Hallo,
ich hoffe das dies hier das richtige Unterforum ist.
Ich bin Azubi Fachinformatiker.
Meine Abschlussarbeit wird sich mit der Überwachung des Traffics auf Switchen befassen. Also wie hoch die Netzlasst pro Port ist.
Jetzt will mein Ausbilder, dass ich mit einbaue(in der Arbeit) einen bestimmten Port mit hoher Netzlasst spiegeln zu können und dann mitzuscheiden(mit Wireshark) um zu gucken ob der Benutzer z.b. Internet Radio hört o.ä.
Jetzt gibts ja §202 StGB. Dort steht ja drinn das man das eigentlich nicht darf, aber in einer komischen Formulierung. §202a/b/c beginnen alle mit:
"Wer unbefugt..."
Jetzt ist meine frage wer genau befugt ist bzw. wer jemand die Befugnis geben kann. Ein Richter? Die Polizei oder reicht es wenn mir die Geschäftsführung das gennehmigt.
ich hoffe das dies hier das richtige Unterforum ist.
Ich bin Azubi Fachinformatiker.
Meine Abschlussarbeit wird sich mit der Überwachung des Traffics auf Switchen befassen. Also wie hoch die Netzlasst pro Port ist.
Jetzt will mein Ausbilder, dass ich mit einbaue(in der Arbeit) einen bestimmten Port mit hoher Netzlasst spiegeln zu können und dann mitzuscheiden(mit Wireshark) um zu gucken ob der Benutzer z.b. Internet Radio hört o.ä.
Jetzt gibts ja §202 StGB. Dort steht ja drinn das man das eigentlich nicht darf, aber in einer komischen Formulierung. §202a/b/c beginnen alle mit:
"Wer unbefugt..."
Jetzt ist meine frage wer genau befugt ist bzw. wer jemand die Befugnis geben kann. Ein Richter? Die Polizei oder reicht es wenn mir die Geschäftsführung das gennehmigt.