Polizeiliche Durchsuchung & PC Beschlagnahme

du willst uns damit also sagen, dass du gut einen durchgang gemacht hast??

soweit ich weiss kommt die platte selbst an keine alten daten mehr ran, aber wenn die platte aufgeschraubt wird und unter die grossen maschinen gestellt dürften sie recht schnell wieder hergestellt haben was vorher drauf war...

inwieweit das aber schon mehrmals überschrieben oder auch nicht überschrieben wurde ist dann ein lotteriespiel...
 
Solang Du es mind. einmal überschrieben hast wird wohl nix passieren, denn selten hat die Polizei das Interesse einen so grossen Aufwand zu betreiben, bzw. die Mittel dazu, um das wieder evtl. herstellen zu können. Es sei denn, Du bist einer der ganz bösen Jungs.
 
Was hasste denn gemacht das sie dir auf die Schliche gekommen sind? ;)
Bzw. könnten die son großes Interesse an deine PC haben?
 
Das mit dem Router is egal, wenn sie wg. Ip-Adresse von T-Com kommen, sammeln die alles ein, was sie finden, normal soweit. Aber die T-Com gibt die IPs so ohne weiteres gar nicht raus, da muss schon was "mehr" gewesen sein, oder die sind durch irgendwelche Zufälle anders an Dich gekommen (z.B.: Kumpelrechner geschnappt und der hat im Zusammenhang mit illegalem Zeugs Deine Adresse gespeichert oder sowas.) Nja, wirst schon wissen,. warum die bei Dir sind. Viel Glück!
 
Ja du hast ein recht drauf dein "baby" wieder zubekommen. Nur das kann dauern !

das kommt drauf an, ob du dich einverstanden erklärt hast, dass sie das ding beschlagnahmen. wenn ja, dann müssen sie es NICHT rausgeben. sry, dass ich grad keine quelle liefern kann, das ist jetz reine erfahrung - glaubt es, oder glaubt es nicht. oder informiert euch selbst..

/edit: ach ja, das selbe bei der einwilligung zur hausdurchsuchung. wenn man nicht einwillig, muss ein durchsuchungsbefehl vorliegen, bei dem die zu durchsuchenden räume & die zu beschlagnahmenden objekte EXAKT aufgeführt sind. erklärt man sich einverstanden, dürfen dir die jungs die ganze bude auf den kopf stellen.
 
Auf dem Beschluß stand auch, das die meinen Rechner mitnehmen sollen (was auch immer die da finden wollen?!?!) Da ich aber weiß, das ich gründlich arbeite, denke ich, dass ich ihn bald wieder habe. (hoffe ich)

sobald etwas beschlagnahmt wird, fordern sie dich auf, einen zettel zu unterschreiben, dass sie die dinge, die aufgelistet sind, mitnehmen. wenn du das unterschrieben hast, bist du ihrem guten willen ausgesetzt, denn dann müssen sie es nicht zurückgeben. sry, falls ich mich falsch ausgedrückt habe.
 
oje ich hab mal gehört wenn sie etwas mit nehmen das behalten sie das teil auch wegen beweismaterial ... gibs nicht irgendwo nen § dafür ?
 
aber nur WENN es etwas zu beweisen gab/gibt.
Aber i.d.R sollte man das schon wiederbekommen.
Und mit dem zu unterschreibenden Zettel, das gilt nur bedingt, nämlich wenn man darauf einverstanden, bzw nicht einverstanden angekreuzt hat.
 
kann es sein, dass der zugriff erst erfolgt, wenn auch schon genügend material für die verurteilung da ist, bzw. wenn das letzte glied in der beweiskette die persönlichen habseligkeiten des verbrechers sind?!?
 
oah junge bist du ein lucker :D
was haben die leute eigentlich genau sowie sonst noch mitgenommen? spindeln, andere rechner, platten, etc...? und was und wo haben sie genau ge- bzw durchsucht? sind sie auch irgendwelchen kabeln nachgegangen?
 
bestimmt <--- ist nur ne vermutung ! aber die grünen sind so bekloppt die nehmen alles mit weil die denken bestimmt das der jenige dem es gehört so klug is und die hardware so manipuliert hat das es auch als speicher medie dient !? man kennt ja die bastler :D
 
Quatsch! Kein Mensch wuerde freiwillig nen 19" CRT mitschleppen. Teilweise bauen die auch nur die Platten aus, ist einfach Platzsparender. Alleine ich habe hier 4 Rechner rumstehen, stell dir mal vor die muessten in einem Computerclub 100 Rechner rausschlappen, con denen 2 so groß sin wie ein Schrank...
 
§ 74 StGB Voraussetzungen der Einziehung [bei einer Hausdurchsuchung]

(1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können
Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung
oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,
eingezogen werden
.


Es kann somit alles mitgenommen werden, was zur Begehung der Straftat von Nöten ist, somit auch ein Monitor u.ä.
 
Zurück
Oben