Ich bin jetzt mit dem englischen Rechtssystem nicht wirklich vertraut - aber egal ob das nun strafrechtlich verfolgt wird oder nicht, eine zivilrechtliche Klage bzgl. Schadensersatz ist doch immer noch möglich?
Vorteil ist jedoch, dass traditionell der effektive Nutzen für den Täter mit der Aufklärungsquote multipliziert wird - damit es entscheidungstheoretisch keinen Sinn macht die Straftat zu begehen.
(Beispiel: Wenn ich nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 10% beim Schwarzfahren erwischt werde, und mir so ein 10€ Ticket spare, dann muss die Strafe min. 100€ betragen damit es monetär nicht mehr Sinn macht stumpf immer schwarz zu fahren und ab und zu zu zahlen)
Das ist auch der Hauptgrund warum vor Gericht solche lächerlich hohen Strafen verhängt wurden und die Unternehmen auch gar keine zu hohe Aufklärungsquote wollten - des "Abschreckeffektes" wegen.
Beim Zivilrecht ist das meines Wissens nicht so - hier darf zwar Schadenersatz eingefordert werden, allerdings nur bezüglich des effektiven Schadens (welcher i.d.R. dem Kaufpreis des Produktes entspricht)