"Re-HACKEN" ist legal???

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Rushjo

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Wie News.com berichtet, wurde auf der "Black Hat
Security Briefing Conference" in Seattle auch das
Thema der rechtlichen Grundlage von sogenannten
"ReHacken" diskustiert. "ReHacken" ist ein sogenannter
Gegenangriff (CounterAttack) eines angegriffenen
Netzwerkes gegen den Angreifer mit den Ziel, weitere
Angriffe in der Zukunft zu unterbinden. Dies wurde
bisher immer auch als Straftat betrachtet. Wie ein
Redner, ein Rechtsexperte der Kanzlei "Sonnen-
schein, Nath & Rosenthal" auf dem Kongress berichtet,
sei dieses "ReHacken" aber durch das amerikanische
Gesetz nicht nur nicht verboten, sondern es wird zum
Teil auch erlaubt auf der Grundlage von Gesetzen gegen
"Belästigung" , zur "Schadensvermeidung für die Öffent-
lichkeit" und zur "Selbsthife".(falls die Polizei & Co.
dazu nicht in der Lage sei.)
Mit diesem Gesetz als Grundlage würden in
den USA z.B. Häuser geschlossen, in denen mit
Drogen gedealt wird.
Bisher hat sich nur noch Jemand auf dieses Gesetz
berufen, wobei es aber schon Ansätze zu den "Counter
Attacks" bei den Wurm-Attacken von CodeRed und
Slammer gab. Bei CodeRed hatte eine Firma auch schon
ein Tool bereit gestellt, welches auf Server, von denen
aus CodeRed-Angriffe erfolgten und die damit schein-
bar auch infiziert sind, zugreift und dort den Wurm ent-
fernt. Interessant sind dazu folgende Passagen:

Administrators on the North American Network Operators Group (NANOG) have for weeks discussed what to do about an estimated 20,000 servers still infected by the Slammer worm that continues to send an enormous amount of traffic though the Net. A similar number of computers are believed to be infected by the Code Red and Nimda worms and pose a threat to servers that haven't properly been patched.

Hier wird berichtet, das man schon länger diskustiert,
wie man mit solchen Rechner, die immernoch infiziert
sind und damit eine Gefahrenquelle darstellen, um-
gehen sollte.

Der RechtsExperte warnt davor, dies jetzt als Rechts-
grundlage zu nutzen und sagt, das der Gesetzesgeber
diese "Gesetzes-Lücke" schnell schliessen solle.
Denn er sieht hier, mal abgesehen von dem nur
sehr begrenzten Nutzen solcher "Counter Attacks",
grosse Gefahren durch sogenannte Kollateralschäden
und das es eventuell "unschuldige" User trifft.

Bedenklich ist nur, das sich auch schon das FBI auf
dieses Gesetz berief, als es die Rechner zweier
verdächtiger Russe zur Beweisfindung "hacken" liess.

Tja, mal schauen was bei rauskommt. Immerhin warnte
die Amerikanische Regierung mit dem JustizChef
J. Ashcroft noch vor kurzem davor, dass die amerika-
nische Regierung auch alle Akte von "patriotischen"
Hacken und "ReHacken" juristisch zu verfolgen.

Quelle 1 (english)

MfG Rushjo
 
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