den Schutz der Urheber auch auf die Verwertung im Internet zu erstrecken. Damit wird der bestehende Schutz des geistigen Eigentums ausgebaut. Von zentraler Bedeutung sind die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz technischer Maßnahmen, mit denen Kreative und Verwerter ihre Leistungen schützen und die Nutzung kontrollieren. ?Wer ? ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich ? Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Gesetz unterstützt Schutzmaßnahmen künftig durch umfassende Umgehungsverbote. So werden gleichzeitig Anreize für den Einsatz neuer Technologien, wie etwa das Digital Rights Management, geschaffen. Mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist die Reform des Urheberrechts noch nicht abgeschlossen. ?Im Urheberrecht haben wir in dieser Legislaturperiode noch viel vor. In einem nächsten Schritt werden wir uns den Themen zuwenden, zu denen es keine zwingenden Vorgaben der EU-Richtlinie ?Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" gibt. Wir wollen vor allem das urheberrechtliche Vergütungssystem reformieren. Als Auftakt zur nächsten Reform veranstalten wir am 16. September 2003 zusammen mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht in München ein Symposium," kündigte Zypries an.
Das reformierte Urheberrechtsgesetz findet ihr hier: http://www.bmj.bund.de/images/11650.pdf
Eine wichtige Änderung besteht in § 95a:
Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
In Zukunft handelt also derjenige rechtswidrig, der mit Hilfe von Wandlerprogrammen, Brennern etc. den Kopierschutz umgeht. Das Recht, sich eine Sicherungskopie einer Musik CD oder einem DVD Film zu ziehen - § 108b -) gilt nur für Träger ohne Kopierschutz. Das Kopieren von Kopien ist unzulässig.
Somit besteht nicht nur ein Verbot der Software, die Kopierschutz-Mechanismen aushebelt oder umgeht, sondern auch des Supports zu diesen Programmen und Hilfeleistungen zum Umgehen eines Kopierschutzes.
Aus diesem Grund werden wir unsere Boardregeln gemäß dieses Gesetzes verändern.
Wir bitten um Euer Verständnis!
Leitfaden:
Dürfen Dateien aus Tauschbörsen wie Kazaa oder eMule heruntergeladen werden?
Nein. Sich Software per eMule, Kazaa oder anderen P2P-Netzwerken zu besorgen, ist schlicht Piraterie. Es ist und bleibt verboten.
Was kann mir passieren, wenn ich Software oder Spiele herunterlade und installiere, für die ich keine Lizenz habe?
Man kann wegen Urheberrechtsverletzung belangt werden. Konkret heißt dies, dass man als Schadenersatz das Doppelte der üblichen Lizenzgebühren für das jeweilige Programm bezahlen muss.
Darf ich Filme oder Musik aus Tauschbörsen herunterladen?
Nein. Künftig dürfen kopiergeschützte Musik-Dateien oder Filme nicht mehr heruntergeladen werden. Einen guten Glauben (nach dem Motto: "Ich habe aber geglaubt, dass es nicht geschützt war...") gibt es im Urheberrecht nicht.
Darf ich Dateien bei Kazaa, eMule und Co anbieten?
Eigene Dateien selbstverständlich. Fremde Software, Filme oder Musik nicht. Daran ändert sich durch das neue Urheberrecht nichts.
Darf ich Sicherungskopien von Software machen, die ich gekauft habe?
Ja, auch von DVDs und CDs durfte und darf man in Zukunft eine Kopie für den eigenen Gebrauch machen. Dies soll zukünftig verboten sein, wenn dadurch ein Kopierschutz umgangen wird. Echte 1:1 Kopien werden wohl auch bei bestehendem Kopierschutz erlaubt bleiben.
Darf ich Freunden eine selbstgebrannte CD mit meinen Lieblingssongs schenken?
Ja, wenn es sehr enge Freunde sind. Allerdings dürfen die Kopien nur vom Original angefertigt werden. Maximal erlaubt sind derzeit sieben Kopien - zukünftig sollen nur noch drei erlaubt sein.
Darf ich Sicherheitskopien tauschen?
Nein. Das Anbieten im Internet oder per Tauschbörse ist in jedem Fall verboten. Dabei ist es auch egal, ob die CD kopiergeschützt war oder nicht. Übrigens: Während die Staatsanwaltschaften und die Musikindustrie gegen Downloader derzeit nur selten vorgehen, wird gegen Anbieter von CDs und Filmen aktiv vorgegangen. Im Grunde kann jede IP-Adresse festgestellt werden. Um dann den Inhaber des Anschlusses zu ermitteln, ist es nur ein kleiner Schritt.
Darf ich mir Software zum Kopieren von DVDs und CDs besorgen und benutzen?
Ja. Die Software an sich ist nicht verboten. Eventuell macht sich der Hersteller der Software schadenersatzpflichtig oder strafbar, wenn der einzige Zweck der Software in der Umgehung eines Kopierschutzes liegt. Da es auch ungeschützte CDs und DVDs gibt, ist eine Software, die CDs und DVDs kopiert, nicht grundsätzlich verboten.
Darf ich Software herunterladen, die einen Kopierschutz umgeht?
Ja. Nur der Hersteller macht sich schadenersatzpflichtig und eventuell auch strafbar. Ein Benutzer, der sich ein solches Programm aus dem Netz runterlädt, dem Gesetzeswortlaut nach nicht.
Dürfen noch Kopierprogramme für Musik oder Video verkauft werden?
Sie werden zukünftig verboten sein. Zumindest wenn ihr Zweck darin besteht, den Kopierschutz von CDs / DVDs zu knacken. Auch in anderen EU-Ländern dürfen solche Kopierprogramme nicht mehr verkauft werden. Außerhalb der EU werden sie auch weiterhin erhältlich sein.
Darf ich Hyperlinks zu Kopierprogrammen für Musik, Software oder Video setzen?
Nein. In Deutschland sollte man auf seiner Website Links auf solche Programme vermeiden. Man macht sich sonst schadenersatzpflichtig.
Welche Software darf ich auf meiner privaten Homepage noch anbieten?
Will man fremde Software auf seiner Homepage anbieten, braucht man die Genehmigung des Herstellers. Hat er sie bereits erteilt, steht das oft im ReadMe oder License File - zum Beispiel bei Freeware oder Shareware. Ansonsten muss der Autor um Erlaubnis gefragt werden. Generell verboten ist es, gekaufte Software oder Programmpakete anzubieten. Das gilt auch für Musikfiles oder Filme.
(Rechtsanwalt C. Czirnich)
Das neue Urheberrecht ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 13. September 2003 in Kraft. Das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft reagiert auf die technischen Entwicklungen der letzten Jahre. Mit Anbruch des digitalen Zeitalters war es erforderlich, den Schutz der Urheber auch auf die Verwertung im Internet zu erstrecken. Damit wird der bestehende Schutz des geistigen Eigentums ausgebaut. Von zentraler Bedeutung sind die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz technischer Maßnahmen, mit denen Kreative und Verwerter ihre Leistungen schützen und die Nutzung kontrollieren. ?Wer ? ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich ? Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Gesetz unterstützt Schutzmaßnahmen künftig durch umfassende Umgehungsverbote. So werden gleichzeitig Anreize für den Einsatz neuer Technologien, wie etwa das Digital Rights Management, geschaffen. Mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist die Reform des Urheberrechts noch nicht abgeschlossen. ?Im Urheberrecht haben wir in dieser Legislaturperiode noch viel vor. In einem nächsten Schritt werden wir uns den Themen zuwenden, zu denen es keine zwingenden Vorgaben der EU-Richtlinie ?Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" gibt. Wir wollen vor allem das urheberrechtliche Vergütungssystem reformieren. Als Auftakt zur nächsten Reform veranstalten wir am 16. September 2003 zusammen mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht in München ein Symposium," kündigte Zypries an.
Das reformierte Urheberrechtsgesetz findet ihr hier: http://www.bmj.bund.de/images/11650.pdf
Eine wichtige Änderung besteht in § 95a:
Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
In Zukunft handelt also derjenige rechtswidrig, der mit Hilfe von Wandlerprogrammen, Brennern etc. den Kopierschutz umgeht. Das Recht, sich eine Sicherungskopie einer Musik CD oder einem DVD Film zu ziehen - § 108b -) gilt nur für Träger ohne Kopierschutz. Das Kopieren von Kopien ist unzulässig.
Somit besteht nicht nur ein Verbot der Software, die Kopierschutz-Mechanismen aushebelt oder umgeht, sondern auch des Supports zu diesen Programmen und Hilfeleistungen zum Umgehen eines Kopierschutzes.
Aus diesem Grund werden wir unsere Boardregeln gemäß dieses Gesetzes verändern.
Wir bitten um Euer Verständnis!
Leitfaden:
Dürfen Dateien aus Tauschbörsen wie Kazaa oder eMule heruntergeladen werden?
Nein. Sich Software per eMule, Kazaa oder anderen P2P-Netzwerken zu besorgen, ist schlicht Piraterie. Es ist und bleibt verboten.
Was kann mir passieren, wenn ich Software oder Spiele herunterlade und installiere, für die ich keine Lizenz habe?
Man kann wegen Urheberrechtsverletzung belangt werden. Konkret heißt dies, dass man als Schadenersatz das Doppelte der üblichen Lizenzgebühren für das jeweilige Programm bezahlen muss.
Darf ich Filme oder Musik aus Tauschbörsen herunterladen?
Nein. Künftig dürfen kopiergeschützte Musik-Dateien oder Filme nicht mehr heruntergeladen werden. Einen guten Glauben (nach dem Motto: "Ich habe aber geglaubt, dass es nicht geschützt war...") gibt es im Urheberrecht nicht.
Darf ich Dateien bei Kazaa, eMule und Co anbieten?
Eigene Dateien selbstverständlich. Fremde Software, Filme oder Musik nicht. Daran ändert sich durch das neue Urheberrecht nichts.
Darf ich Sicherungskopien von Software machen, die ich gekauft habe?
Ja, auch von DVDs und CDs durfte und darf man in Zukunft eine Kopie für den eigenen Gebrauch machen. Dies soll zukünftig verboten sein, wenn dadurch ein Kopierschutz umgangen wird. Echte 1:1 Kopien werden wohl auch bei bestehendem Kopierschutz erlaubt bleiben.
Darf ich Freunden eine selbstgebrannte CD mit meinen Lieblingssongs schenken?
Ja, wenn es sehr enge Freunde sind. Allerdings dürfen die Kopien nur vom Original angefertigt werden. Maximal erlaubt sind derzeit sieben Kopien - zukünftig sollen nur noch drei erlaubt sein.
Darf ich Sicherheitskopien tauschen?
Nein. Das Anbieten im Internet oder per Tauschbörse ist in jedem Fall verboten. Dabei ist es auch egal, ob die CD kopiergeschützt war oder nicht. Übrigens: Während die Staatsanwaltschaften und die Musikindustrie gegen Downloader derzeit nur selten vorgehen, wird gegen Anbieter von CDs und Filmen aktiv vorgegangen. Im Grunde kann jede IP-Adresse festgestellt werden. Um dann den Inhaber des Anschlusses zu ermitteln, ist es nur ein kleiner Schritt.
Darf ich mir Software zum Kopieren von DVDs und CDs besorgen und benutzen?
Ja. Die Software an sich ist nicht verboten. Eventuell macht sich der Hersteller der Software schadenersatzpflichtig oder strafbar, wenn der einzige Zweck der Software in der Umgehung eines Kopierschutzes liegt. Da es auch ungeschützte CDs und DVDs gibt, ist eine Software, die CDs und DVDs kopiert, nicht grundsätzlich verboten.
Darf ich Software herunterladen, die einen Kopierschutz umgeht?
Ja. Nur der Hersteller macht sich schadenersatzpflichtig und eventuell auch strafbar. Ein Benutzer, der sich ein solches Programm aus dem Netz runterlädt, dem Gesetzeswortlaut nach nicht.
Dürfen noch Kopierprogramme für Musik oder Video verkauft werden?
Sie werden zukünftig verboten sein. Zumindest wenn ihr Zweck darin besteht, den Kopierschutz von CDs / DVDs zu knacken. Auch in anderen EU-Ländern dürfen solche Kopierprogramme nicht mehr verkauft werden. Außerhalb der EU werden sie auch weiterhin erhältlich sein.
Darf ich Hyperlinks zu Kopierprogrammen für Musik, Software oder Video setzen?
Nein. In Deutschland sollte man auf seiner Website Links auf solche Programme vermeiden. Man macht sich sonst schadenersatzpflichtig.
Welche Software darf ich auf meiner privaten Homepage noch anbieten?
Will man fremde Software auf seiner Homepage anbieten, braucht man die Genehmigung des Herstellers. Hat er sie bereits erteilt, steht das oft im ReadMe oder License File - zum Beispiel bei Freeware oder Shareware. Ansonsten muss der Autor um Erlaubnis gefragt werden. Generell verboten ist es, gekaufte Software oder Programmpakete anzubieten. Das gilt auch für Musikfiles oder Filme.
(Rechtsanwalt C. Czirnich)